Grundstück kaufen = Land kaufen?

6 Antworten

Wikipedia beschreibt es wie folgt:

Das  Staatsgebiet oder  Staatsterritorium ( ugs. manchmal auch nur schlicht als  Land bezeichnet) ist neben dem  Staatsvolk und der  Staatsgewalt eines der  drei Elemente eines  Staates im  völkerrechtlichen Sinne. Es ist der  territoriale Bereich, den der Staat dauerhaft und geordnet beherrscht und wo er über eine für dieses  Gebiet geltende  Verwaltungs- und  Rechtsordnung verfügt, die unter anderem die  Rechtmäßigkeit und damit die  Legitimität des  staatlichen Gewaltmonopols für die in ihm lebenden Menschen ( Bürger) herstellt. Dadurch wird in einem  Rechtsstaat weitestgehend für  Rechtssicherheit und  Rechtsfrieden gesorgt und hierzu innerhalb des Staatsgebiets sowohl auf Bürger als auch auf öffentliche  Institutionen legitimierter (=  gesetzes-/ verfassungskonformer) Zwang ausgeübt, um das Verhalten der beiden Parteien im Sinne des  Gemeinwohls zu beeinflussen. Der deutsche Jurist  Ernst Zitelmann bezeichnete das Staatsgebiet daher als den „Schauplatz der staatlichen Herrschaft“. Es ist zu unterscheiden vom  Hoheitsgebiet, in dessen Raum ein Staat seine  Hoheitsrechte auch tatsächlich ausübt.

Eine Ausnahmeregelung bilden Grundstücke die z.B. eine Botschaft eines anderen Staates beherbergen; da gelten auf dem Grundstück die Bestimmungen des jeweiligen fremden Landes.

Die Schweiz wird dadurch nicht grösser.

Es arbeiten ja auch immer mehr Deutsche in der Schweiz. Dadurch wird der Schweizer Anteil der Bevölkerung auch nicht grösser.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mitglied der schweigenden Mehrheit.

Wer Land im Ausland kauft, muss damit rechnen, dass er irgendwann entschädigungslos enteignet wird. Schließlich gehört das Land dem Volk, das dort lebt, und wenn eine Regierung die Rückführung der Ländereien beschließt, die vom Ausland aufgekauft wurden, müssen sich die ausländischen Landbesitzer wohl oder übel damit abfinden. Da solche Rücknahmen meistens in Notsituationen erfolgen, wird meistens keine Entschädigung gezahlt werden.

Nein. Ein Privatgrundstück gehört zwar dem Besitzer, ist aber dennoch Teil eines Staatsgebietes und somit eines Staates. Es gibt also Besitzer und den Staat.

Vampire321  31.07.2021, 02:14

Alles korrekt, bis auf den ‚besitzer‘

besitz und Eigentum definieren sich so, das etwas dem Eigentümer gehört, aber der Besitzer benutzt es.

bespiel Eigentumswohnung:

Dem Eigentümer steht im Grundbuch, dem gehört sie.

der Besitzer bewohnt sie.

das kann nun der Eigentümer selbst oder ein Mieter sein

ergo gehört das o.g, Privatgrundstück dem Eigentümer

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Nein, du zahlst ja in Deutschland auf deinen Besitz steuern.

Dann müsste die Schweiz Deutschland direkt Land abkaufen.