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Sofa in der Wohnküche?

Moin ich hab das Problem hab ne 2 Zimmer Wohnung mit recht großer Wohnküche. Und da ich net zu viele Möbel habe, aber auch nicht extra welche holen will wollte ich mal um eure Meinung fragen.

Die Wohnküche ist wie gesagt recht geräumig, ich koche gerne, aber beim Kochen isses schön wenn ich nebenbei ne Doku am laufen habe o.a. Das Wohnzimmer selbst ist recht klein sodass ich gerade so meine Couch, den Fernseher und einen Tisch unterbekomme der aber nie vollumfänglich genutzt werden könnte, eben aus Platzgründen.

Ich bin nun am überlegen das Sofa und den Tisch ebenfalls in die Wohnküche zu machen (samt TV) und dann einfach das kleine Wohnzimmer als Büro/Kreativraum zu nutzen. Von dem Raum aus kann ich direkt zum Balkon gehen. Nur mal eure Einschätzung, da das ja eher ungewöhnlich ist nehme ich an (die meisten haben ja Küche, Wohnzimmer, Schlafzimmer und net Küche/Wohnzimmer, Büro, Schlafzimmer). Eine Freundin meinte naja das Sofa (ist so ein 2.500 Euro Sofa) riecht dann ja nach Essen und das bekäme ich schlecht los. Muss dazu sagen wenn ich koche , v.a. Fleisch, riecht u.U. die ganze Bude nach Essen. Naja und es gibt ja auch so Nassstaubsauger um das ab und an mal sauber zu machen, darauf hätte ich auch zugriff (also der ist speziell für Polstermöbel).

Also was meint ihr ? Habt ihr sowas auch schonmal gemacht bzw. Erfahrungen damit?

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Mietvertrag kündigen vor Mietbeginn?

Guten Tag liebe Community,

am Samstag, dem 21. Februar 2026, habe ich bei der zweiten Vor-Ort-Besichtigung einen Mietvertrag mit Beginn am 1. Juni unterschrieben. Am Sonntag traten im Privatleben unerwartete Ereignisse ein, weshalb der Umzug nicht möglich ist. Am Montagmorgen habe ich meinem Vermieter diese Nachricht mitgeteilt und um einen einvernehmlichen Bruch gebeten, aber er möchte einen Aufhebungsvertrag mit einer Kaltmiete erstellen.

Im Vertrag steht

  • Das Mietverhältnis beginnt am 1.Juni 2026. Das Recht zur Kündigung bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es nicht auf die Abswendung, sondern auf den Zugang des Kündigungsschreibes an.
  • §7 Außerordentliche Kündigung des Vermieters: [...]
  • $8 Außerordentliche Kündigung des Mieters: (1) Für die Kündigung des Mietverhältnisses aus wichtigem Grund gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit im Folgenden nicht etwas anderes geregelt wird. (2) Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. (3) Der Mieter kann wegen vollständiger oder teilweiser Nichtgeährung des vertraglichen Gebrauchs erst kündigen, wenn er dem Vermieter schriftlich eine angemeesene Frist zur Abhilfe gesetzt hat und diese erfolglos verstrichen ist. Wird die Mietsache zu vereinbarten Zeit nicht zur Verfügung gestellt, so kann der Mieter Schadensersetz fordern, wenn der Vermieter die Verzögerung zu vertreten hat.
  • Zusatzvereinbarung: Reinigung und Pflege alle zwei Wochen.

Es gibt keine Mietmindestdauer oder Ausschluss von Kündigung vor Mietbeginn.

Ich habe heute, am 24. Februar, eine ordnungsgemäße Kündigung fristgerecht als Brief per Einschreiben mit Unterschrift verschickt. Gilt hier die dreimonatige Kündigungsfrist, wenn man von einer Kündigung vor dem dritten Tag des kommenden Monats (3. März) ausgeht, sodass der Vertrag am 31.gekündigt ist im Mai 2026 und der Beginn des Mietverhältnisses ist am 1.Juni nicht kommt und keine Miete fällig ist?

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