Grunddienstbarkeit nach Teilung des herrschenden Grundstücks?


13.07.2021, 13:17

Im Grundbuch ist unter BV2 die alte Grunddienstbarkeit eingetragen

darunter handschriftlich für 2 Flurstücke BV3 für die beiden Flurstücke mit neuen Vertrag BV1

Was bedeutet das?

2 Antworten

Herrschend = die die dürfen.

Wenn das herrschende Flurstück geteilt wird - dürfen zunächst alle Ableger. Aus einem Herrscher werden 4 Herrscher.

Die Löschung des Herrschvermerkes kann der Eigentümer des herrschenden Flurstückes bewilligen.

Interessanter wird aber hier das Grundbuch der dienenden Flurstücke- diese dienen nun 4 Herren. - Jetzt kommt es drauf an, ob in deiner Änderung die Diener mitgewirkt haben.

Um die Frage korrekt zu beantworten, musst du wohl den Notar bemühen. Eine Katasterkarte mit Darstellung der herrschenden und dienenden Flurstücke wäre auch hilfreich.


Rahe70 
Fragesteller
 12.07.2021, 10:36

Danke für dein Antwort.

Ich als Dienender habe mit dem Herrschenden Inhaber des damals landwirtschaftlichen Flurstücks den notariellen Vertrag gemacht. Da es Bauland wurde, war die Nutzung meines Privatweges belastender. Deshalb haben wir den notariellen Vertrag gemacht. Das Flurstück wurde in 4 Teile aufgeteilt . Für 2 Flurstücke haben wir einen Vertrag über die Nutzung des Wegerechtes, die Haftung und die Kosten vereinbart. Das 3. Flurstück lag jetzt an der öffentlichen Straße und hatte keine Zuwegung mehr über meinen Privatweg. Das 4 Flurstück liegt direkt neben dem Grundstück des Inhabers ( Herrschendes) , er nutzte es als eine Fläche und benötigte daher kein Wegerecht, da er es von seinen Grundstück erreichen konnte. Jetzt nach seinem Tod verlangt der neue Eigentümer , das das Wegerecht für dieses Flurstück noch besteht . Er nutzt es auch als ein Grundstück möchte aber über meinen Privatweg eine Zuwegung, falls er auf dieses 4. Flurstück irgenwann mal bauen möchte. Für dieses Flurstück haben wir damals kein Vertrag über Nutzung, Haftung etc. abgeschlossen. Ist das alte Wegerecht für die Flurstücke 3 und 4 nicht durch unseren neuen Vertrag erloschen?

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kabbes69  12.07.2021, 18:06
@Rahe70

Du bist also Eigentümer des dienenden Flurstückes und das herrschende Flurstück wurde aufgeteilt.

Dann müsste die Belastung doch bei dir in Abteilung II ersichtlich sein.

Die Frage ist nun: beim 2. Vertrag mit dem Herrscher - nach der Aufteilung- habt ihr vor der Neuaufteilung die Löschung der ursprünglichen Belastung bewilligt und beantragt?

Fordere einen aktuellen Grundbuchauszug von deinem Eigentum an.

Wenn dort 2 Belastungen eingetragen sind und nichts abgeschrieben/ gelöscht/gerötet wurde - existiert das Recht vermutlich noch.

Die Herrschvermerke werden übrigens im Bestandsverzeichnis des herrschenden Grundbuch vermerkt (nicht zwingend erforderlich). Bestandsverzeichnis = dort stehen die Flurstücke.

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Rahe70 
Fragesteller
 13.07.2021, 13:20
@kabbes69

Im Grundbuch ist bei mir (Dienendes Grundstück) unter BV2 die alte Grunddienstbarkeit eingetragen

darunter handschriftlich für 2 Flurstücke BV3 für die beiden Flurstücke mit neuen Vertrag BV1

Was bedeutet das

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kabbes69  13.07.2021, 17:22
@Rahe70

Kannst du kein Foto von der Belastung einstellen? Den Bezirk und die Blatt Nr schwärzen.

Ergibt so für mich nicht wirklich Sinn.- selbst meine Phantasie lässt mich hier im Stich

Alternativ bleibt dir der Notar bei welchem ihr die Veränderung beurkundet habt - oder dessen Rechtsnachfolger.

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Wenn das Recht als Grunddienstbarkeit im Grundbuch eingetragen ist, dann besteht es dinglich nach Teilung des Grundstücks an den entsprechenden Teilflächen fort. Ist der Fordernde also Eigentümer einer solchen Teilfläche, dann ist er im Recht.


Rahe70 
Fragesteller
 13.07.2021, 13:10

Danke für die Antwort, allerdings habe ich mit dem Voreigentümer über 2 von 4 Flurstücken ein neues Wegerecht und Leitungsrecht vereinbart. Die alte Grunddienstbarkeit ist bei mir noch im Grundbuch eingetragen und die beiden neuen Vereinbarungen wurden handschriftlich darunter erfasst. Fällt das alte Recht dann weg?

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