Hallo zusammen,

ich überlege aktuell eine Eigentumswohnung zu kaufen, in der eine Gastherme mit Konstanttemperaturkessel von 2001 verbaut ist.

Meine Frage ist, ob ich nach GEG diese bereits innerhalb der 2 Jahre nach Kauf tauschen muss oder ich dafür theoretisch bis 2031 (bis sie 30 Jahre alt ist) Zeit habe. Das ist wichtig, da die Eigentümergemeinschaft voraussichtlich in den nächsten Jahren über die Einführung einer Zentralheizung entscheiden wird und meine erneuerte Therme dann obsolet sein könnte.

Vielen Dank schon einmal für Eure Einschätzung!