Haus auf Tochter überschreiben

4 Antworten

Das würde ich so nicht machen. Kinder haben einen Erbschaftsfreibetrag. Bis zu dieser Höhe könnt Ihr anteilsmäßig jedes Jahr einen Teil des Hauses an sie überschreiben. So wird die Erbschaftssteuer gespart welche gewiss die jährlich anfallenden Notariatskosten übersteigen wird. Wie hoch der Erbschaftsfreibetrag in diesem Jahr ist lässt sich online recherchieren. Bitte suchst doch mal nach

Immobilien vererben

Es gibt bestimmt mehr als eine erklärende Seite wie das am besten geht. Da wird dann auch erklärt welche Kosten jeweils anfallen in welchen Bereichen.

An das Wohnrecht ist gedacht? - Geht mich Nichts an aber am Rande mal gefragt.

Kommt vor allem darauf an wo Ihr wohnt. In welchem Land ? In welchem Bundesland, oder hier in welchem Kanton. Fragt auf der Gemeinde oder auf dem Grundbuchamt.

Da fallen knapp 2% des Verkehrswertes = Schenkungswert an Notar- und Grundbuchkosten an, meist dem dankbaren Schenkungsnehmer.

Oberhalb 400.000 EUR einschl. denkbarer Erbschaft pro Schenker  innerhalb von 10 Jahren müsste er/sie über den darüberhinausgehenden Betrag Erbschaftssteuer entrichten.

Wenn man die Schenkung 10 Jahre überlebt und das Haus beiden Ehegatten gehört, dürfte die bebaute Immobilie also 800.000 EUR wert sein.

Risiken:

  • 10 Jahre lang kann man die Schenkung zurückfordern, sollte die/der Schenkunsgeber pflegebedürftig werden und müsste Sozialhilfe/Grundsicherung beantragen, würde das Amt diese Schenkung widerrufen bzw. bei Eigennutzung der/s Beschenkten Leistungen von ihr/ihm zurückfordern.
  • Ebengleiches gilt bei grobem Undank
  • Gäbe es mehre Kinder, können 10 Jahre lang gegen die/den Beschenkten Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend gemacht werden
  • Wollte man verhindern, das im Falle der Insolvenz, Scheidung, Bedürftigkeit, böswilligem Schwiegerkind usw. die Immobilie in fremde Hände fiele, sollte man diesen Unwägbarkeiten durch Rückauflassungsvomerkungen vorbeugen
  • Es empfiehlt sich, trotz Übergabe entweder ein Nießbrauchrecht (fiktive Mieteinnahmen) oder lebenslanges Wohnrecht (mietfreies Wohnen gegen Betiebskostenanteil) zu vereinbaren, wollte man in seinem Haus bleiben bzw. Einküfte fürs Alter erzielen. Vorteil: Instandhaltung und Reparaturen trägt der Neueigentümer, der es ja für die nächste Generation erhalten möchte, Früchte seiner Arbeit behält man - erkläre ich immer mit einem Apfelbaum: Verschenken sie den Baum, nutzen sie aber noch dessen schattiges Plätzchen und geniessen sie die Äpfel weiterhin :-).

G imager761

Ich gehe davon aus, daß sie die rechtlichen und steuerlichen Auswirkungen bereits abgeklärt haben; wenn nicht sollte das unbedingt erfolgen - es handelt sich hierbei um eine Schenkung/Vorweggenommenes Erbe.

Die Kosten lassen sich hier nicht genau benennen. Das richtet sich nach dem Immobilienwert; Faustregel ist für Eintragung und Notargebühren ca. 1,5% des Wertes.