Beglaubigte Kopie richtig?

4 Antworten

Du brauchst zunächst ein Originalzeugnis. Das musst Du übersetzen lassen. Nun hast Du zwei Originale. Dann kannst Du von beiden Kopien anfertigen, die ein Notar oder eine andere amtliche Stelle beglaubigen. Der Einfachheit halber fertigt der Notar - oder die amtliche Stelle - die Kopie selbst an, dann muss er diese nicht kontrollieren. Er wirft ein Blick auf die Originale, ob alles in Ordnung ist und legt sie auf den Kopierer. Danach beglaubigt er die Kopie, verlangt ein Haufen Geld und die Sache ist erledigt. Das Beste ist, man lässt sich gleich mehrere beglaubigte Kopien anfertigen.

Die Originale bleiben immer bei Dir, nur die (beglaubigte) Kopien werden denjenigen übergeben, die sie von Dir fordern; zum Beispiel die Botschaft, eine Schule, ein Arbeitgeber, eine Universität usw.

Gruß Matti

Das hängt vom jeweiligen Amt ab. Dort nachfragen ist besser als unnötig vorstellig zu werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ja. Wenn der eine Notar das beglaubigt, dann auch ein anderer.

Wenn es erneut abgestempelt ist, ist es eine erlaubte Kopie, einer beglaubigten Kopie.
Also ok.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung