Kann ich beim Schulamt Berufung einlegen?

9 Antworten

Berufung gegen was? Du kannst deine Kinder in jede Schule stecken, die du willst. Die Lehrkraft kann eine Empfehlung ausgeben weil sie z.B. Potential - unabhängig von den Noten - sieht und eine Schule drunter als nicht sinngemäss erachten würde. Diese Empfehlung muss aber nicht mit den schlussendlichen Noten einhergehen

Man kann auch einfach mal vernünftig mit den Leuten reden und sich das erklären lassen, wenn man offensichtlich keine Ahnung von der Materie hat und nur durch die Mamabrille schaut. Da muss man nicht immer gleich zu den nächsthöhren Stellen rennen und unnötigen Terz machen.

kabatee  04.02.2020, 18:39

Klar kann man schriftlich einen Widerspruch machen. Wenn es hart auf hart kommt braucht man einen Anwalt!

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Deswegen ist es ja eine Empfehlung. Wenn du deinen Kindern unbedingt das Gymnasium zumuten möchtest, kannst du sie doch trotzdem dort anmelden.

Was heißt denn, die Noten sind niedriger als zumutbar? Bist du Lehrer und kannst das beurteilen?

In welchem Bundesland wohnt ihr denn? Was für einen Schnitt haben die Kinder denn auf dem Zeugnis? Ich nehme mal an, dass es in eurem Fall eine bindende Empfehlung ist. Ich kann das, anders als manch andere Leute, total verstehen, dass ihr es mit dem Gymnasium versuchen wollt, insbesonders wenn die Lehrerin den Kinder das zutraut und sie knapp den Schnitt verfehlt haben. Ich würde da auch alles versuchen, um die Kinder aufs Gymnasium zu bekommen. Der Notenschnitt sagen leider nur wenig über Kinder aus und sofort von Überforderung auszugehen, nur weil die Gesamtnote 0,3 zu schlecht ist, ist totaler Quatsch. Ich war selbst so ein Kind...hatte 2,66 im Übertrittszeugnis, habe trotzdem Abi gemacht und sehr erfolgreich studiert. Überforderung habe ich nie erlebt, im Gegenteil ich war selbst im Gymnasium ziemlich faul.

In eurer Situation würde ich erstmal schauen, ob die Realschulempfehlung wirklich felsenfest steht und auch bindend ist. Wenn ja, dann würde ich die Kinder zum Probeunterricht geben. Sollte das nicht klappen, würde ich die Kinder statt in die Realschule in die Hauptschule geben und dann nach 1 Jahr in die 5. Gymnasium gehen. Habe ich auch so gemacht, war einfach nur sehr klein und unter den Jüngsten beim Übertritt. Manchmal hilft dieses 1 Jahr Wunder. Wenn die Kinder jetzt in der Realschule sind, dann ist erstens der Notenschnitt fürs Gymnasium schwerer zu erreichen und sollten sie die Realschule beenden und dann weiter zum Abi gehen wollen, dann empfinde ich diesen Weg viel schwerer als direkt von der 5. Klasse an im Gymnasium zu sein. Mitschwimmen ist viel leichter als ständig unter den Besten sein zu müssen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Von welchem Bundesland sprechen wir, wenn ein derartiger Übergang erst von der 6. auf die 7. Klasse erfolgt.

Berufung kannst Du vor Gericht nach ergangenem Urteil einlegen.

Die Berufung, auch Appellation, ist ein Rechtsmittel gegen ein Urteil der ersten Instanz. Sie steht in der Regel zwischen dem erstinstanzlichen Urteil und einer möglichen Revision, kann aber auch unter bestimmten Voraussetzungen je nach Prozessordnung übersprungen werden. Wikipedia

aber die von Zeugnis empfohlene Realschule - und die Noten sind niedriger als zumutbar.

Die Formulierung ... die Noten seien niedriger als "zumutbar" ..... solltest Du uns auch einmal erläutern. Du solltest jetzt das Gespräch mit der Lehrerin bzw. u.U. mit der Schulleitung suchen, um zu klären weshalb die Noten nun doch deutlich schlechter sind als vor Wochen gesagt / angedeutet.

Wie sehen denn die Noten im einzelnen aus?