Schulden erben? Hilfe?


10.06.2025, 08:51

Ich hab mich verschrieben. Ich bin m19 wenn das wichtig ist

13 Antworten

Für die Bezahlung des Beisetzung sind die engsten Angehörigen wie verbliebene Ehefrau bzw Kinder zuständig.

Eine Erbausschlagung ergibt nur dann evtl. Sinn, wenn das Erbe ver- oder überschuldet ist.

Mit der Beisetzung hat sie nichts zu tun.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Verbraucherberatung seit 1991

Relonso 
Beitragsersteller
 10.06.2025, 08:58

Woher soll ich wissen ob er verschuldet oder überschuldet ist? Den kannte doch niemand

DasOrakel  10.06.2025, 09:00
@Relonso

Wissen kannst Du es nicht. Man muß sich halt schlau machen.

Durch eine Erbausschlagung entgeht man jedoch nicht der Bestattungspflicht.

Warum wird die Bestattung nicht von dem Geld bezahlt was mein verstorbener Großonkel auf dem Konto hatte?

Grundsätzlich wäre dies so. Ich vermute mal das er kein Geld hatte. Oder sogar Schulden bestanden haben die auch vererbt werden würden

Für dich ist jetzt ganz wichtig das du das Erbe auch fristgerecht ausschlägst. Dafür musst du zum Zuständen nachlassgericht gehen. Zuständig ist das Gericht in dem Bezirk wo dein Großonkel lebte oder alternativ wo du deinen Wohnsitz hast. Alternativ kann man auch zu einem Notar gehen, wobei dies idr teurer ist.

Die Frist beträgt 6 Wochen und beginnt wenn du vom erbfall Kenntnis erlangt hast.

Aber wie finde heraus ob er Geld gehabt hat oder verschuldet war?

dafür hat man die 6 Wochen Zeit. Dafür hat man entsprechende Auskunftsrechte. Vielleicht gibt es auch einen Nachlasspfleger der vom Gericht bestellt wurde und der dir Auskunft gegen könnte.

Da in deinem Fall bereits eine Vielzahl von verwandten das Erbe ausgeschlagen hat, ist wohl davon auszugehen das es außer Schulden nichts zu erben gibt. Die Zeit und Mühe würde ich mir daher sparen und einfach das Erbe ausschlagen. Habe ich vor 2 Jahren auch machen müssen. Da war es der Großonkel meines Vaters. Weder mein Vater , ich oder meine Geschwister haben es geprüft ob es was zu erben gibt und darauf vertraut das die nähern Angehörigen in dem Fall das Erbe angenommen hätten.


FordPrefect  10.06.2025, 09:20
Die Frist beträgt 6 Wochen und beginnt wenn du vom erbfall Kenntnis erlangt hast.

Nicht zwangsläufig unmittelbar dann. Die Frist beginnt, sobald der potentielle Erbe von seiner Erbenstellung Kenntnis erlangt hat. Ist er also weit hinten im Rang, kann das Monate oder Jahre später sein.

So. Nun atmest Du ersteinmal durch.

Du hast nun telefonisch von der Erbfolge gehört und dass Du als möglicher Erbe in Frage kommst. Schriftlich wurdest Du wahrscheinlich noch nicht benachrichtigt?

Du hast nun 6 Wochen Zeit, um das Erbe auszuschlagen.

Du nimmst Kontakt zu Deinem zuständigen Amtsgericht auf und bittest um einen Termin bei einem Rechtspfleger für eine Erbausschlagung.

Dann gehst Du mit Deinem Personalausweis dahin (und eventuell mit dem Anschreiben vom Nachlassgericht, falls Du das bekommen hast).

Dann leitet Dich der Rechtspfleger durch die Formalitäten durch. Er fragt Dich nach Angehörigen, ob diese bereits ausgeschlagen hätten usw.

Das ist eine reine Formalität und schnell gemacht. Du musst Dich nur darum kümmern.

Das Ausschlagen kostet auch eine Gebühr. Ca. 30€.


Merkur112  10.06.2025, 08:58

Ach und übrigens.. Die Kosten für die Beisetzung sind ein ganz anderes Paar Schuhe. Das hat mit dem ausgeschlagenen Erbe nichts zu tun.

Wenn Du den Onkel nicht kanntest und bereits alle anderen (näher stehenden) Familienmitglieder ausgeschlagen haben, schlag Du unbedingt auch aus! Das Risiko Schulden zu erben ist viel zu hoch.

Dibo123y  10.06.2025, 08:58

hört sich alles sehr gut an aus meiner sicht. nur das mit den 30 euro finde ich mal wieder daneben. der staat muss wirklich an allem und immer verdienen wollen. sehr armselig.

Nussbecher  10.06.2025, 09:03
@Dibo123y

Naja, das Personal dort arbeitet ja nicht ehrenamtlich. Die möchten auch bezahlt werden. Wenn eine Dienstleistung in Anspruch genommen wird muss man diese natürlich auch bezahlen, egal ob es sich um ein Amt handelt oder einen Handwerker.

Dibo123y  10.06.2025, 09:04
@Merkur112

ja ich finds auch immer noch schlimm, dass man z. b. den personalausweis zahlen muss. ein dokument was jeder verpflichtend besitzen muss sollte der staat bezahlen. meine meinung.

Knoerf  15.07.2025, 17:08
@Dibo123y

Ich finde es schlimm, dass es überhaupt möglich ist, Schulden zu erben. Das ist für mich nichts anderes als legaler Betrug. Bei uns in AT, wird ein Schuldenerbe automatisch ausgeschlagen, weil du das Erbe SELBER annehmen musst und man bekommt auch Informationen, hat keine Frist etc.

Ich spreche aus Erfahrung, da mein verstorbener Vater nur Schulden hatte und ich das schon bereits als Kind wusste. Das "Begräbnis" musste ich auch nicht bezahlen. Alles viel besser geregelt beim Erbrecht in AT, als in DE. :)

NicolaB  10.06.2025, 11:55

@Merkur112: in welchem Bundesland/in welcher Stadt? Bei uns kostete das Ausschlagen nichts.

Mein Vater hat gesagt das Verfahren rollt jetzt auf mich zu und ich soll irgendwie damit klar kommen.

Ja.

Das heisst, dass Du irgendwann Post vom Amt bekommst ob Du das Erbe antreten willst. Und dann hast Du eine Frist darauf zu antworten. Also hältst Du die Frist ein und antwortest auf den Brief.

Ist jetzt ja nicht so schwer damit "klarzukommen". 🤷‍♂️

   

Leute ich bin mit der Situation überfordert. Ich bin 18 und hab keine Ahnung von sowas und zu meinem Vater wenig Kontakt.

Aber Briefe schreiben kriegst Du als volljähriger Mensch doch hin…

Und was ist so schwer daran ebenfalls das Erbe auszuschlagen, wenn Du unsicher bist? So wie alle Anderen vor Dir? Du wartest bis der Brief vom Amt kommt, liest den durch, reagierst auf die darin geforderte Weise und gut.

   

Stimmt es das ich die Schulden für die Bestattung Erbe?

Ja. Wenn Du das Erbe antrittst, dann erbst Du genauso alle Schulden der Person, genau wie ihr Guthaben.

   

Warum wird die Bestattung nicht von dem Geld bezahlt was mein verstorbener Großonkel auf dem Konto hatte?

Wird dann ja gemacht. Von der Person die sein Erbe antritt…


Relonso 
Beitragsersteller
 10.06.2025, 09:01

Aber woher soll die Person die das Erbe kriegt denn wissen ob er was auf dem Konto hatte? Niemand aus unserer Familie kannte ihn

JayCeD  10.06.2025, 09:03
@Relonso

Das ist ja das Risiko bei der Sache. Wenn man vorher keinen Einblick in die Finanzen des verstorbenen hatte, weiß man es einfach nicht.

Waldmensch70  10.06.2025, 09:03
@Relonso
Aber woher soll die Person die das Erbe kriegt denn wissen ob er was auf dem Konto hatte?

Das ist Dein Problem, nicht das des Staates oder irgendwelcher anderen Personen. 🤷‍♂️

Im Zweifel (wenn Du zu Lebzeiten keinen Kontakt mit der Person hattest und sie Dir das nicht gesagt hat) weisst Du es eben nicht.

Wenn die ganzen anderen potentiellen Erben vor Dir sicher gewusst hätten dass sie "unter dem Strich Plus machen", dann hätten sie das Erbe ja vermutlich nicht alle ausgeschlagen…

Relonso 
Beitragsersteller
 10.06.2025, 09:09
@Waldmensch70

Ausgeschlagen hat mein Vater das Erbe mit dem Grund das er die Beerdigung nicht bezahlen will weil niemand meinen Großonkel kannte und die anderen haben das vorher auch so gemacht

Waldmensch70  10.06.2025, 09:15
@Relonso
Ausgeschlagen hat mein Vater das Erbe mit dem Grund das er die Beerdigung nicht bezahlen will weil niemand meinen Großonkel kannte und die anderen haben das vorher auch so gemacht

Ja. Und nun? Das ändert nichts an dem was ich oben geschrieben habe.

Ein Erbe gilt als angenommen, wenn der oder die Erben nicht innerhalb der Frist von 6 Wochen nach Bekanntwerden der Erbenstellung dieses aktiv ablehnen. Siehe § 1944 BGB:

Zitat:

"(1) Die Ausschlagung kann nur binnen sechs Wochen erfolgen.

(2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in welchem der Erbe von dem Anfall und dem Grunde der Berufung Kenntnis erlangt. (...)"

Zitat Ende, Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1944.html

Was muss ich jetzt machen?

Du solltest zunächst prüfen, ob der Großonkel denn nun Schulden oder Vermögen hinterlassen hat. Dazu kannst du als potentieller Erbe (sofern alle vor dir in der Rangfolge stehenden potentiellen Erben ausgeschlagen hatten) über das zuständige Nachlassgericht dir Zugang zur Wohnung und zu den vorhandenen Unterlagen verschaffen.

Stimmt es das ich die Schulden für die Bestattung Erbe?

Die Bestattungskosten sind immer durch die Angehörigen zu zahlen, egal, ob sie das Erbe ausgeschlagen haben oder nicht. Allerdings: Gibt es einen Erben, dann ist der auch primär für die Kosten der Bestattung heranzuziehen. Reicht das Erbe zur Deckung der Bestattungskosten nicht aus, dann wären mMn die Angehörigen insgesamt zahlungspflichtig; wie sie das untereinander aufteilen, bleibt ihnen im Innenverhältnis selbst überlassen.

Die Ausschlagung selbst ist übrigens ebenfalls in § 1945 BGB gesetzlich geregelt:

Zitat:

"1) Die Ausschlagung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht; die Erklärung ist zur Niederschrift des Nachlassgerichts oder in öffentlich beglaubigter Form abzugeben. (...)"

Zitat Ende, Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1945.html


Relonso 
Beitragsersteller
 10.06.2025, 09:23

Aber wie finde heraus ob er Geld gehabt hat oder verschuldet war? Nicht jeder hat Dokumente Zuhause und niemand weiß was von meinem Onkel. Was soll ich jetzt am besten machen?

FordPrefect  10.06.2025, 09:25
@Relonso
Melde dich beim zuständigen Nachlassgericht, dann kannst du die Unterlagen sichten.

Ausschlagen kannst du immer noch.

Nicht jeder hat Dokumente Zuhause

Doch, jeder. Zumindest jeder, der nicht alle 3 Monate irgendwo rausfliegt.

Relonso 
Beitragsersteller
 10.06.2025, 09:28
@FordPrefect

Also kann ich jetzt einfach beim Gericht einen Termin machen und sagen hallo ich würde gerne die Dokumente sehen und da steht dann ob mein Onkel Geld auf dem Konto hatte um die Beerdigung zu bezahlen oder ob er ein Haus hatte? Hat das Gericht die Unterlagen?

FordPrefect  10.06.2025, 09:29
@Relonso

*seufz*
Nein.
Wenn du eine entsprechende Benachrichtigung vom Nachlassgericht am Wohnort des Verstorbenen erhalten hast, kannst du *dort* einen Termin machen, um dir über einen Dritten (Vermieter zum Beispiel) Zugang zur Wohnung des Verstorbenen zu verschaffen, und zwar unbedingt mit einem Zeugen. Dann kannst du *dort* nach Unterlagen suchen.
Weder weiß das Gericht irgendetwas über die lebensumstände des Verstorbenen, noch geht es das Gericht etwas an.

Relonso 
Beitragsersteller
 10.06.2025, 09:33
@FordPrefect

Aber ich weiß ja noch nicht mal wo mein Onkel gelebt hat. Ich kenne noch nicht mal seinen Namen. Wie soll ich dann direkt seinen Vermieter finden oder herausfinden ob er sogar ein Haus hatte?

FordPrefect  10.06.2025, 09:48
@Relonso

Indem du recherchierst. Zumindest den letzten Wohnsitz kann dir das Gericht nennen, alles Andere ist deine Sache. Geht ja auch um dein Geld.