Sparclub meiner Freundin die vor kurzem verstorben ist weigert sich der Kneipen Sparclub, das Geld an ihre Tochter auszuzahlen. Was kann Sie tun?

2 Antworten

Ja. Wenn man das Erbe aufschlägt dann hat man keinen Anspruch mehr darauf. Wenn das raus kommt muß sie das erhaltene Erbe zurück geben. Schlägt man das Erbe aus dann geht es an den nächsten in der Erbreihendolge. Entweder an ihre anderen Kinder wenn vorhanden oder ihren Geschwistern. Lehnen die auch ab dann an die Ebkel. Sind die nicht volljährig müssen die Eltern für sie das Erbe ausschlagen. Das Ausschlagen des Erbes befreit einem aber nicht von den Kosten durch Bestattung etc. Diese sind trotzdem vollumfänglich von den Hinterbliebenen zu tragen, egal ob Erbe angenommen oder nicht.

Woher ich das weiß:Recherche

Erstmal mein Beileid zu deinem Verlust.

Diese Mitgliedschaft im Sparclub, ist letztendlich nichts anderes, wie ein Sparbuch, dass auf den Namen deiner verstorbenen Freundin läuft. Das Geld ist Teil der Erbmasse und darf auch nur an die Erben herausgegeben werden.

Wenn die Tochter dies ausgeschlagen hat, dann hat sie darauf verzichtet. Weder darf man es ihr dann auszahlen, noch sollte sie sich bemühen, Zugriff auf das Geld zu bekommen, denn ansonsten macht man sich schnell strafrechtlich angreifbar.