Darf der Nachlassverwalter meine Post durchsuchen?

6 Antworten

Wenn der Brief an dich adressiert ist und im Postkasten der Mutter landet (selber nachname, beide nachnamen am kasten) darf er ihn nicht öffnen.

Ein versehentliches Öffnen kann schon mal vorkommen, wenn man 3 Briefe aufmacht und einer davon war für dich. Darüber braucht man nicht streiten.

Wenn im Besitz deiner Mutter ein Briefkuvert mit deinen Namen drauf ist, also sie den vielleicht an dich geschrieben hat, würde ich dem Verwalter vielleicht noch zugestehen das er den öffnen darf um zu verhindern das Erbmasse verschenkt wird.
Sobald er aber liest das es rein private (letzte) Worte an dich sind, unterläßt man das lesen und leitet ihn weiter wenn machbar.

Also, eingehende Post - nein.
Bereits vorhandene Post ja. (Warum hast du deine alte Post nicht bei dir?)

Ansonsten: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__202.html

Nein, Deine Post darf der Nachlaßverwalter natürlich nicht öffnen.

Vielleicht war es nur ein Versehen. Frag ihn, was das soll.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

Nein das darf er nicht. Er darf maximal die Post der verstorben öffnen. Deine geht ihn nichts an.

Wenn ein Brief an dich adressiert ist, muss er den aussortieren und dir ungeöffnet geben.

Dreiste Sau.

Frag123990 
Fragesteller
 16.12.2021, 13:53

Was 😂

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Smolnikqooo  16.12.2021, 17:23
@Frag123990

Das Briefgeheimnis gilt! Er ist für die Belange deine Großmutter zuständig und hätte sowieso ein Einverständnis einholen müssen bevor er es tut!

Die Frage ist, wie kommt er an deine Brust

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