Vormundschaft für Schwester?

Pausenraum  26.09.2022, 19:38

Wie alt bist du und was ist mit dem Vater?

Ben2O22 
Fragesteller
 26.09.2022, 20:00

Ich bin 20, der Vater ist unbekannt, also meine Mutter hat das alleinige Sorgerecht. Meine Schwester wünscht sich auch zu mir zu kommen…

7 Antworten

Vor allem solltest du dafür Kontakt zu deiner Mutter aufnehmen.

Wenn Sie das auch will sollte es kein Problem sein.

Wenn Sie sich aber mit Ihren Eltern abspricht, das sie währenddessen bei Oma und Opa ist, dann wird sie da auch hinkommen.

Die Vormundschaft zu übernehmen ist nicht notwendig. Wenn deine Mutter dir die Verantwortung für die Schwester überträgt und für einen längeren Zeitraum das ganze sicherheitshalber mit Hilfe von einem Anwalt vereinbart wurde ist das ganz einfach zu machen.

sassenach4u  26.09.2022, 20:54

Ohne Jugendamt geht das nicht- sie ist minderjährig.

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Sanja2  26.09.2022, 21:52
@sassenach4u

die Schwester die hier anfragt muss volljährig sein. Ansonsten geht das auch mit Jugendamt sicher nicht. Die Schwester um die es geht ist minderjährig und steht vermutlich unter der Vormundschaft der Mutter. Wenn die Mutter damit einverstanden ist, dass die volljährige Tochter die Versorgung und Entscheidungen für die jüngere Tochter übernimmt solange die Mutter in Haft ist, braucht es kein Jugendamt oder Richter oder sonst was. Alle sorgeberechtigten Eltern dürfen jederzeit andere Menschen mit der Versorgung für ihre Kinder beauftragen.

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sassenach4u  27.09.2022, 08:35
@Sanja2

DAS steht oben- einfach die Frage und die Zusätze richtig lesen! Bei Haft würde sich das JA immer interessieren.

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Sanja2  27.09.2022, 08:41
@sassenach4u

die Kommentare gab es noch nicht als ich geantwortet habe. Bei Haft fragt das Jugendamt maximal nach, aber wenn alles geregelt ist mischen die sich dann nicht weiter ein. Es sei denn die Familie oder die volljährige Schwester war schon vorher im Jugendamt bekannt, dann kann man damit rechnen, das genauer geprüft wird.

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Ich sehe gerade keinen Grund für einen Sorgerechtsentzug - und dementsprechend muss auch kein Vormund bestellt werden.

Die sorgeberechtigte Mutter entscheidet (hoffentlich in Absprache mit deiner Schwester), wo das Mädchen während der Haftzeit bleiben kann.

Es wäre sinnvoll, wenn die Mutter der betreuenden Person eine Vollmacht für Schule und gesundheitliche Angelegenheiten ausstellt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Die Kernvoraussetzung ist, dass Du selbst volljährig bist - wenn das nicht der Fall ist, funktioniert das nicht. Ansonsten wird das Jugendamt/Familiengericht Deine Reife prüfen, aber auch Deine Schwester befragen, denn das Kindeswohl und die Familie sind hochwertige Rechtsgüter in diesem Kontext.

Von Experte paulklaus bestätigt

Prinzipiell ist das möglich. Das muss mit dem Familiengericht und dem Jugendamt geklärt werden. Wichtig ist, dass du genug Zeit hast dich um eine 14jährige zu kümmern. Sicher arbeitest oder studierst du ja. du musst auch reif genug sein, auch mal nein zu sagen. Du bist ja selber noch sehr jung, da neigt man schon mal dazu den Teenies mehr zu erlauben als eigenlich gut ist. Man hat einfach oft den Abstand noch nicht. Darauf wird das Jugendamt achten. Ebenso auf die Wohnsituation. Du solltest ihr einen Rückzugsort bieten können. Am besten natürlich ein eigenes Zimmer. Ne Einraumwohnung wäre als schlecht.

Weniger wichtig ist das finanzielle, für deine schwester käme in dem Fall der Staat auf. Kleine Extras aber wirst du leisten müssen. Also mal ein Eis oder Kinobesuch meine ich damit.

Und letztlich darf deine Mutter nicht komplett dagegen sein. Ich meine es wird ja seinen Grund haben warum der Kontakt abgerissen ist.