Sparclub meiner Freundin die vor kurzem verstorben ist weigert sich der Kneipen Sparclub, das Geld an ihre Tochter auszuzahlen. Was kann Sie tun?
Meine Freundin ist vor kurzem verstorben. Sie war 1 Jahr lang in einem Kneipen Sparclub. Hat 500 zusammen gespart. Das Kneipen Sparclub weigert sich das Geld an die Tochter auszuzahlen. Die verlangen Ausweis und Unterschrift von der Tochter. Da die Tochter das Erbe ausgeschlagen hat, hat Sie Angst zu unterschreiben. Denn das Geld benötigt Sie für die Bestattungs Kosten. Hätte Sie Konsequenzen dadurch wenn Sie das gesparte Geld ausbezahlt bekommt? Weil Sie das Erbe ausgeschlagen hat. Kennt Sich da jemand aus? Vielen Dank für eure Antworten. Was kann Sie da am besten tun?
2 Antworten
Ja. Wenn man das Erbe aufschlägt dann hat man keinen Anspruch mehr darauf. Wenn das raus kommt muß sie das erhaltene Erbe zurück geben. Schlägt man das Erbe aus dann geht es an den nächsten in der Erbreihendolge. Entweder an ihre anderen Kinder wenn vorhanden oder ihren Geschwistern. Lehnen die auch ab dann an die Ebkel. Sind die nicht volljährig müssen die Eltern für sie das Erbe ausschlagen. Das Ausschlagen des Erbes befreit einem aber nicht von den Kosten durch Bestattung etc. Diese sind trotzdem vollumfänglich von den Hinterbliebenen zu tragen, egal ob Erbe angenommen oder nicht.
Erstmal mein Beileid zu deinem Verlust.
Diese Mitgliedschaft im Sparclub, ist letztendlich nichts anderes, wie ein Sparbuch, dass auf den Namen deiner verstorbenen Freundin läuft. Das Geld ist Teil der Erbmasse und darf auch nur an die Erben herausgegeben werden.
Wenn die Tochter dies ausgeschlagen hat, dann hat sie darauf verzichtet. Weder darf man es ihr dann auszahlen, noch sollte sie sich bemühen, Zugriff auf das Geld zu bekommen, denn ansonsten macht man sich schnell strafrechtlich angreifbar.