Immobilien – die neusten Beiträge

Kündigung einer WG?

Hallo,

ich habe Ende Jänner die WG gekündigt. Wir sind alle Hauptmieter und haften gemeinsam im Vertrag aber im Vertrag steht die Klausel

1. Das Mietverhältnis beginnt am 01.08.2014.

und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

  1. Ist das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit geschlossen, so kann jede Partei das Mietverhältnis mit einer Frist von 3 Monaten ordentlich kündigen. Für den Vermieter beträgt die Kündigungsfrist nach 5-jähriger Mietdauer 6 Monate und nach 8-jähriger Mietdauer 9 Monate, jeweils zum Schluss eines Kalendermonats. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
  3. Die Regelung des § 545 BGB, wonach sich ein beendetes Mietverhältnis im Falle der Gebrauchsfortsetzung durch den Mieter auf unbestimmte Zeit verlängert, wird ausgeschlossen.

Ich habe der Firma die vermietet also schriftlich gekündigt. Allerdings bekomme ich trotz nachfrage keine Kündigungsbestätigung. Laut anderen WG Mitbewohnern ist es gültig aber als ich angerufen hatte habe ich den Mann kaum verstehen können. Er meinte nur was von alle gemeinsam unterschreiben etc.

Vielleicht habe ich es auch falsch verstanden aber meine Mails werden na nicht beantwortet. Dass die Kündigung eingegangen ist ist erkennbar aber ich wollte eben die Bestätigung.

Aber laut der Klausel oben darf ich doch alleine Kündigen oder? So wurde es mir damals erklärt und sonst hätte ich auch nie unterschrieben

Kündigung, Wohnung, Miete, Mieter, Mietwohnung, Vermieter, Immobilien, Vertrag, Mietvertrag, WG, wohnungskündigung, Mietrecht Kündigung

Meinung des Tages: Wie viel Macht steckt in einem Namen?

(Bild mit KI erstellt)

Ein Name auf einer Anfrage – und plötzlich entscheidet sich, ob sich eine Tür öffnet oder schließt. Das aktuelle Urteil zeigt, wie viel Macht in kleinen Details steckt.

Wenn der Name über Chancen entscheidet

Der Fall von Humaira Waseem macht deutlich, was viele vermuten, aber schwer beweisen können: Bei der Wohnungssuche zählt oft nicht nur Bonität oder Beruf, sondern auch der Name. Dass sie unter einem deutschen Namen sofort eine Zusage bekam, während ihr eigener konsequent abgelehnt wurde, zeigt eine alltägliche, stille Form von Diskriminierung. Der Bundesgerichtshof hat nun klar gesagt: Das ist nicht hinnehmbar – und nicht erlaubt.

Ein starkes Signal aus Karlsruhe

Besonders wichtig an dem Urteil ist, dass Makler ausdrücklich in die Verantwortung genommen werden. Sie sind oft das Nadelöhr zur Wohnung – und können sich nicht länger hinter Eigentümern verstecken. Auch sogenannte Testanfragen gelten jetzt offiziell als zulässiges Mittel, um Diskriminierung nachzuweisen. Für Betroffene ist das ein echter Durchbruch: Wer sich wehrt, hat nun bessere Chancen, gehört zu werden.

Fairer Wohnungsmarkt – noch ein weiter Weg

So wichtig das Urteil ist: Es löst das Problem nicht von heute auf morgen. Diskriminierung verschwindet nicht automatisch, nur weil sie verboten ist. Aber die Entscheidung schafft Transparenz, stärkt Rechte und erhöht den Druck auf die Branche, fairere und standardisierte Verfahren einzuführen. Die Hoffnung ist klar: Dass Herkunft irgendwann wirklich keine Rolle mehr spielt, wenn es um ein Zuhause geht.

Unsere Fragen an Euch: 

  • Warum spielen Namen bei der Wohnungssuche deiner Meinung nach überhaupt eine Rolle?
  • Sollten Makler verpflichtet werden, Besichtigungen nach festen, transparenten Kriterien zu vergeben?
  • Welche Verantwortung haben Eigentümer, welche Makler – und welche der Staat?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Bild zum Beitrag
Wohnung, Gesetz, Immobilien, Bundesgerichtshof, Diskriminierung, Gleichbehandlung, Gleichberechtigung, Karlsruhe, Makler, Nachname, Rassismus, Vorurteile, Wohnungsmarkt, Wohnungssuche, Täuschung

Wohnung oder ETF?

Ich habe eine eigene Gruppe zum Thema Immobilien & Geldanlage erstellt und möchte dort sachliche Vergleiche diskutieren.

Hier eine vereinfachte Beispielrechnung:

Variante 1: Immobilie

Kaufpreis: 100.000 €

Kaufnebenkosten (10 %): 10.000 € → Eigenkapital

Finanzierung: 100.000 €

Zins: 4 %, Tilgung: 2 %

Anfangsmiete: 550 € kalt / Monat (6.600 € p. a.)

Mietsteigerung: 3 % p. a.

Wertsteigerung Immobilie: 2 % p. a.

Nicht umlagefähige Kosten/Rücklagen: ca. 1.200 € p. a.

Zu Beginn (Jahr 1):

Kreditrate: ca. 6.000 €

Miete: 6.600 €

Kosten: −1.200 €

Cashflow: −600 € p. a. (−50 € / Monat)

Tilgung: ca. 2.000 € p. a.

Nach 20 Jahren (vereinfacht):

Jahresmiete ca. 11.900 €

Laufender Cashflow im Jahr 20: ca. +4.700 €

Durchschnittlicher Cashflow über 20 Jahre: ca. +2.000 € p. a.

Gesamter Cashflow über 20 Jahre: ca. +40.000 € (anfangs negativ, später deutlich positiv)

Vermögenswerte nach 20 Jahren:

Getilgt: ca. 40.000 €

Immobilienwert bei 2 % p. a.: ca. 149.000 €

Eigenkapitaleinsatz: 10.000 €

Variante 2: ETF

Einmalanlage: 10.000 €

Durchschnittliche Rendite: 6 % p. a.

Laufzeit: 20 Jahre

Endwert nach 20 Jahren:

→ ca. 32.000 €

Frage an euch:

Wie bewertet ihr den Vergleich bei gleichem Eigenkapital (10.000 €),

wenn man Mietsteigerung, Wertsteigerung und den gesamten Cashflow berücksichtigt?

Was ist für euch langfristig attraktiver – ETF oder Immobilie – und warum (Risiko, Aufwand, Sicherheit, Flexibilität)?

Bin gespannt auf eure Meinungen.

Immobilien, Kapitalanlage

Baurecht Außenbereich?

Hallo zusammen,

ich möchte hier bewusst keine Grundsatzdiskussion lostreten und auch keine „Dann bau halt einfach"-Ratschläge hören, sondern gezielt nach Erfahrungen fragen.

Kurz zu meiner Situation:

Ich besitze ein Grundstück (im Landkreis Dingolfing-Landau in Niederbayern), das vom Landratsamt bauplanungsrechtlich als Außenbereich (§35 BauGB) eingestuft wird. Es handelt sich um eine ehemalige Ackerfläche, auf der seit über zehn Jahren keinerlei landwirtschaftliche Nutzung mehr stattfindet (laut Landwirt wegen sehr schlechter Bodenqualität).

Das Landratsamt hat mir hierzu mitgeteilt, dass für dieses Grundstück keine der im Außenbereich denkbaren Ausnahmen greift und eine Bebauung aus planungsrechtlicher Sicht nicht möglich sei.

Was mich dabei besonders irritiert:

Etwa 150 m Luftlinie entfernt, auf der anderen Straßenseite, wird aktuell ein Wohnhaus neu gebaut.

Dieses Haus entsteht auf einer Fläche, die über viele Jahre hinweg aktiv landwirtschaftlich bewirtschaftet wurde. Dort scheint das Thema Außenbereich bzw. Landwirtschaft entweder anders bewertet worden zu sein oder keine ausschlaggebende Rolle gespielt zu haben, während bei meinem Grundstück, dass seit über einem Jahrzehnt brach liegt genau dies das zentrale Ausschlusskriterium ist.

Meine Fragen an euch:

  • War jemand von euch bereits in einer vergleichbaren Situation?
  • Gab es Fälle, in denen man über sachliche Argumente oder offizielle Unterlagen (z. B. Gutachten, Stellungnahmen, Ortsrandabrundung, Ergänzungssatzung o. Ä.) zumindest eine Neubewertung oder Entwicklungsperspektive erreichen konnte?
  • Lief so etwas eher über die Gemeinde oder tatsächlich über das Landratsamt?
  • Und ganz offen gefragt: Hat jemand Erfahrungen mit rechtlich sauberen Grauzonen oder pragmatischen Lösungen, die in solchen Situationen funktioniert haben, ohne sich später massive rechtliche oder finanzielle Probleme einzuhandeln?

Mir ist bewusst, dass es im Außenbereich keinen Anspruch auf Baurecht gibt.

Mich interessieren daher sowohl offizielle Wege als auch praxisnahe Erfahrungsberichte, wie andere mit vergleichbaren Konstellationen umgegangen sind.

Vielen Dank vorab an alle, die sachlich ihre Erfahrungen teilen.

Haus, Hausbau, Gesetz, Immobilien, Baurecht, Gesetzeslage, Grundstück, Nachbarn

Was haltet ihr von diesem Bankmodell?

Ich beschäftige mich seit einiger Zeit mit alternativen Bank- und Finanzsystemen und würde gern eine Idee zur Diskussion stellen – nicht ideologisch, sondern ökonomisch gedacht.

Grundidee:

Eine Genossenschaftsbank ohne Zinsen, die zinsfreie Kredite vergibt,

zur Absicherung Pfänder/Sicherheiten verlangt (z. B. Immobilien, Maschinen, Sachwerte),

bei Zahlungsausfall das Pfand transparent verwerten darf,

ihren Grundbetrieb teilweise über Steuereinnahmen finanziert,

zusätzlich in junge Unternehmen investiert und sich an deren Gewinnen beteiligt, statt Zinsen zu verlangen.

Wichtige Klarstellungen vorab (gegen typische Einwände):

Die Bank würde nicht „Geld verschenken“, sondern entweder Rückzahlung, Pfandverwertung oder Gewinnbeteiligung erhalten.

Risiko wird geteilt, nicht einseitig auf Kreditnehmer abgewälzt (anders als im heutigen Zinssystem).

Zinsen werden durch Gewinnbeteiligung und reale Wertschöpfung ersetzt.

Innovationen ohne klassisches Pfand könnten über Beteiligungsmodelle, Bürgschaften oder gestufte Finanzierung ermöglicht werden.

Steuerfinanzierung dient nicht der Gewinnmaximierung, sondern der Stabilität, Beratung und Krisenabsicherung – Gewinne fließen zurück in die Gemeinschaft.

Pfandverwertung wäre Ausnahme, mit Beleihungsgrenzen und sozialen Härtefallregelungen, nicht Geschäftsmodell.

Meine Fragen:

Gibt es aus ökonomischer Sicht zwingende Gründe, warum ein solches System nicht funktionieren könnte?

Welche praktischen Schwachstellen seht ihr, die sich nicht durch Regeln, Transparenz oder Begrenzungen lösen lassen?

Wäre ein solches Modell zumindest regional oder als Pilotprojekt realistisch (z. B. für Gründer, Selbstständige, Genossenschaften)?

Inwiefern unterscheidet sich dieses Modell wirklich negativ von heutigen Banken, die ebenfalls Pfänder verwerten, aber zusätzlich Zinsen und Zinseszins verlangen?

Ich bin ausdrücklich an sachlicher Kritik interessiert – nicht an pauschalen Antworten wie „Das geht nicht, weil es das noch nie gab“.

Mich interessiert, wo genau ein solches System scheitern würde – oder ob es eher an politischen und strukturellen Interessen liegt als an ökonomischer Logik.

Danke für fundierte Antworten.

Steuern, Schulden, Investition, Aktien, Immobilien, Hauskauf, Zinsen, Gewinnbeteiligung

Meistgelesene Beiträge zum Thema Immobilien