Können Verwandte oder Freunde meine Adresse abfragen?
Hallo, ich bin 19 Jahre alt und lebe aktuell mit meiner Mutter zusammen. Nun werde ich sehr wahrscheinlich bald ausziehen, da leider auch das Verhältnis eher bescheiden ist.
Nun möchte ich niemandem erzählen, wo ich dann wohnen werde, da ich keinen Kontakt mehr zu ihr haben möchte.
Kann meine Mutter bzw. andere Familienmitglieder oder sonstige Personen sich auf einer Behörde über meinen Wohnort erkundigen ?
Danke für eure Antworten
Liebe Grüße MavMav75
3 Antworten
Ja, können sie:
Wer darf Adress- und personenbezogene Daten ermitteln?Eine einfache Melderegisterauskunft über Name, Vorname, Doktorgrad oder Anschrift einer Person kann von jedem Bürger, jedem Unternehmen und jeder Behörde im Online-Verfahren oder schriftlich gegen Gebühr beantragt werden. Wichtig ist, dass die Person, deren Adresse ermittelt werden soll, zweifelsfrei identifizierbar ist und sich der Antragsteller gegenüber dem Einwohnermeldeamt eindeutig authentifizieren (Name, Anschrift, Firma, Behörde etc.) kann.
Können Bürger, die sich um den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sorgen, verhindern, dass ihre Daten vom Einwohnermeldeamt herausgegeben werden?Laut BMG ist die Melderegisterauskunft eine zentrale Aufgabe der Meldeämter. Jedoch können beim Bürgeramt Übermittlungssperren beantragt werden, die eine Weitergabe von personenbezogenen Daten an ausgewählte Institutionen definieren. Einfache Melderegisterauskünfte bleiben von dieser Regelung jedoch unberührt. Wer eine vollständige Sperre seiner Daten an Privatpersonen wünscht, darf das nur im Ausnahmefall und gemäß den gesetzlichen Vorgaben §§ 51 beziehungsweise 52 BMG.
Ok danke für deine Antwort dann hoffe ich mal das sie nicht so schlau ist.
Auffliegen kann die Adresse immer. Bei uns war es so, dass bei Todesfällen, alle Erben mit Namen und Adresse auf den amtlichen Unterlagen aufgeführt waren.
Du kannst deine Adresse aber auch sperren lassen. Einträge im Telefonbuch sind natürlich auch nicht anzuraten.
Facebook und andere Plattformen sind natürlich auch verräterisch.
Ebenso sind solche Informationen auch über Bekannte möglich.
nein solange sie keine Vollmacht für irgendwas haben nicht du bis volljährig und dem entsprechend auch für alles verantwortlich das sind private Daten und dürfen nur mit deiner Erlaubnis rausgegeben werden wie sagen die immer so schön „aus Datenschutz rechtlichen Gründen „
Können die keine Melderegisterauskunft anfordern wenn die mich finden möchten ? Dafür gibt es doch dann die Auskunftssperre, die man beantragen muss oder nicht ?
ja können sie sich holen. eine auskunftssperre kannst du beantragen, musst du aber sehr gut begründen können, beispielsweise weil du bestalkt wirst oder in gefahr
Muss die Person ein berechtigtes Interesse vorweisen meine Adresse haben zu wollen ? Sonst könnte ich ja einfach zum Einwohnermeldeamt gehen und mir die Adressen von diversen bekannten Personen geben lassen oder ?