Immobilienwert für Nachlassverzeichnis: Berücksichtigung von Wertminderungen?
Im Haus ist seit BJ 1982 nichts renoviert wurden außer die Zentralheizung.
Das Haus hat keinen Energieausweis, keine Vollwärmedämmung (Ziegelhaus), kein Photovoltaik, Doppelverglaste Isolierglasfenster (sind undicht und fällig!), keine Wasseruhren (ergo nicht vermietbar) und im 2. Stock sind Stockflecken und modriger Geruch.
Wird dies anerkannt und berücksichtigt bei der Berechnung des Wertes durch das Nachlassgericht? Soll man ein Kurzgutachten erstellen lassen? Soll ich einen Kostenvoranschlag für die Fenster machen lassen und bei Gericht miteinreichen?