Wer löscht Grundschulden aus dem Grundbuch?

4 Antworten

Ein Foto vom exakten Eintragungstext wäre hilfreich.

Hauptversorgungsamt - ist mir nicht bekannt. Dass dem Notar sowas noch nie untergekommen ist - ungewöhnlich. Hast du ein Notariat im Bezirk des Grundstücks beauftragt? Das Notariat sollte dir doch zumindest die Möglichkeiten erörtert haben.

Wie du die Sachen nun angehst - kommt drauf an warum du dich aktuell um die Löschung kümmerst. :)

Wenn du (bzw das Notariat) mit der Ermittlungen eines Rechtsnachfolger des Gläubigers scheiterst, wäre ggfs noch die Bestellung eines Betreuer für die unbekannten Gläubiger eine Möglichkeit.Hier müssen nur alle Bemühungen nachgewiesen werden. Hat das Notariat beim Grundbuch die Bewilligungsurkunde angefordert?

https://berufsverband-notarkasse.de/rechtsnachfolger/

Vielleicht wirst du hier fündig..

Das Grundbuch ändert das Grundbuchamt.

Ggf. Anwalt oder Notar wechseln.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Laie und erteile KEINE RECHTSBERATUNG..

In Grundbüchern finden sich noch oft Grundschulden, die auf Reichsmark lauten. Oft sind solche Forderungen bereits getilgt, jedoch fehlt der entsprechende Nachweis.

Per Verordnung oder Gesetz ist geregelt worden, wie nicht mehr existierende Währungen umgerechnet werden. „Reichsmark“ ist erst mal nicht eindeutig und hängt davon ab, ob die Schuld das Rechtsgebiet der ehemaligen DDR oder BRD betraf. 1000 West-Reichsmark entsprechen lautet Internet ca. 6600 EUR.

Lässt sich der im Grundbuch genannte Gläubiger nicht ermitteln, besteht laut § 10 Grundbuchbereinigungsgesetz trotzdem die Möglichkeit der Löschung solcher Rechte. Danach können Grundschulden gelöscht werden, wenn der neue Eigentümer den umgerechneten Nennbetrag zzgl. eines Drittels dieses Betrages beim Amtsgericht hinterlegt.

Nach Hinterlegung kann die Löschung der Grundschuld beantragt werden. Das hinterlegte Geld ist für den Eigentümer keineswegs verloren. Hat der Eigentümer schließlich den Gläubiger bzw. dessen Rechtsnachfolger ermittelt, kann er von diesem den zu viel hinterlegten Betrag verlangen. Konkret das zusätzliche Drittel, bzw. den gesamten Betrag, falls dieser bereits früher getilgt wurde.

Ich würde das Vorgehen mit einem Notar besprechen.

Über einen Notar das Grundbuchamt.


Angstschatten 
Beitragsersteller
 08.04.2025, 10:09

Die Notarkanzlei hatte so einen Fall noch nie und kommt auch seit acht Monaten in dieser Sache keinen Millimeter weiter.