Was kann man tun hilfeeee?

13 Antworten

Du brauchst einen Anwalt bzw. Strafverteidiger. Das ist ein gerichtliches Schreiben. Davor ist mit Sicherheit auch schon einiges passiert, bei dem du dich hoffentlich nicht zu tief reingeritten hast. Die Akte muss sich ein Fachmann ansehen. Ein Anwalt darf das, du nicht. Die beantragte Strafe ist hoch. Wenn du keinen Anwalt hast, wirst du irgendwann einen Pflichtverteidiger bekommen. Ohne Anwalt bist du bei Gericht nicht vertreten. Gib ohne Anwalt keine Stellungnahme ab. Halte die Frist ein. Anwälte können das. Die dürfen Anträge stellen. Also auch Zeit rausholen. Mach dir keine Sorgen dein Anwalt regelt für dich die Prozesskostenbeihilfe. Aber halte dich an die Frist. Das ist nur eine Anhörung. Da s kannst du in Ruhe mit deinem Strafverteidiger besprechen. Der Anwalt regelt das. Aber geh so früh du kannst vor Fristablauf zu einem Strafrechtsanwalt. Wenn du das nicht machst, möchtest du nicht wissen, was als nächstes kommt. Wie es finanziell oder mit Sozialstunden funktioniert wurde ja bereits erklärt. Deine Chancen sind gut, aber ohne fristgerechten Anwalt läuft nix.


wiki01  19.07.2025, 07:08
Ein Anwalt darf das, du nicht.

Blödsinn. Was ist das? Ein Ki-Text ohne eigenes Wissen?

buggless  19.07.2025, 07:46
@wiki01

Bei der Zahl der Fehler, die meine Autokorrektur und ich aus Unlust verbockt haben wirst du doch sehen, dass es keine KI ist. Bitte pauschalisieren Sachen nicht als Blödsinn oder rethorisch. Das macht man weder hier noch an anderer Stelle Das sind nur meine Erfahrungen und Erinnerungen. Die auch keinen Anspruch aufvollständige Richtigkeit erheben. Wenn du etwas qualifiziertes beitragen möchtest leiste einen Qualifizierten Beitrag. Und ich denke in einem Punkt sind sich doch hier alle einig, dass es langsam Zeit für einen Anwalt wird und zwar zügig.

wiki01  19.07.2025, 07:49
@buggless

Jedenfalls ist es falsch zu behaupten, nur ein Anwalt könne die Akten einsehen.

buggless  19.07.2025, 08:12
@wiki01

Das kann gut sein. Akteneinsicht und Übersendung der Begründung gestellter Anträge gibt es im Zivilrecht, im Verwaltungsrecht. Mein Rechtsverständnis sagt, mir, dass es im Strafrecht aus Gründen der Einheit der Rechtsordnung teilweise auch so sein muss. Ermittttlungsakten von Polizeil und und Staatsanwaltschaft natürlich nicht. Aber Anträge und deren Begründungen. Wie sonst kann man sich gegen Anträge und Vorwürfe wehren, oder dazu Stellung nehmen, wenn sie nicht kennt und die Gründe hinter dem Rücken gehandelt werden.. Eine Gerichtsverhandlung ist ja schließlich kein Verhör. Aber du könntest Recht haben, meine Ausbildung ist lange her.Also falls du sagen kannst wo das steht, wäre das schön, aber auch nicht unbedingt erforderlich. Ich akzeptiere das ohne das Straprozessrecht zu duchforsten.

wiki01  19.07.2025, 08:22
@buggless

Ich suche jetzt nicht raus, wo das steht. Da es aber im Strafrecht bei kleineren Delikten (wenn für die Tat eine Freiheitsstrafe von weniger als drei Jahren droht) kein Anwaltszwang besteht, ist es logisch, dass ich selbst Einsicht nehmen kann.

buggless  19.07.2025, 08:47
@wiki01

Sollst du ja auch nicht heraussuchen. Danke! Wichtige Information. Aber ich hoffe wir sind uns immer noch einig, dass es langsam überfällig ist einen Anwalt zu nehmen.

Spaszmacher  19.07.2025, 09:54
@wiki01

Das war lange Zeit nicht "logisch" im Sinne von selbstverständlich.

migebuff  19.07.2025, 09:24

Diversionsverfahren, es soll gegen Auflagen folgenlos eingestellt werden. Was soll der Anwalt machen, außer noch mehr Kosten verursachen?

Still  19.07.2025, 08:53
Wenn du keinen Anwalt hast, wirst du irgendwann einen Pflichtverteidiger bekommen

Erst wenn eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr + zu erwarten ist, bekommt ein Angeklagter einen Pflichtverteidiger. Da hier nur 10 000 Euro "angeboten" werden, ist eine Freiheitsstrafe m.E. ausgeschlossen.

buggless  19.07.2025, 09:23
@Still

Macht Sinn. Das ein Anwalt erst bei einem Verbrechen zur Verfügung gestellt wird. Ein Anwalt ist m.E. trotzdem längst überfällig. Wie du sagtst Entweder ist da etwas schief gegangen oder da stimmt irgendetwas nicht. Aber egal. Auch wenn es nur eine Anhörung ist, ab hier nicht ohne Anwalt und sich nicht weiter Hineinreiten, sondern das bestmögliche herausholen.

Still  19.07.2025, 17:23
@buggless

Das Schreiben kommt schon vom Amtsgericht und ist eine Möglichkeit, einer Gerichtsverhandlung aus dem Weg zu gehen. Dieses wird auch nur bei einer eindeutigen Täterschaft angeboten! Da die FS ordentlich Gewinn gemacht hat, sieht das Gericht es als Abschöpfung/Umverteilung des Geldes. Ich würde zahlen!

buggless  19.07.2025, 19:08
@Still

Schwere Frage. Reines Rechenexempel. Aber eine Beratung sollte sich jeder selber leisten können. Sich selber hineinreiten geht einfach nicht. Was man da rausholesholen kann hängt von vielen Faktoren ab. Man glaube es kaum, ich war z.B. einer von drei Zeugen.. Das war eine klare und eindeutige Fahrerflucht, daran gab es nicht die geringsten Zweifel. daraus sind dann bevor die Zeugen aufgerufen wurden, in wenigen Minuten 50 Euro Bußgeld geworden und die Zeugen und die Zeugen wurden gar nicht erst vernommen. Ich würde alleine keine Erklärung abgeben. Das ist uns so auch von unseren Justiziaren nachdrücklich eingebleut worden aufgrund von Vorfällen durch Studenten. Was danach kommt muss man sehen. Aber dafür muss man wissen, was da wirklich passiert ist. Sozialstunden sind oft schlimmer als zum Fußabtreter zu werden. Das hält ein Großteil der Leute nicht aus. Und wenn man seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann, gibt es wahrscheinlich eine Einladung zum Haftantritt. Und selbst den niedrigsten Tagessätzen wird es schwierig, wenn man das GGeld nicht hat. Und klar welchen Schriftverkehr oder mündlichen Auftritt, kann man einer 19 -jährigen zumuten. Ich konnte sowas nicht mit 19. Klar wenn diese Auflage Gewinnabschöpfung ist wird es schwer. Ein Verhandlung will niemand. Aber ohne Beratung und ggf. Einem Brief wird es nicht gehen.

buggless  19.07.2025, 16:21

Pass auch auf, dass du deine Erziehungsberechtigten nicht mit hineinziehst, falls du dich nicht völlig verkracht hast oder Geld brauchst. Bei Jugendsachen kann das ganz schnell gehen. Das ist ganz wichtig, wenn du noch jüngere Geschwister hast. Die bekommen dann auch was ab. Ich habe das mitbekommen sehr unschön was Jugendämter machen. Auch das ist ein Grund für einen Anwalt. Aber wenn die Erziehungsberechtigten nur erwachsene Kinder haben, dann gibt es keinen Grund sie zu irgendetwas zu erziehen. Anprangern wegen Pflichtverletzung geht dann immer noch. Aber macht dann auch nicht mehr so richtig Sinn zumal du auch nicht mehr so jung warst. Und zumindest die Staatsanwaltschaft scheint bisher nicht Tätig geworden zu sein.

Es tut mir sehr leid, dass du in dieser schwierigen Situation bist.

Ich kann dir einige wichtige Hinweise und Schritte geben, die dir jetzt weiterhelfen können:

1. Bewahre Ruhe und lies den Brief genau durch.

Auch wenn das alles sehr belastend ist, ist es wichtig, jetzt ruhig zu bleiben und besonnen zu handeln.

2. Du bist nicht allein – hole dir sofort rechtliche Unterstützung!

Gerade bei Vorwürfen im Zusammenhang mit Jugend- oder Sexualstrafrecht ist es sehr wichtig, dass du dich an einen Anwalt*in für Strafrecht wendest. 

  • Du hast das Recht auf einen Anwalt!
  • Es gibt auch die Möglichkeit, einen Pflichtverteidiger zu bekommen, wenn du dir keinen eigenen Anwalt leisten kannst.
  • In vielen Städten gibt es auch kostenlose Rechtsberatungen (z.B. bei der Caritas, Diakonie oder anderen sozialen Einrichtungen).

3. Keine Aussagen ohne Anwalt!

  • Du musst der Polizei gegenüber keine Aussage machen und solltest das auch nicht tun, bevor du mit einem Anwalt gesprochen hast!
  • Sag oder schreibe der Polizei, dass du dich erst nach Rücksprache mit deinem Anwalt äußern wirst.

4. Jugendstrafrecht ist milder

  • Da du zum Tatzeitpunkt 16 warst, gilt das Jugendstrafrecht. Das ist weniger streng als das Erwachsenenstrafrecht und berücksichtigt deine Reife und persönliche Entwicklung.

5. Beratung und Unterstützung holen

Es gibt spezielle Beratungsstellen für junge Menschen in schwierigen Situationen, z.B. 

  •  Nummer gegen Kummer (116 111, anonym und kostenlos)
  •  Pro Familia
  •  Jugendamt

Diese Stellen können dich auch emotional unterstützen und dir helfen, die nächsten Schritte zu gehen.

6. Über Geldsorgen

  • Wenn du eine Rechnung oder Strafe zahlen musst, kannst du beim Gericht oder der Staatsanwaltschaft eine **Ratenzahlung** beantragen oder um Stundung bitten.
  • Ein Anwalt kann dich auch dazu beraten.

**Ganz wichtig:** 

Du bist nicht die Einzige, der so etwas passiert ist. Viele Jugendliche wissen nicht, dass solche Handlungen strafbar sein können. Das wird auch vor Gericht berücksichtigt. Bitte sprich mit einer Vertrauensperson (Eltern, Verwandte, Lehrer*in, Sozialarbeiter*in), damit du nicht alleine bist!

Zusammengefasst:

  1. Keine Aussage ohne Anwalt!
  2. Sofort rechtliche Hilfe suchen (Pflichtverteidiger, kostenlose Beratung).
  3. Unterstützung bei Beratungsstellen holen.
  4. Mit Vertrauensperson sprechen.
Du schaffst das!
Woher ich das weiß:Recherche

Nicht mehr Zeit verschwenden (du hast zehn Tage, fünf sind bereits vorbei) und entweder Anwalt suchen oder mit dem Gericht in Kontakt gehen. Sagen du hast das Geld nicht und nach Lösung suchen.

Ansonsten habe ich auch einige Zweifel: die Strafe wird deinen finanziellen Gegebenheiten normalerweise angepasst und bei der Höhe, kann es da sein, das du nicht nur Bilder deiner Brüste hier verkauft hast, sondern regen Handel auch mit Bildern von Anderen betrieben hast?


Snsnwnwkkw 
Beitragsersteller
 19.07.2025, 06:20

Nein ich habe nur von mir was verkauft und ich war damals 16 bin jetzt 19

Ich habe damals mit 16 Bilder von meinen Brüsten verkauft ich wusste nicht das es strafbar ist 

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

  

was denkt ihr kann man da tun

Anwalt aufsuchen. Und das schnell, bevor die Frist abläuft.

Hier geht es um den Verdacht der Verbreitung von jugendpornographischem Material. Das ist eine Straftat (§ 184 StGB), und die zuständige STA hat hier - vermutlich nach entsprechenden bereits durchgeführten Maßnahmen im Zuge der Ermittlungen - empfohlen, das Verfahren gegen eine Geldbuße einzustellen.

Die Höhe des Bußgeldes ist beachtlich, allerdings wird hier auch der entstandene Gewinn abgeschöpft, den du erzielt hattest. Hinzu kommt, dass du diese Einnahmen hättest versteuern müssen, was vermutlich ebenfalls nicht erfolgt ist. Damit wäre ein zweiter Straftatbestand erfüllt - nämlich Steuerhinterziehung.

Somit lassen mMn die STA und auch die Richterin hier Gnade vor Recht walten, denn im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens würde es hier um ein erhebliches Strafmaß gehen, und ggfs. deine ganze Zukunft ruinieren.

Besprich das mit einem Anwalt für Strafrecht, und zwar unverzüglich, oder (meine Empfehlung) akzeptiere das Angebot und bitte um Ratenzahlung.