Hausverkauf an Kind Erbe Restschuld?
Hallo,
Meine Mutter hat ihr Haus an meine Schwester verkauft, sie Zahlt das Haus in Raten bei meiner Mutter ab, Steht aber schon im Grundbuch.
Meine Mutter ist schwer Krank und wird die Rückzahlung nicht mehr überleben.
Meine Schwester sagt das nach dem Tod der Mutter das Haus damit abbezahlt ist und ich keinen Anspruch die Restsumme hätte. Nach meinem Verständnis ist der Restbetrag vom gewährten Darlehen Erbmasse, das heißt für mich das mir die Hälfte des Restbetrages zusteht. Oder sehe ich das Falsch?
Ich hasse es das ich sowas fragen muss, aber meine Schwester hat damit angefangen mir klar zu machen das wenn meine Mutter stirbt ich nichts bekomme. Ich finde es sehr schlimm mir über so etwas jetzt schon Gedanken zu machen da meine Mutter ja noch bei uns, auch wenn es leider absehbar ist.
Danke schon Mal für die Antworten
Viele Grüsse
Anja
6 Antworten
Da es sich um einen Verkauf handelt, gibt es einen Kaufvertrag. In diesem müsste dann explizit festgehalten worden sein, dass die Restschuld mit dem Tod deiner Mutter als getilgt gilt, um diesen Konstrukt, den deine Schwester da beschreibt zu haben.
Das wäre dann so. Ob der anfechtbar wäre, bezweifele ich, aber damit wäre dann die noch offene Restschuld zur Pflichtteilberechnung heranzuziehen.
Wobei man hier dann darüber nachdenken könnte ob das von der Mutter so gewollt ist, und sie eventuell noch mal drauf ansprechen könnte.
Das so etwas passiert ohne das es dem anderen Kindern bekannt ist ist zumindest unüblich. Und noch wäre Zeit das richtig zu stellen.
Wenn die Mutter das so will dann muss man es natürlich akzeptieren.
Das ist natürlich Blödsinn, die Restschuld ist Erbmasse.
Je nachdem wie lange der Hausverkauf her ist, könnte man sogar noch prüfen, ob dieser zu einem ortsüblichen Vergleichspreis stattgefunden hat.
Wenn nicht könnte meines Wissens nach sogar die Differenz zum ortsüblichen Vergleichspreis in die Erbsumme eingehen.
An deiner Stelle würde ich deiner Schwester einfach nur sagen, daß du es sehr schade findest wenn Ihr beide das später über Anwälte klären lassen müsstet. Damit machst du klar das du das nicht hinnehmen wirst, und mehr ist im Moment nicht zu sagen.
Es sei den du willst jetzt deine Mutter noch mit rein ziehen.
Dann musst du den Sterbefall abwarten und dann die Urkunde Mutter - Schwester einfordern. Vielleicht gibt deine Mutter sie dir aber bereits jetzt.
Es wäre durchaus denkbar, dass in dem Vertrag vereinbart wurde, dass im Fall des Todes die Restforderung Mutter Tochter erlischt. Nicht ungewöhnlich innerhalb Familie.
Dennoch steht dir die Hälfte des Guthabens Mutter auf dem Bankkonto zum Zeitpunkt des Todes zu- falls nicht noch zusätzlich ein Testament der Mutter existiert.
Nimm dir dringends einen Anwalt, es steht dir auf jeden Fall ein Pflichtteil zu von der Gesamtmasse
Lieben Dank für die Antworten, ich habe jetzt entschieden mir erstmal nicht weiter Gedanken darüber zu machen. Kann ja jetzt eh nichts ändern. Wenn es soweit ist werde ich das von einem Anwalt prüfen lassen. Ich glaube nicht das meine Mutter das absichtlich gemacht hätte, wenn eine rechtmäßige Klausel in dem Vertrag ist. Ich wusste ja auch das sie das Haus kaufen will, und da ich es nicht haben wollte war es für mich auch in Ordnung. Hätte es zwar besser gefunden wenn die Finanzierung über eine Bank gelaufen wäre.
Ansprechen werde ich meine Mutter nicht darauf, denke sie hat andere Sorgen als sich mit unseren Streitereien auseinander zusetzen. Ich geniesse die Zeit die wir haben.
Einen Schönen Feiertag an alle.
Und so ein Satz wäre sicherlich anfechtbar.
Das heißt ja der Kaufvertrag müsste gleichzeitig als Testament gelten.
Selbst wenn das so haltbar wäre hätte Fragesteller ja immer noch Anrecht auf den Pflichtteil, und der wäre dann mit Restschuld zu berechnen.