Härtefallantrag §3 1.1 mit Amtlicher Beglaubigung?


03.01.2021, 15:48

Geht auch ein Arztbericht im Original in Ordnung? Ist das Beleg genug? Da steht nämlich meine Diagnose als Epilepsie drauf.

3 Antworten

Du kannst das Original des ärztlichen Attestes einschicken oder eine beglaubigte Kopie des ärztlichen Attestes.

Du kannst das Attest senden, das reicht aus. Willst du das aber nicht rausgeben, dann muss die Kopie, die du schickst, beglaubigt sein. Wo du eine Kopie beglaubigen lassen kannst, hat man dir ja geschrieben:

  • die Kundenzentren der Bezirksämter sowie die Behörde für Inneres
  • einen Notar

ist allerdings kostenpflichtig.

Glaube ich nicht so richtig. Es wird keiner gezwungen, und rückwirkend belegen wird auch nichts.

Zudem, eine Wartezeit bis zur Zulassung ist meist zumutbar.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung