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Was muss ich nach dem Tod des Vaters alles machen, wenn ich mit ihm in einem Haus gelebt habe und dort bis zum Verkauf noch weiterleben will?

Mein Vater ist vor 2 Tagen im Krankenhaus nach langer Krankheit verstorben. Er hat mir seit Jahren erzählt, dass ich das Haus erbe, dass ich der Haupt-Erbe bin und meine Schwester nur einen Pflichtanteil bekommt. Er war sehr offen darüber und meine Schwester weiß auch davon. Vor seinem Tod hat er mir sein Testament anvertraut und gemeint ich soll es nach dem Tod beim Nachlassgericht einreichen. Kann ich laut der Amtsgerichtsseite nicht, da mir die Sterbeurkunde fehlt. Meine Schwester meinte, die bekommt sie erst vom Bestattungsinstitut und da muss sie erst Unterlagen einreichen die nun nicht alle im Chaos meines Vaters auffindbar waren.

Ich bin mit meiner Schwester unabhängig von der Erbschaft sehr zerstritten und es kann gut möglich sein, dass sie mich anlügt oder die Testamentabgabe behindert etc.

Ich habe das Gefühl das kann noch Tage oder Wochen dauern. Internetsuche hat mir gesagt, dass ich verpflichtet bin das Testament einzureichen, sobald ich vom Tod erfahren habe. Aber wie soll das gehen ohne Sterbeurkunde?

Ich habe bei meinem Vater gewohnt. Alle Rechnungen/Versicherungen etc. liefen auf seinem Namen. Ich hab mich an den Kosten nur per Barzahlung beteiligt. Meine Schwester hat mir gesagt, dass sie sein Bankkonto schon gesperrt hat.

Was bedeutet das nun für mich? Steh ich beim Monatswechsel in wenigen Tagen ohne fließend Wasser, Strom, Internet etc. da? Sind dann auch alle Versicherungen weg? Und wie soll ich das alles auf mich umschreiben lassen, wenn mir nichts davon gehört und die Erbschaft noch Monate dauern kann? So wie ich meinen Vater kenne, wird das Testament nicht formgerecht sein. Es ist in einem einlaminierten Umschlag mit seiner Unterschrift drauf. Ich weiß nicht wie es im Umschlag aussieht, ob es handschriftlich ist, seine Unterschrift mit Namen oder Ort enthält.

Selbst wenn alles geregelt ist, weiß ich nicht wie es weitergehen soll. Mein Vater hinterlässt ein sehr großes, aber auch altes und renovierungsbedürftiges Haus. Es ist vom Keller bis zum Dachboden inklusive Garagen vollgestopft mit Sachen deren Wert man schlecht schätzen kann. Ich kann das nicht beurteilen. Die Möbel sind fast alle nicht abbaubar. Wie verkaufe ich so ein Haus und dessen Inhalt und was mache ich, wenn sich das Haus nicht verkaufen lässt? Er hinterlässt kein nennenswertes Barvermögen, wenn ich Glück habe reicht das Geld für seine gewünschte Feuerbestattung.

Aber von was zahle ich dann meiner Schwester ihren Pflichtanteil? Mein aktuelles Vermögen reicht dafür nicht aus. Muss ich dafür einen Kredit aufnehmen oder kann ich warten bis das Haus verkauft wurde? Weil Kredit aufnehmen und dann auf einem Haus sitzen bleiben, das ich nicht losbekomme stelle ich mir als Alptraum vor.

Der Wohnungsmarkt ist aktuell eine Katastrophe. Es ist schwer eine passende Wohnung zu finden und ich habe auch keine Erfahrung darin. Jetzt schon ausziehen und dann noch monatelang das unbewohnte Haus mitzubezahlen, würde meine finanziellen Mittel auffressen.

Ich weiß nicht mehr weiter :(

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Ex Freund weigert sich das Erbe für gemeinsame Kinder auszuschlagen?! Hilfe!

Hallo,

Habe vor 2 Wochen Post vom Nachlassgericht bekommen, das ich als Erbe meines Großvaters vorgesehen bin und ich innerhalb von 6 Wochen erscheinen muss, um es anzunehmen oder auszuschlagen.

Bei dem Erbe handelt es sich um Überschuldung, so dass meine gesamte Familie das Erbe bereits schon ausgeschlagen hatt und ich das für mich und meine 2 minderjährigen, nicht ehelichen Kinder auch tun werde und muss. (Termin hierfür ist der 26.4.12 beim Nachlassgericht).

Nun kommen wir zum Problem:

Für mich das Erbe auszuschlagen ist ja kein Problem, da volljährig. Aber für meine Kinder!! Da der Vater meiner Kinder (seit ca. 10 Jahren getrennt und kein Kontakt) und ich das gemeinsame Sorgerecht haben, wird die Ausschlagung nur wirksam wenn beide Elternteile zustimmen bzw. eine beglaubigte Erbausschlagungserklarung (Notar) am Nachlassgericht einreichen.

Von meiner Seite her ist ja alles kein Problem, aber der Vater weigert sich jedoch strickt aufs Nachlassgericht zu gehen oder einen Notar aufzusuchen.

Er meine die ganze Sache gehe in nichts an, er habe hierfür auch keine Zeit und überhaupt ist im alles sch....egal!!! Es ist ihm auch egal wenn dann das Erbe an seine Kinder übergeht.

Was kann ich tun??? Anwalt, Jugendamt...einschalten???? Die 6 Wochen Frist läuft bereits.

Was passiert wenn das Erbe an meine Kinder übergeht. Haben sie dann noch die Möglichkeit mit erlangen ihrer Volljährigkeit das Erbe nachträglich auszuschlagen??

Bitte helft mir....

MfG Nadine

Erbrecht, Erbe ausschlagen, Notar, Nachlassgericht