Guten Tag,
ich bitte um eine rechtliche Einschätzung zu folgendem Sachverhalt im Bereich Immobilienrecht:
Meine Ehefrau und ich haben am 29.11.2025 mit einer Projektentwicklungsgesellschaft eine Reservierungsvereinbarung für ein Reihenhaus abgeschlossen und eine Reservierungsgebühr in Höhe von 3.000 € gezahlt.
Ein notarieller Kaufvertrag kam in der Folge nicht zustande, und ein Notartermin wurde nicht wahrgenommen.
Am 04.12.2025 verstarb unerwartet mein Schwiegervater, wodurch sich unsere familiäre und finanzielle Situation erheblich verschlechtert hat. Aus diesem Grund mussten wir vom geplanten Immobilienkauf Abstand nehmen. Die Gegenseite wurde hierzu frühzeitig am 09.01.2026 telefonisch sowie am 16.01.2026 schriftlich informiert.
Die Gegenseite verweigert die Rückerstattung der Reservierungsgebühr vollständig und beruft sich auf angebliche Aufwendungen und wirtschaftliche Nachteile.
Zusätzlich wurde uns eine Notarrechnung in Höhe von ca. 2.800 € gestellt. Laut Notar erfolgte die Beauftragung jedoch „auf Veranlassung der Verkäuferseite“. Eine ausdrückliche Vereinbarung, wonach wir diese Kosten auch bei Nichtzustandekommen des Kaufvertrags tragen müssen, existiert nicht.
In der Reservierungsvereinbarung ist lediglich geregelt, dass der Verkäufer den Kaufvertrag vorbereiten lässt und einen Notartermin vereinbart. Eine Regelung zur Kostentragung im Falle eines Nichtabschlusses fehlt.
Wir haben im Vorfeld lediglich:
- der Terminabstimmung zugestimmt
- persönliche Unterlagen (Ausweis, Steuer-ID) zur Verfügung gestellt
Eine ausdrückliche Beauftragung des Notars durch uns ist nicht erfolgt.
Zudem hat die Gegenseite zwischenzeitlich widersprüchliche Aussagen zu angeblichen Kosten gemacht und inzwischen selbst eingeräumt, dass bislang keine Kosten für die BzA (Energieberater) entstanden sind.
Aktuell bietet die Gegenseite lediglich eine Teilrückzahlung in Höhe von 1.000 € an, was wir als nicht angemessen ansehen.
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Ich bitte um Einschätzung zu folgenden Punkten:
1. Besteht ein Anspruch auf vollständige Rückerstattung der Reservierungsgebühr (3.000 €)?
2. Sind wir verpflichtet, die Notarkosten (ca. 2.800 €) zu tragen?
3. Wie wird unser Verhalten (Terminabstimmung, Übersendung von Unterlagen) rechtlich bewertet – insbesondere im Hinblick auf eine mögliche „konkludente Beauftragung“?
4. Wie schätzen Sie die Erfolgsaussichten einer gerichtlichen Durchsetzung ein?
5. Welche Vorgehensweise empfehlen Sie (anwaltliches Schreiben vs. Klage)?
Alle relevanten Unterlagen (Reservierungsvereinbarung, E-Mail-Korrespondenz, Notarrechnung) kann ich gerne zur Verfügung stellen.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Einschätzung.
Mit freundlichen Grüßen
Hemanthkumar Ramkumar