Grundstück kaufen = Land kaufen?
Kauft man, wenn man Grundstücke kauft Teile des Landes ab? Beispiel: Schweizerunternehmen kaufen sehr viel Grundstück in Deutschland, könnte die Schweiz dann irgendwann Land von Deutschland anfordern/beanspruchen?
6 Antworten
Wikipedia beschreibt es wie folgt:
Das Staatsgebiet oder Staatsterritorium ( ugs. manchmal auch nur schlicht als Land bezeichnet) ist neben dem Staatsvolk und der Staatsgewalt eines der drei Elemente eines Staates im völkerrechtlichen Sinne. Es ist der territoriale Bereich, den der Staat dauerhaft und geordnet beherrscht und wo er über eine für dieses Gebiet geltende Verwaltungs- und Rechtsordnung verfügt, die unter anderem die Rechtmäßigkeit und damit die Legitimität des staatlichen Gewaltmonopols für die in ihm lebenden Menschen ( Bürger) herstellt. Dadurch wird in einem Rechtsstaat weitestgehend für Rechtssicherheit und Rechtsfrieden gesorgt und hierzu innerhalb des Staatsgebiets sowohl auf Bürger als auch auf öffentliche Institutionen legitimierter (= gesetzes-/ verfassungskonformer) Zwang ausgeübt, um das Verhalten der beiden Parteien im Sinne des Gemeinwohls zu beeinflussen. Der deutsche Jurist Ernst Zitelmann bezeichnete das Staatsgebiet daher als den „Schauplatz der staatlichen Herrschaft“. Es ist zu unterscheiden vom Hoheitsgebiet, in dessen Raum ein Staat seine Hoheitsrechte auch tatsächlich ausübt.
Eine Ausnahmeregelung bilden Grundstücke die z.B. eine Botschaft eines anderen Staates beherbergen; da gelten auf dem Grundstück die Bestimmungen des jeweiligen fremden Landes.
Die Schweiz wird dadurch nicht grösser.
Es arbeiten ja auch immer mehr Deutsche in der Schweiz. Dadurch wird der Schweizer Anteil der Bevölkerung auch nicht grösser.
Wer Land im Ausland kauft, muss damit rechnen, dass er irgendwann entschädigungslos enteignet wird. Schließlich gehört das Land dem Volk, das dort lebt, und wenn eine Regierung die Rückführung der Ländereien beschließt, die vom Ausland aufgekauft wurden, müssen sich die ausländischen Landbesitzer wohl oder übel damit abfinden. Da solche Rücknahmen meistens in Notsituationen erfolgen, wird meistens keine Entschädigung gezahlt werden.
Nein. Ein Privatgrundstück gehört zwar dem Besitzer, ist aber dennoch Teil eines Staatsgebietes und somit eines Staates. Es gibt also Besitzer und den Staat.
Alles korrekt, bis auf den ‚besitzer‘
besitz und Eigentum definieren sich so, das etwas dem Eigentümer gehört, aber der Besitzer benutzt es.
bespiel Eigentumswohnung:
Dem Eigentümer steht im Grundbuch, dem gehört sie.
der Besitzer bewohnt sie.
das kann nun der Eigentümer selbst oder ein Mieter sein
ergo gehört das o.g, Privatgrundstück dem Eigentümer
Nein, du zahlst ja in Deutschland auf deinen Besitz steuern.
Dann müsste die Schweiz Deutschland direkt Land abkaufen.