Hallo zusammen,
vielleicht weiß jemand ne Antwort.
Kann man nach langer Krankheit vor Inanspruchnahme der genehmigten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch Rentenversicherung vorher eine stufenweise Wiedereingliederung ins Berufsleben über die Krankenkasse machen?
Die genehmigten Leistungen RV sind für Umsetzung / Arbeitsplatzwechsel aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen angedacht. Genaueres wird dann noch abgestimmt.
Habe bei der RV wegen vorheriger stufenweiser Wiedereingliederung nachgefragt. Dafür wäre die Krankenkasse Ansprechpartner.
Aber das „Hamburger Modell“ soll ja eigentlich auf stufenweisen Wiedereinstieg auf den alten Arbeitsplatz hinarbeiten. Das ist aber aufgrund der gesundheitlichen Einschränkungen nur mit Einschränkungen möglich. Bestimmte Arbeiten sind nicht mehr möglich.
Hat schon mal jemand die stufenweise Wiedereingliederung zwar beim bisherigen Arbeitgeber aber nicht am bisherigen Arbeitsplatz gemacht?
Das wäre doch auch ein Test, ob Umsetzung / Arbeitsplatzwechsel überhaupt zielführend.
Danke für eure Antworten.
LG