Angenommen der Angehörige verstirbt, muss ich dessen Wohnungsschlüssel dann bei der Polizei abgeben oder kann ich die selbst zum Vermietern des Verstorbenen bringen? Ich würde ja das Erbe ausschlagen und dürfte ja deswegen nicht mehr im Besitz der Schlüssel sein. Oder dürfte ich bis zur Erbausschlagung noch in die Wohnung?