Fällt Spekulationssteuer bei Zimmervermietung an?

2 Antworten

Die Spekulationsfrist beim Immobilienverkauf beträgt wie bei allen Grundstücksgeschäften 10 Jahre. D.h., der mögliche Gewinn aus dem Verkauf eines Hauses oder einem Wohnungsverkauf ist nicht zu versteuern, wenn zwischen Anschaffung bzw. Herstellung der Immobilie und deren Veräußerung mindestens 10 Jahre liegen

Die Spekulationssteuer entfällt auch im Zeitraum von weniger als 10 Jahren, wenn die Immobilie ausschließlich privat genutzt wurde. In Ihrem Fall liegt eine Mischnutzung vor, da ein Teil vermietet war. Ob Sie mit dem Mieter befreundet sind, ist dabei unerheblich. Sie müssen also davon ausgehen, dass das Finanzamt in der Tat zumindest eine Teilbesteuerung des "Veräußerungsgewinns" in Betracht zieht.

Unter dem Veräußerungsgewinn versteht man jenen Betrag, der zwischen den Anschaffungskosten und dem Verkaufspreis liegt. Dabei kommt es auch auf Ihre persönliche steuerliche Situation an. Denn anders als Kapitalerträge wird der Veräußerungsgewinn als "Sonstige Einkünfte" gewertet. Entsprechend gilt Ihr persönlicher Einkommenssteuersatz.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung