Was spricht dagegen wenn ich meine Wohnung meiner Tochter überschreibe meinen Schwiegersohn mit 5% mit ins Grundbuch eintragen zu lassen?

8 Antworten

warum willst du das mit dem Schwiegersohn machen? das verstehe ich nicht.

Und abgesichert bist du nur, wenn du dir den Niesnutz lebenslang vorbehältst. Das reduziert auch den Wert der Schenkung, so dass vermutlich keine Schenkungssteuer anfällt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – 5 Kinder

christl10 
Beitragsersteller
 03.04.2025, 21:10

Das hat seine Gründe...ich suche Gründe weshalb man das nicht tun sollte.

Wir sind eine intakte Familie und sie haben ein gemeinsames Konto + Vermögen. Somit auch ein Anrecht auf die Wohnung weil er schon viel darin investiert hat. Zudem benötigt man dann auch bei Eigentümerversammlungen keine Erlaubnis oder Vollmacht mehr teil zu nehmen, da man Eigentümer ist.

Es ist mir bewußt daß wenn meine Tochter sterben sollte dann die Wohnung ohm gehört...dafür benötige ich keine Absicherung. Bis dahin haben sie ein gemeisnames Kind was dieses Jahr auf die Welt kommen wird.

Die Schenkung an meine Tochter wird steuerfrei sein...so teuer ist die Wohnung nicht.

Gegen eine vollständige Übertragung könnte bei einer Immobilie das Thema Schenkungsteuer sprechen, je nach Wert der Immobilie. Die 400.000 Euro Freibetrag sind je nach Lage und Größe der Immobilie ja schon recht fix erreicht. Und wenn du sehr wahrscheinlich noch mindestens 10 Jahre Leben vor dir hast, kann es genau deshalb sinnvoll sein, erst mal nur anteilig die Immobilie an das Kind zu überschreiben.

Ob eine Schenkung unter der genannten Auflage möglich ist, würde ich vor allem mal anwaltlich prüfen lassen. Schenkung heißt ja Eigentumsübertragung. Und wenn etwas erst mal Eigentum eines anderen ist, dann bedeutet das ja auch, dass diese Person die volle rechtliche Verfügungsgewalt über dieses Eigentum hat. Somit könnte ich mir vorstellen, dass so eine Auflage rechtlich Schall und Rauch ist...

Der Schwiegersohn kommt nur ins Grundbuch, falls due Tochter dem Mann einen Teil der Immobilie schenkt. Von uns haben nur unsere Kinder die Immobilie bekommen, die Partner waren und sind draußen.

Mit der Bedingung, sollte es zur Scheidung kommen die 5% dann an das gemeinsame Kind zu übertragen?
  • es könnte mehr als nur 1 gemeinsames Kind geben
  • Im Todesfall der Tochter würde diese Regelung nicht ziehen, der Schwiegersohn würde zu 100% erben
  • Gibt es bis zur Scheidung kein Kind, ergeben sich daraus Streitereien zwischen Deiner Tochter und dem Schwiegersohn.

Wie dem auch sei. Es ist Deine Entscheidung.

Ich hätte als Schwiegersohn keine sonderliches Interesse an den 5%...

... auch nicht an mehr.


christl10 
Beitragsersteller
 03.04.2025, 21:04

Ich verstehe Deine Argumente nicht und sie sind auc nicht nach zu vollziehen.

Das Kind wird am 4.11.2025 geboren...das steht schon fest. Ob es dann mehrere Kinder gibt ist völlig egal... Daß er im Todefall meiner Tochter dann 100% der Wohnung bekommt ist auch klar...daver verstehe ich nicht warum Du das jetzt erwähnst.

Warum sollte es Streiterein geben...kann ich auch nicht nach vollziehen.

Warum würdest Du als Schwiegersohn darauf verzichten? Verstehe ich auch nicht, denn es hat nur Vorteile und ist eine Schenkung...

HappyMe1984  03.04.2025, 21:17
@christl10

Naja, "nur Vorteile" hat die Schenkung einer Immobilie keineswegs. Bei Immobilien greift ganz klar immer wieder "Eigentum verpflichtet". Straßensanierung vor der Immobilie? Biste mit dran. Steuern? Biste mit dran. Hausgeld, Versicherungen, Schäden an der Immobilie, die nicht über die Rücklagen der Eigentümergemeinschaft gedeckt sind? Biste mit dran! Somit sind die 5% durchaus mit so einigen Pflichten und somit auch negativen Aspekten verbunden, wo man sich schon genau überlegen sollte, ob Kosten und Aufwand wirklich in einem gesunden Verhältnis zu dem Mehrwert der 5% stehen...

christl10 
Beitragsersteller
 03.04.2025, 21:20
@HappyMe1984

Verstehe nicht Dein Problem...sie führen eine Ehe und haben ein gemeinsames Vermögen und ein gemeinsames Konto....ob er nun 5% Anteil hat oder 50% ändert nichts daran, dass wenn die Wohnung auch meiner Tochter gehört sie beide zumsammen für alle Kosten aufkommen werden weil sie ein gemeinsames Vermögen und Konto haben.....jetzt lese nochmal Deine Antwort.

HappyMe1984  03.04.2025, 21:22
@christl10

Es ist doch okay, wenn es in eurem Fall für beide okay ist. Ich schrieb doch einfach nur allgemein, dass eine Schenkung einer Immobilie (oder auch ein Erbe einer solchen) eben keineswegs nur mit Vorteilen, sondern auch mit etlichen Pflichten und somit potentiellen Nachteilen einhergeht. Und auch in einer Ehe kann es Konstellationen geben, wo eben nicht komplett und vollständig gemeinsam gewirtschaftet wird.

christl10 
Beitragsersteller
 03.04.2025, 21:24
@HappyMe1984

Ja sie haben weder Gütertrennung noch ein Ehevertrag noch getrennte Konten...so nun lese nochmal Dein Kommentar dazu...

HappyMe1984  03.04.2025, 21:25
@christl10

Warum genau soll ich denn jetzt noch mal meinen Kommentar lesen? Was genau stimmt denn in der Form, wie ich ihn geschrieben habe - allgemein! - denn nicht? Himmel, komm mal klar...

christl10 
Beitragsersteller
 03.04.2025, 21:26
@HappyMe1984

Deine Sorgen und Probleme treffen nunmal bei uns nicht zu..darauf wollte ich hinweisen.

HappyMe1984  03.04.2025, 21:27
@christl10

Und jetzt lies DU bitte noch mal in meinem zweiten Kommentar den ersten Satz!

GutenTag2003  03.04.2025, 22:29
@christl10
Warum würdest Du als Schwiegersohn darauf verzichten? Verstehe ich auch nicht, denn es hat nur Vorteile und ist eine Schenkung...

Das ist meine Einstellung, die muss man nicht nachvollziehen können.

Das Kind wird am 4.11.2025 geboren...das steht schon fest.

Nun, dass hattest Du ja verschwiegen

Warum sollte es Streiterein geben...kann ich auch nicht nach vollziehen.

Das liegt daran, dass Du verschwiegen hast, dass es bereits ein Kind geben, erwartet wird.

Warum aber wartest Du denn nicht einfach ab und schenkst die 5% gleich dem Kind?

KoboltImKopf  04.04.2025, 11:57
@HappyMe1984

Dein Kommentar ist völlig korrekt. Auf eine allgemeine Frage mit wenig Details gibst du eine allgemeine Antwort.

Haben Sie denn einen Ehevertrag?

Ansonsten geht es bei der Scheidung ggf so oder so 50/50.


christl10 
Beitragsersteller
 03.04.2025, 21:06

Sie haben keinen Ehevertrag...sonst kennst Du Dich mit Scheidung null aus.

Das was sie in der Ehe geschenkt oder vererbt bekommt wir auch bei Scheidung nicht geteilt, denn das zählt zum Anfangsvermögen...es wird nur der Zugewinn berücksichtigt.