Eröffnungsniederschrift ist das das gleiche wie ein Eröffnungsprotokoll?

1 Antwort

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Protokoll oder Niederschrift ist in meinen Augen identisch.

Der Rechtspfleger eröffnet das vorhandene Testament, unterschreibt und die Erben erhalten das beglaubigte Eröffnungsprotokoll mit dem eröffneten Testament in der Anlage.

Für die Bank ist dies vermutlich nur interessant, wenn es ein notarielles Testament war.

Und nein damit kann meines Erachtens niemand etwas anfangen solange nicht noch gleichzeitig eure Personalausweise gefälscht werden.


kabatee 
Beitragsersteller
 24.04.2025, 12:33

Danke, ja es war ein notarieles Testament.