Spekulationssteuer bei Verkauf einer Garage?

4 Antworten

Woher weiß das Finanzamt welcher Gewinn zu versteuern ist, wenn es keinen Kaufpreis für den einzelnen Stellplatz gab?

Der ursprüngliche Kaufpreis muss aufgeteilt werden. So werden dann die Anschaffungskosten für den Stellplatz (ggf. gutachterlich) ermittelt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit dem Jahr 2000 selbständiger Immobilienhändler
Balkanaz1987 
Fragesteller
 05.04.2020, 17:34

Der Kaufpreis wurde nie aufgeteilt, es gab immer nur diesen Komplettpreis.

Lässt sich das im Nachhinein noch irgendwie aufteilen? Wir wissen ja wie sich der Preis zusammengesetzt hat.

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lesterb42  05.04.2020, 18:23
@Balkanaz1987
Wir wissen ja wie sich der Preis zusammengesetzt hat.

Na dann mach doch mal.

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Normalerweise gibt es einen ortsüblichen Vergleichspreis, den auch die Ämter ansetzen. Du könntest aber mit einem eigenen Nachweis - nachprüfbar - den Wert senken und damit auch den Steuerumfang.

Balkanaz1987 
Fragesteller
 05.04.2020, 17:19

Wissen Sie woher diese ortsüblichen Vergleichspreise herangezogen werden?

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oklein  05.04.2020, 18:59
@Balkanaz1987

M.W. aus den Werten aus anderen Objekten oder über das Bauamt, aber Garantie gebe ich darauf nicht. 😉

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Ganz einfache Ausgangslage. Wenn du innerhalb von 10 Jahren nach Erwerb verkaufst, zahlst du eigentlich Spekulationssteuer. Das heißt z.B. Kaufpreis 200.000 Euro, Verkaufspreis 300.000, dann wären 100.000 Euro (Gewinn) steuerpflichtig. Davon geht dann knapp die Hälfte ans Finanzamt. Bei einer Immobilie mit 2 Stellplätzen würden für den anteiligen Wert durchschnittliche Preise herangezogen werden. Ebenfalls spielt der Kaufpreis auch eine Rolle. Alternativ ist die Wohnung mindestens 2 Jahre eigengenutzt. Dann entfällt die Spekulationssteuer komplett. Auch beim Verkauf des Stellplatz würden keine Steuern mehr anfallen, weil du sicherlich glaubhaft nachweisen kannst, dass du 2 Stellplätze genutzt hast. Ausnahme wäre du hättest einen vermietet und dieser taucht in deiner Steuererklärung auf. Dann hättest du aber immer noch die Möglichkeit, den eigengenutzten Stellplatz steuerfrei zu verkaufen und den vermieteten mit Eigenbedarfskündigung zu nutzen .

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Im Zweifel beim Finanzamt anfragen.

Im Gegensatz zur allgemeinen Meinung sind die nämlich recht nett und geben Auskuft.