Wie schmeißt man seine Schwester aus dem Haus?

5 Antworten

Also Grundsätzlich ist deine Mutter diejenige, die den Mietvertrag unterschrieben hat.

Dass deine Schwester deine Mutter schlägt ist erstmal absolut nicht in Ordnung und auch laut dem Stafgesetzbuch (StGB), Paragraf 223 eine Straftat. genauso wie das beklauen ist eine Straftat gemäß StGB Paragraf 242.

Ich würde die Polizei oder einen Anwalt hinzuziehen und mich beraten lassen da diese Handlungen deiner Schwester absolut nicht in Ordnung sind.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Wie alt bist du? Wenn minderjährig, geh zum Jugendamt, weil du dieses Umfeld nicht mehr ertragen kannst. Weil Heimplätze teuer sind, werden die deiner Mutter eher nahelegen, die Schwester rauszuwerfen. War in einer mir bekannten Familie ähnlich.

Wenn über 18, dann warte, bis sie deine Mutter wieder schlägt. Entweder du gehst dazwischen, indem du sie "nur" festhältst, dann wird sie sich wohl mit die prügeln (Anzeige wegen Körperverletzung), oder du rufst sofort die Polizei an, und das jedes Mal.

Die harte Alternative wäre natürlich (so du das seelisch und körperlich schaffst), reiss sie an den Haaren zurück, warte auf den "Gegenangriff" und prügel sie windelweich. Da solche Leute oft feige sind, wirst du das garantiert nur einmal tun müssen.

Ich wohne seit Jahren bei meinem Opa bin mit circa 10 eingezogen bin jetzt 22m

Als meine Mutter mein Bruder anging wegen Geld 5 Euro oder so, da war mein Bruder circa 15-17 und ich 17-19, das Geld wollte meine Mutter für Drogen haben ich habe sie versändlich durchs das ganze Wohnzimmer geschubst und hab sie dann rausgeschmissen.

Das gleiche dann hinterher mit mein Bruder er war dann solangsam 17-18 hatte mein Opa beklaut ein Auto Schaden verursacht denn er immernoch leugned denn habe ich auch hochkant rausgeworfen

Und auch meine tante weil sie dachte sie könne sich alles erlauben auf Kosten andere

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ichbinleer1512  29.03.2025, 22:26

Wenn du minderjährig bist wende dich ans Jugendamt, wenn du volljährig bist versuch mit verwanten oder ähnliches zu reden

Warte einfach bis sie sich für ein paar Stunden verpisst. Dann tuh ihre Besitztümer in Kartons vor der Tür und änder die Schlösser falls sie ein Schlüssel hat.


xXDSTNXx 
Beitragsersteller
 01.10.2024, 22:41

Ja ich meinte aber legal

michi57319  01.10.2024, 23:36
@xXDSTNXx

Das IST legal. Sie steht nicht als Mieter im Vertrag und begeht Straftaten im Heiligsten der Familie. Raus mit ihr. Sie ist alt genug, um mal Konseequenzen zu spüren.

Moorhuhn68  11.01.2025, 15:16
@michi57319

Legal ksnn das aber nur die Mutter als Wohnungsinhaberin. Sie könnte zb sagen, in 3 Monaten bist du draussen. Und wenn nicht, eben Sachen vor die Tür und Schlösser auswechseln. Oder, wenns geht, mit einem gestandenen Mann im Hintergrund, am Tag X den Schlüssel verlangen.

Wenn deine Mutter sich nicht traut Sie raus zu schmeißen , kann man nichts machen.

Die Polizei würde Sie nur im aktuten Fall mitnehmen bzw der Wohnung verweisen wenn die Häusliche Gewalt ausartet.

Von daher schmeißt Sie raus und dann soll deine Schwester sich einen Anwalt nehmen der eventuellen Unterhalt gegenüber deinen Eltern fordert.

Damit müßt Ihr dann halt leben das die Eltern dann Ihr einen Teil des Lebens finanzieren müßen.


Nika23381  26.10.2024, 21:22

Sie kann ja um Unterhalt klagen, Erfolg wird sie nicht haben. mit 23 kann sie längst ihr eigenes Geld verdienen und Unterhalt steht ihr auch nicht zu.

xXDSTNXx 
Beitragsersteller
 01.10.2024, 22:43

Ja aber wie schmeißt man die den raus? Dafür gibts doch bestimmt einen Antrag oder sonst was

Christiangt  01.10.2024, 22:50
@xXDSTNXx

Ihr schreibt deiner Schwester einen Brief bis wann Sie die Wohnung zu verlassen hat.

3 Monate ist die Frist bei Mietern das kann man also vergleichen , bei einem Extremen Fall so wie bei deiner Schwester kann das auch schneller gehen.

Deshalb würde Ich an eurer Stelle auch lieber zum Anwalt gehen der euch da ein Schreiben aufsetzt und euch zustätzlich noch sagt was deine Schwester an Unterhaltsansprüchen hat. Die kann Sie aber dann schoen selber fordern, da solltet Ihr deiner Schwester nicht entgegen kommen.