Zuwendungsniessbrauch für Enkelkinder?

1 Antwort

Das Nießbrauchsrecht ist ein unverkäufliches und nicht vererbbares Nutzungsrecht für fremdes Eigentum. Es berechtigt den Nießbraucher zur Nutzung einer Immobilie oder eines Grundstücks und zur Erzielung von Einnahmen wie Miete, ohne dass es ihm selbst gehört.

Das Recht gilt für jedermann, n.m.K. also auch für Enkelkinder.