Immobilien – die neusten Beiträge

Muss ich eine Maklergebühr bezahlen beim Grundstückskauf?

Ich habe im letzten Jahr ein Grundstück von einer Privatperson gekauft, dass von einem Makler auf Kleinanzeigen angeboten wurde. Ich habe mit dem Makler keinen Vertrag abgeschlossen. Allerdings habe ich eine Individuelle Vereinbarung unterschrieben um das Grundstück für mich zu reservieren, damit er es niemandem anderen mehr anbietet. In der Vereinbarung gibt es folgenden Satz:

"Um die Ernsthaftigkeit der Reservierung zu unterstreichen, möchten sie eine Reservierungsgebühr von 500,-€ hinterlegen, die später mit der Maklergebühr verrechnet oder wieder ausgezahlt wird."

Da ich das Gefühl habe, dass der Makler uns mit einigen Aktionen hintergangen hat frage ich mich ob er noch eine Rechnung schreiben wird oder nicht. Wenn ich es richtig recherchiert habe darf er maximal 50% der Gebühr verlangen, je nach Vertrag mit dem Verkäufer. Diesen habe ich allerdings nie gesehen und weiß nicht, welche Vereinbarung sie getroffen haben. im Notarvertrag ist keine Maklergebühr angegeben und auch ein richtiges Exposé habe ich nie erhalten und auch keine AGB oder ähnliches unterschrieben, außer dieser Reservierungsvereinbarung.

Kann mir jemand sagen welche Kosten ich noch zu erwarten habe oder ob er überhaupt eine Rechnung an mich stellen darf? Ich habe auch gelesen, dass ein Makler eine solche Reservierungsgebühr gar nicht aufrufen darf, aber um mit ihm nichts mehr zu tun haben zu müssen, würde ich dafür auch auf die 500€ verzichten.

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Anfrage zur rechtlichen Prüfung – Reservierungsgebühr Immobilienkauf?

Guten Tag,

ich bitte um eine rechtliche Einschätzung zu folgendem Sachverhalt im Bereich Immobilienrecht:

Meine Ehefrau und ich haben am 29.11.2025 mit einer Projektentwicklungsgesellschaft eine Reservierungsvereinbarung für ein Reihenhaus abgeschlossen und eine Reservierungsgebühr in Höhe von 3.000 € gezahlt.

Ein notarieller Kaufvertrag kam in der Folge nicht zustande, und ein Notartermin wurde nicht wahrgenommen.

Am 04.12.2025 verstarb unerwartet mein Schwiegervater, wodurch sich unsere familiäre und finanzielle Situation erheblich verschlechtert hat. Aus diesem Grund mussten wir vom geplanten Immobilienkauf Abstand nehmen. Die Gegenseite wurde hierzu frühzeitig am 09.01.2026 telefonisch sowie am 16.01.2026 schriftlich informiert.

Die Gegenseite verweigert die Rückerstattung der Reservierungsgebühr vollständig und beruft sich auf angebliche Aufwendungen und wirtschaftliche Nachteile.

Zusätzlich wurde uns eine Notarrechnung in Höhe von ca. 2.800 € gestellt. Laut Notar erfolgte die Beauftragung jedoch „auf Veranlassung der Verkäuferseite“. Eine ausdrückliche Vereinbarung, wonach wir diese Kosten auch bei Nichtzustandekommen des Kaufvertrags tragen müssen, existiert nicht.

In der Reservierungsvereinbarung ist lediglich geregelt, dass der Verkäufer den Kaufvertrag vorbereiten lässt und einen Notartermin vereinbart. Eine Regelung zur Kostentragung im Falle eines Nichtabschlusses fehlt.

Wir haben im Vorfeld lediglich:

- der Terminabstimmung zugestimmt 

- persönliche Unterlagen (Ausweis, Steuer-ID) zur Verfügung gestellt 

Eine ausdrückliche Beauftragung des Notars durch uns ist nicht erfolgt.

Zudem hat die Gegenseite zwischenzeitlich widersprüchliche Aussagen zu angeblichen Kosten gemacht und inzwischen selbst eingeräumt, dass bislang keine Kosten für die BzA (Energieberater) entstanden sind.

Aktuell bietet die Gegenseite lediglich eine Teilrückzahlung in Höhe von 1.000 € an, was wir als nicht angemessen ansehen.

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Ich bitte um Einschätzung zu folgenden Punkten:

1. Besteht ein Anspruch auf vollständige Rückerstattung der Reservierungsgebühr (3.000 €)?

2. Sind wir verpflichtet, die Notarkosten (ca. 2.800 €) zu tragen?

3. Wie wird unser Verhalten (Terminabstimmung, Übersendung von Unterlagen) rechtlich bewertet – insbesondere im Hinblick auf eine mögliche „konkludente Beauftragung“?

4. Wie schätzen Sie die Erfolgsaussichten einer gerichtlichen Durchsetzung ein?

5. Welche Vorgehensweise empfehlen Sie (anwaltliches Schreiben vs. Klage)?

Alle relevanten Unterlagen (Reservierungsvereinbarung, E-Mail-Korrespondenz, Notarrechnung) kann ich gerne zur Verfügung stellen.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Einschätzung.

Mit freundlichen Grüßen 

Hemanthkumar Ramkumar 

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Vermieter-Frage: Küche separat als Nutzungsentgelt ausweisen oder Kaltmiete erhöhen? (Mietspiegel-Thema)?

Hallo zusammen,

ich stehe gerade vor der Neuvermietung meiner Wohnung und brauche mal einen Rat von anderen Vermietern oder Immobilien-Experten.

Ich habe die Wohnung gerade frisch saniert und eine brandneue Einbauküche (EBK) inkl. aller Elektrogeräte eingebaut. Jetzt geht es an das Inserat und den Mietvertrag. Hier ist mein Dilemma bezüglich der Miete:

Der örtliche Mietspiegel liegt bei ca. 9,00 €/m².

Die Realität auf Portalen: In der Gegend inseriert niemand unter 10,00 € – 11,00 €/m², manche sogar mehr

Mein Ziel: Ich möchte natürlich marktgerecht vermieten, aber rechtlich auf der sicheren Seite sein (Stichwort Mietpreisbremse/Wucher-Vorwurf).

Was ist aus Vermieter-Sicht taktisch klüger?

1. Variante A: Die Kaltmiete direkt höher ansetzen (z. B. 10,50 €) und die Küche als "Teil der Ausstattung" im Vertrag erwähnen. Risiko: Wenn der Mieter später nachrechnet, liege ich etwas über dem Mietspiegel ca. 1-1,5€

2. Variante B: Die Kaltmiete bei den 9,00 € laut Mietspiegel lassen, aber im Mietvertrag ein separates monatliches Nutzungsentgelt für die Küche (z. B. 20-30 €) vereinbaren.

Meine Fragen dazu:

• Welche Variante ist sicherer, falls der Mieter die Miete später anfechten will?

• Wird das Nutzungsentgelt für die Küche bei der Berechnung der Mietpreisbremse voll mit eingerechnet oder zählt das als "Extra"?

• Wie handhabt ihr das mit der Instandhaltung, wenn die Küche separat vermietet wird?

Danke für eure Einschätzungen und Tipps!

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Vermieter will uns für Schimmel die Schuld geben. Was tun?

Hallo, wir wohnen seit 6 Jahren in einem friedlichen Mietverhältnis. Es ist ein 4 Parteien Haus. Nun haben wir seit dem Einzug einer neuen Mietpartei auch Streit mit dem Vermieter, der anscheinend befreundet ist mit der neuen Mietpartei. Beispielsweise sollen wir aufeinmal alle Gegenstände vom Garten räumen (Sitzgarnitur) da diese auch andere Mieter stören könnte und so das Rasenmähen erschwert wäre. Es hat die beiden anderen Mieter nie gestört und der Garten ist wirklich riesig, so dass jeder sein Plätzchen hätte. Wir haben eine Mitbenutzung vereinbart aber es steht nichts explizit im Mietvertrag..

Nun habe ich angemerkt, dass unser Vermieter bitte den Schimmel in Küche und Schlafzimmer entfernen soll. Im Schlafzimmer wurde dieser vor 2 Jahren bereits entfernt, provisorisch vom Vermieter. Dazu kratzte er die Tapete und ein Stück vom Mauerwerk ab. Dort ging auch ein dünner Riss durch die Wand. Er sagte uns im Altbau sei dies nicht komplett vermeidbar und er müsste sonst die ganze Wand erneuern. Es war dann erstmal Schimmelfrei aber kam im Winter wieder. In der Küche meinte er solang der Schimmel so klein sei (Daumenbreit) sollen wir es so lassen. Er würde aber sehen dass es nicht unsere Schuld ist, da wir im Haus am meisten heizen. Wir Stoßlüften mehrmals am Tag mit allen Fenstern offen. An den Bereichen des Schimmels standen teilweise keine Möbel oder mit 30 cm Abstand.

Die Mieter unter uns haben in der Abstellkammer wiederkehrenden Schimmel, obwohl dieser entfernt wurde und eine Heizung sowie ein Fenster eingebaut wurde. Auch dort gab er den Mietern die Schuld, hat aber ohne Gutachten versucht durch die Heizung und das Fenster Abhilfe zu schaffen. (Auf seine Kosten)

Nun will er keine Mietminderung von 10% anerkennen. Ich bin besorgt, alle Kosten tragen zu müssen. Wir haben auch seit dem ersten Schimmelbefall in den entsprechenden Räumen ein Hygrometer. Egal wie lang oder viel wir lüften, nach ein paar Stunden Nachts im Schlaf geht die Feuchtigkeit sehr hoch, so dass ich teilweise nachts schon gelüftet habe. An kalten Tagen sind meisten alle Fenster in der Wohnung nass. Worauf deutet das hin? Wie können wir unsere Unschuld beweisen?

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Neue Wohung komischer Mietvertrag?

Seit einem Monat wohne ich in einer Mietwohnung. Die Wohnung ist relativ neu und hat 2 Zimmer mit Terasse. Ich zahle Monatlich 700 € mit allen Nebenkosten inbegriffen, wie z.b. Strom, Wasser, Müll, Kondominiumsspesen usw., sogar das Internet ist mit dabei, was sehr schnell ist. In diesem Gebäude gibt es 20 Wohnungen und wir teilen uns mehrere Waschmaschinen + Trockner. Man zahlt jeweils 2 € pro Waschgang und pro Trockner.

So jetzt kommt mir das Komische: Bei der Wohnungsanzeige wurde geschrieben das die Wohnung kein Wohnsitz ist, sprich man kann sich nicht auf diese Adresse ummelden. Mein Vermieter hat mir erklärt, das dies nicht möglich ist, da diese Wohnungen eben nicht als Appartements ausgeschrieben sind und im Prinzip wie ein Hotel funktionieren. Ich musste dem Vermieter nur meinen Ausweis aushändigen und er trägt mich und die anderen Mieter als "Gast" im Meldeschein ein wie in einem Hotel oder Gastbetrieb eben, da sie auch Wohnungen an Personen vermieten die nur kurzfristig bleiben für ein paar Monate.

Es gibt auch kein Mietvertrag und alles wurde nur mündlich vereinbart, z.b. das die Kaution "nur" 1000 € beträgt. bevor ich in die Wohnung eingezogen bin habe ich sie mit dem Vermieter angeschaut und er hat überall Fotos gemacht um den Zustand der Wohnung vor dem Einzug zu erfassen.

Mittlerweile fühle ich mich dort sehr wohl und auch der Vermieter ist sehr freundlich und zuvorkommend sowie die Nachbarn. Trotzdem frage ich mich ob das legal ist wenn ich meinen Wohnsitz nicht dort habe sondern 20 km entfernt bei meinen Eltern und ob das Probleme gibt wenn ich ohne Mietvertrag wohne.

Ein bekannter meinte das ist sogar besser oft für den Vermieter, da er die Mieter leichter loswerden kann ohne Räumungsklage usw.

Auch könnte es sein das der Vermieter plötzlich die Miete anheben könnte.

Ich habe mich mal beim Meldeamt erkundigt und mir wurde gesagt (auch vom Vermieter) das das so im Prinzip wie Boardinghouse funktioniert.

Also aktuell wohne ich dort zeitlich unbegrenzt kann aber jederzeit ausziehen ohne Kündigungsfrist.

Die Miete wird immer auf ein Konto überwiesen und bekomme immer eine Rechnung. Aber sonst habe ich nirgend eine Bestätigung das ich dort wohne. Auch die anderen Mieter im Haus haben damit keine Probleme. Nur kommt mir das komisch vor,

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Immobilienwert vor dem Kauf?

Hallo zusammen,

ich bin aktuell dabei, ein Haus im Raum Ulm (Randlage, eher ruhiger Stadtteil) zu kaufen und würde gerne eure Einschätzung zum Preis bekommen – speziell für ein sanierungsbedürftiges Objekt aus den 60ern.

  • Lage: Raum Ulm (Stadtrandlage)
  • Objekt: Reihenendhaus / Zweifamilienhaus
  • Baujahr: Anfang 1960er
  • Wohnfläche: ca. 140 m²
  • Nutzfläche: ca. 190–200 m²
  • Grundstück: ca. 450–500 m²
  • Zimmer: 5–6
  • Energieklasse: sehr schlecht (vergleichbar H)
  • Heizung: Öl
  • Bauweise: massiv
  • Garage vorhanden

Angebotspreis: ca. 450.000 €

Zustand / geplante Maßnahmen:

  • Umstellung auf Wärmepumpe (~35.000 – 45.000 €)
  • Einbau Fußbodenheizung (~10.000 – 20.000 €)
  • Innenausbau (Wände, Böden etc.) ~15.000 – 25.000 €
  • evtl. kleinere Umbaumaßnahmen / Grundrissanpassung
  • Dach keine Dämmung nur Ziegel.
  • Gebäudehülle keine Dämmung
  • Elektro komplett neu
  • Sanitär komplett neu
  • Fenster neu. also ein.al.alles raus und dann neu.

👉 Insgesamt rechne ich mit ca. 80.000 – 100.000 € Investitionskosten.Ohne das Dach und die Gebäudehülle.

💭 Meine Einschätzung:

Das Haus ist grundsätzlich solide, aber energetisch und innen deutlich sanierungsbedürftig.

Wenn ich die Investitionen einrechne, lande ich effektiv bei über 500.000 €, was mir für ein Haus aus den 60ern in dieser Lage eher hoch vorkommt.

Meine Fragen:

  • Wie schätzt ihr den Angebotspreis ein?
  • Was wäre ein realistischer Kaufpreis für so ein Objekt aktuell?
  • In welchem Bereich würdet ihr einsteigen bzw. eure Schmerzgrenze setzen?
  • Übersehe ich etwas bei der Kalkulation?

Mir geht es nicht darum, den Preis extrem zu drücken, sondern realistisch einzuschätzen, was aktuell fair ist sowohl für Käufer als auch Verkäufer.

Danke euch!

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