Tür eingetreten – Wer haftet
Bei uns (Mehrfamilienhaus) wurde die Haupteingangstür eingetreten und unsere Glas-Wohnungstüre zerstört.
Die Polizei und Vermieter waren da. Der Vermieter wurde von der Polizei als Geschädigter aufgenommen.
Der Vermieter will sich nun nicht um eine neue Türe kümmern, wir stehen quasi mit offener Türe da.
Klar der Schadensverursacher müsste den Schaden zahlen, aber wer tritt nun Vorkasse – wie sieht es rechtlich aus. Müsste der Vermieter das nicht einfach seiner Versicherung Melden und gut ist die Sache?
Ich bitte um eure Hilfe und bedanke mich vielmals für eure kommenden Antworten.