Zuwendungsniessbrauch für Enkelkinder?
Hallo zusammen, ich habe erfahren dass man als Immobilienbesitzer für seine Kinder einen Zuwendungsniessbrauch im Grundbuch eintragen lassen kann. Das Kind kann dann Einkünfte daraus bis zu seinem persönlichen Steuerfreibetrag vereinnahmen.
Frage: Gibt es diese Möglichkeit für seine Enkelkinder ?
Danke für euere Meinung
1 Antwort
Das Nießbrauchsrecht ist ein unverkäufliches und nicht vererbbares Nutzungsrecht für fremdes Eigentum. Es berechtigt den Nießbraucher zur Nutzung einer Immobilie oder eines Grundstücks und zur Erzielung von Einnahmen wie Miete, ohne dass es ihm selbst gehört.
Das Recht gilt für jedermann, n.m.K. also auch für Enkelkinder.