BIn kein Erbe..muss ich dem Nachlassverwalter Auskunft geben?

5 Antworten

"Muss ich dem Nachlassverwalter Auskünfte erteilen?"

Kommt darauf an was für Auskünfte, aber als Person mit Vollmacht musst du Rede und Antwort stehen zu den erledigten Bezahlungen usw.

Du musst z.B. Rechnungen vorlegen um zu beweisen dass die Beträge x nur für so etwas verwendet wurden und du dich nicht ungerechtfertigt am Erbe bereichert hast ;)

Lies dir mal durch, welche Rechte und Pflichten ein Nachlassverwalter oder Testamentsvollstrecker hat. Alles, was du per Vollmacht unternommen hast, wäre auch dessen Aufgabe gewesen. Du musst mit ihm zusammenarbeiten und er kann Auskunft und Belege verlangen.

Zitat aus dem Link:

Der Testamentsvollstrecker hat den Nachlass zu verwalten und ist berechtigt über Nachlassgegenstände zu verfügen (§ 2205 BGB).

Und alle Konten gehören z.B. zum Nachlass.

http://www.advocatio.de/aufgaben_und_pflichten_des_testamentsvollstreckers.html

Ja, du bist verpflichtet über alle Verfügungen nach dem Tod Rechenschaft abzulegen

PS: ich hoffe mal, deine Vollmachten galten auch über den Tod hinaus

Wenn du vom Verstorbenen eine Kontovollmacht hattest, bist du selbstverständlich anschließend dem Nachlassverwalter gegenüber rechenschaftspflichtig, was du mit dem Geld gemacht hast.

Muss ich dem Nachlassverwalter Auskünfte erteilen?

Ja, wenn es um das Erbe geht, sicher.