Landesoberkasse Kostenrechnung Eigentum wer kennt sich aus?

3 Antworten

Nein, sind 2 verschiedene Rechnungen, da 2 verschiedene Vorgänge.

Die erste ist die Rechnung für die Eintragung der Auflassungsvormerkung, die Grundschuld, sowie einen Ausdruck - zu diesem Zeitpunkt war der Verkäufer noch Eigentümer der Wohnung Üblicherweise die Voraussetzung für die Kaufpreisfälligkeit.

Nun wurde die Auflassungsvormerkung wieder gelöscht und du wurdest als Eigentümer eingetragen.

Wenn die Eintagung der Grundschuld den gleichen Wert wie die Eintragung Eigentümer hat: ist die Immobilie zu 100% finanziert ( der Kaufpreis ist so hoch wie die bestellte Grundschuld)

Wofür die Kostenpositionen stehen, hast du doch gerade selbst geschrieben.

Bei der ersten Rechnung wurde für dich eine Vormerkung eingetragen und für deine Bank die Grundschuld nebst Grundbuchausdruck an deine Bank und an den Notar.

Nach der Kaufpreiszahlung wurde dann das Eigentum umgeschrieben und die Vormerkung gelöscht. Dass zweimal derselbe Betrag auftaucht liegt daran, dass hier zufällig der jeweilige Wert derselbe oder ähnlich war.

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Dein Notar, denn bei dem hast Du doch bestellt, was die Dir berechnen.

Keinen Cent zu viel, fürchte auch ich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung