Bei einem Mietshaus, welches bei Bezug komplett umzäunt gewesen ist, wurden drei Zaunelemente gegen hohe Sichtschutzelemente vom Mieter ausgetauscht. Die Befestigung erfolgte in den gleichen Einschlaghülsen des zuvor angebrachten Zaunes. Die jedoch nur für die Stabilität des Zaunes ausgelegt waren. Nach einer stürmigen Nacht ist ein Sichtschutzelement umgekippt und beschädigt worden. Der Mieter möchte nun den Schaden über die Gebäudeversicherung beglichen haben. Versicherungsnehmer der Gebäudeversicherung ist der Vermieter. Wer muss in diesem Fall zahlen? Wie sieht es mit Wertgegenständen aus, die nachträglich vom Mieter angebracht sind? Als Beispiel Gartenhütte, ist so etwas dann zwingend von der Gebäudeversicherung zu übernehmen?