Immobilienkauf: Rechnung Amtsgericht = Leistung erbracht?

2 Antworten

ja, das ist richtig! Das ist die Eintragung der Auflassungsvormerkung und der Grundschuld. Normalerweise solltest Du mit der Rechnung auch einen Auszug aus dem Grundbuch erhalten, wo das dokumentiert ist

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wirtschaftsstudium, 25 Jahre in der Immobilienbranche tätig

Das Gericht berechnet Dir alles, ob nun eine Leistung erbracht wurde oder nicht. Der Staat liebt halt unser Geld.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung