Wasserschaden am Teppich durch Heizungsschaden!

8 Antworten

Hallo, grundsätzlich gilt folgendes: in Teppich, der lose in der Wohnung verlegt ist, also bei einem Umzug mitgenommen werden kann, gehört zur Hausrat. Ein Teppich(boden), der also fest verlegt (verklebt) ist, gehört zur Gebäudeversicherung. Dies zur rechtlichen Grundvoraussetzung.

Danach ist zu prüfen, unter welchen Bedingungen dieser (lose) verlegte Teppich dem Mieter überlassen worden ist. Dazu kann nur der zwischen beiden Parteien geschlossene Mietvertrag Auskunft geben. Daraus ergibt sich dann auch die Frage wie im Schadensfall handeln ist und wer ggf. Schadenersatz zu leisten hat. Hierbei grundsätzlich von einer Haftung des Vermieters auszugehen ist versicherungsrechtlich schlichtweg falsch.

Diese Frage ist unter den bisher geschilderten Umständen also nicht abschließend beantwortbar, weil wesentliche Informationen fehlen.

wenn der Vermieter für den Schaden verantwortlich ist muss dessen Versicherung alle Schäden bezahlen, dazu gehört auch ggf. ein neuer Teppichboden, egal ob der nun ihm oder dir als Mieter gehört. Deine Versicherung muss keinen Schaden zahlen, den ein anderer dir verursacht. Der Vermieter soll also seiner Versicherung den Schaden melden.

Die Frage ist hier, wem der Teppich gehört (Mieter oder Vermieter), und ob er fest verklebt ist, oder nicht. A) Gehört der Teppich Dir, dem Mieter, wird der Schaden (Reinigungskosten, wenn Reinigung unmöglich auch Erneuerung) auf jeden Fall von Deiner Hausrat bezahlt. B) Wenn der Teppich dem Vermieter gehört und fest verklebt ist, ist er Gebäudebestandteil und wird von der Gebäudeversicherung bezahlt. Dich geht das alles dann nichts an. - Deine Haftpflichtversicherung käme nur dann in's Spiel, wenn Du den Schaden am Heizkörper schuldhaft verursacht hättest.

KingZane 
Fragesteller
 08.10.2011, 11:15

Ich habe eben mal geschaut, der teppich scheint verklebt zu sein, da ich ihn sehr schwer lösen kann vom holzfußboden. Also also kommt B in betracht. Am Heizungsschaden bin ich nicht schuld, das hat der <vermieter schon gesagt.

suzisorglos  08.10.2011, 12:16
@KingZane

Na dann - wie gesagt - ist der Teppich Gebäudebestandteil und Teil der Mietsache. Der Vermieter muß eine ordentliche Reinigung oder Erneuerung des Teppichs veranlassen. Ob er das dann mit seiner Gebäudeversicherung regelt, ist seine Sache. Die Erneuerung nur eines Teils des Teppichs in einem Raum ist meist nicht praktikabel, da meist Unterschiede in Farbe und Muster nicht vermeidbar sind. Das hängt aber auch von der Qualität des vorhandenen Teppichs ab.

Grundsätzlich ist der VM ersatzpflichtig, unabhängig wem der Teppich gehört. Sollte der Teppich dem VM gehören, also Bestandteil der Mietsache sein, dann bezahlt Deine Hausrat dafür nicht. Wurde der Teppich aber von Euch eingebracht, dann könnte Eure Hausrat ggf. bezahlen und sich das Geld von VM holen.

Sollte der Teppich Mietsache sein und so nicht zumutbar sein, wäre ggf. eine Mietminderung denkbar.

KingZane 
Fragesteller
 08.10.2011, 10:51

Teppich kommt vom Vormieter oder vom Vermieter, meine mich aber gerade daran zu erinnern, das der Vormieter zu mir sagte, dass der Teppich zur Wohnung gehört, also dem Vermieter.

jockl  08.10.2011, 12:06
@KingZane

Ok, dann trifft der entsprechende Teil meiner Antwort hinsichtlich möglicher Mietminderung zu, aber es kommt der Punkt "zumutbar" ins Spiel.

Wichtig ist auch dass der Teppichschaden so dokumentiert ist, dass Euch dieser nicht im Falle eines Auszuges irgend wann angelastet werden kann.

sowas kann auch von einer fachfirma professionell gereinigt werden, bevor man neu verlegt.