Wer zahlt Reparatur nach Einbruch in einer Mietwohnung?

8 Antworten

Wie das juristisch geregelt ist weiß ich nicht, aber da es ja zum Haus gehört und Dich keine Schuld trifft müßte es nach meinem Empfinden der VERmieter zahlen. Wenn Du in einer Dachwohnung wohnst und es reinregnet mußt Du ja auch nicht auf Deine Kosten das Dach reparieren lassen , oder ?

schleudermaxe  14.09.2019, 12:51

... warum sollten wir Vermieter bezahlen müssen, nur weil der liebe Mieter keine 5 EUR/Monat für eine Hausrat hat?

Er ist doch der Besitzer des Kellers mitsamt Tür, nicht wir.

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steefi  14.09.2019, 12:55
@schleudermaxe

Eben, Er ist Besitzer und nicht ich. Außerdem haben Mietshäuser im Allgemeinen auch eine eigene Hausratversicherung.

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DaKaBo  14.09.2019, 12:57
@schleudermaxe

... weil manch einer glaubt, wenn er eine Wohnung mietet, legt er die gesamte Verantwortung für sein Leben in die Hände des Vermieters.

Wohnung mieten = Rundum-sorglos-Paket. ;-)

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LXNDR1902 
Fragesteller
 14.09.2019, 13:00
@schleudermaxe

Im Internet hört man viel über §535 Abs. 1 im BGB. Dort steht:

"Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen."

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schleudermaxe  14.09.2019, 14:36
@LXNDR1902

.. ach, und der Internet kennt auch die Pflichten des Mieters?

Und wo steht, dass der liebe Mieter in diesem Fall nicht schadenersatzpflichtig ist?

Hat Dein Internet keine Antwort oder warum fehlt die?

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schleudermaxe  14.09.2019, 14:38
@steefi

... hier geht es aber eben nicht ums Allgemeine, der liebe Mieter hat keine, und der böse Vermieter kann keine für Mieter abschließen.

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schleudermaxe  14.09.2019, 14:54
@schleudermaxe

Zitat Mietrecht.de,

Beim Einbruch in eine Mietwohnung ist zunächst die Hausratversicherung des Mieters Ansprechpartner, sie kommt für die Regulierung aller Schäden, die mit dem Hausrat in direkter Verbindung stehen, auf.

Dazu gehören auch vom Einbrecher verursachte Schäden an Türen und Fenstern, wenn diese den versicherten Hausrat direkt „umschlossen“ haben.

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LXNDR1902 
Fragesteller
 14.09.2019, 20:44
@schleudermaxe

Wo steht das denn, dass der mieter schadensersatzpflichtig ist? Im BGB? Dann bitte nenne mir einen Paragraf der das besagt und ich schau nach.

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schleudermaxe  15.09.2019, 06:15
@LXNDR1902

... seit wann gelten denn im Mietrecht die Gesetze, das durfte ich in diesbezüglichen Gerichtsverfahren jedenfalls noch nicht erleben.

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Jetzt habe ich vom Vermieter die Rechnung für die Reparatur bekommen. Ist das erlaubt? Muss nun ich für die Reparatur an etwas was mir nicht gehört bezahlen?

Ja. Natürlich zahlst du für die Reparatur. "Wer (...) das Eigemtum (...) eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet“ regeln §§ 823-825 BGB. § 249 I BGB führt weiter aus: Derjenige hat "den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre." Meint, eine beschädigte oder zerstörte Sache wieder instandzusetzen oder auszutauschen

Da der Schadensverursacher nicht ermittelt werden kann, haftest du aus Rechtsgrund mietvertraglicher Obliegenheitspflicht für die Beschädigung der Mietsache.

Oder muss der Eigentümer diese Kosten selber tragen?

Nein. Dass du auf eine Privathaftpflichtversicherung oder Hausratversicherung meinst verzichten zu können, hat sich nun der VM nicht anzurechnen :-O

Würde nach deiner Party ein Brandloch den Teppich des VM beschädigen kannst du auch nicht sagen, das war ich nicht, bleibe auf deinem Schaden schön sitzen :-O

G imager761

LXNDR1902 
Fragesteller
 15.09.2019, 10:17

Viele Gerichtsurteile besagen da etwas anderes. Hier lese ich nur infos bei Schadensersatz durch Pflichtverletzung und und Schadensersatz bei Vorsatz und Fahrlässigkeit. Tut mir leid das hilft mir nicht weiter.

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schleudermaxe  15.09.2019, 10:34
@LXNDR1902

... das glaube ich auch, wer nicht verstehen kann oder will, der will eben nicht.

Ich gehe auch davon aus, dass Dein lieber Vermieter in der Zwischenzeit alles bezahlt hat, die Rechnung liegt ja vor, denn der Bruch ist ja schon lange her.

Somit wird das ganze wohl über den MB und das Gericht geregelt. Du kannst ja mal berichten, was der Richter Dir so gesagt hat.

Du schreibst ja selbst, viele Urteile, also nicht alle.

Ich kenne gar keine!

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imager761  15.09.2019, 11:25
@LXNDR1902

Du willst doch gar keine juristisch belastbare Hilfe, sondern Recht behalten. Beschädigungen während der Mietzeit fallen dem M zur Last es sei denn, er könnte den Verursacher benennen, an den sich der VM dann zu halten hätte.

So und nicht anders ist die Rechtslage und Haftungsfrage der beschädigten Kellertür zu beantworten, ob dir das gefällt oder nicht. Und hierzu gibt es keine abweichenden Gerichtsurteile, nur weil du das behauptest.

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Rechtsgrundlage für die Beantwortung der Frage ist §535 BGB und §538 BGB. Demnach ist erstens der Vermieter für den Vertragsgemäßen Zustand der Mietsache verantwortlich. Und zweitens haftet der Mieter nicht für Beschädigungen oder Verschlechterungen, die entstanden sind, während Du die Mietsache vertragsgemäß benutzt hast.

Eine Hausratversicherung von dir könnte je nach Vertrag die Schäden übernehmen Aber da du keine Versicherung hast, gehen die Kosten zunächst zulasten des Vermieters. Dieser kann Schadenersatz vom Einbrecher verlangen.

Als Nachweis meiner Antwort siehe das Urteil des AG Saarbrücken vom 13.4.2017, Az 120 C 397/15.

isebise50  14.09.2019, 14:15

Warum würde eine Hausratsversicherung den Schaden für ihren Versicherungsnehmer übernehmen, dieser aber (wenn er den keine hat) raus sein?

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Renick  14.09.2019, 15:05
@isebise50

Das ergibt sich aus den Bestimmungen der Versicherung. Dort steht genau, welche Sachen versichert sind. Und es kommt wirklich regelmäßig vor, dass Türen oder Fenster mitversichert sich unabhängig vom Verschulden, somit also auch bei Einbruch.

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schleudermaxe  15.09.2019, 09:20
@isebise50

... eine Hausrat übernimmt keine, wenn die gar nicht zuständig ist, wie hier aberwitzigerweise behauptet wird.

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Renick  15.09.2019, 12:35
@schleudermaxe
eine Hausrat übernimmt keine

Es steht dir frei, die Inhalte einer Hausratversicherung genauer nachzulesen, wenn du mir nicht glaubst. Ich würde es nicht behaupten, wenn ich nicht genau wüßte, dass in einer Hausratversicherung je nach Vertrag auch Türen und Fenster enthalten sein können, nicht nur die Einrichtungsgegenstände des Mieters.

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schleudermaxe  15.09.2019, 13:55
@Renick

... wozu, soll ich nachlesen, wenn der liebe Mieter dafür gar nicht zuständig ist, sondern der Vermieter, so die Behauptung hier auf mehreren Seiten?

Ich kenne keine HR, die fremde Angelegenheiten ordnet, meine bezahlt, denn ich wäre zuständig, das will hier aber keiner hören!

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imager761  15.09.2019, 11:43
haftet der Mieter nicht für Beschädigungen oder Verschlechterungen, die entstanden sind, während Du die Mietsache vertragsgemäß benutzt hast.

Hanebüchen rechtsirriger Blödsinn. Demnach soll der VM eine total verqualmte Wohnung, rußgeschwärzte Balkondecke oder penetranten Uringestank in einem Zimmer auf eigene Kosten sanieren, weil Rauchen, Hamsterhaltung oder gelegentliches Grillen zur vetragsgemäßen Nutzung zählen?

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Renick  15.09.2019, 12:32
@imager761

Mit diesem Vergleich bezeugst du deine eigene Unfähigkeit, die rechtliche Situation nur annähernd angemessen einzuschätzen. Bei den von dir genannten Dingen hat der Mieter die Wohnung schuldhaft verschlechtert, weil er seine vorgeschriebene Obhutspflicht verletzt. Der Vergleich passt zur gestellten Frage nicht im geringsten, weil ein Einbruch eine völlig andere Situation ist.

Tu mir einen Gefallen und bleib mit deinen Rechtsirrtümern in deiner eigenen Antwort. Gemäß §276 BGB muss den Mieter Fahrlässigkeit oder schuldhaftes Verhalten vorgeworfen werden können, um einen Schadenersatz von ihm verlangen zu können.

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schleudermaxe  15.09.2019, 13:57
@Renick

Quatsch!

Urteil aus 2014, Zitat:

OLG Naumburg

Einem Versicherungsnehmer, der einen Einbruchdiebstahl behauptet, kommen Beweiserleichterungen zugute.

Zum äußeren Bild eines Einbruchdiebstahls gehören zunächst der Nachweis geeigneter Einspruchspuren.

Darüber hinaus gehört es zu dem vom Versicherungsnehmer voll zu beweisenden äußeren Bild eines Einbruchdiebstahls, dass die von ihm als gestohlen gemeldeten Sachen vorher vorhanden und nach der Tat nicht mehr auffindbar waren.

Selbst wenn bei einer Hausratsversicherung wegen eines behaupteten Einbruchsdiebstahls nicht feststeht, ob überhaupt und, wenn ja, welche konkreten Gegenstände entwendet wurden, kann der Versicherer dennoch für die Beschädigung einer Eingangstür wegen eines versuchten Einbruchsdiebstahl einstandspflichtig sein.

Und ein OLG nimmt also den Mieter in die Pflicht, obwohl es eine Angelegenheit des Vermieters sein soll?

Träume weiter, ist für alle besser.

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Renick  15.09.2019, 14:27
@schleudermaxe

Du hast das Urteil offenbar nicht verstanden. In den Satz, den du zitiert hast, steht eindeutig, dass der Versicherer einstandspflichtig sein kann.

kann der Versicherer dennoch für die Beschädigung einer Eingangstür wegen eines versuchten Einbruchsdiebstahl einstandspflichtig sein.

Versicherer steht da, nicht Versicherter!

Bitte richtig lesen, bevor du alle Leute hier verwirrst!

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schleudermaxe  15.09.2019, 15:22
@Renick

... Dich verwirren, wie geht das denn?

Dort steht, ohne das etwas gestohlen wurde ist die Türreparatur durch die Versicherung des Mieters zu wuppen. Wieso bitte, wenn die Versicherung auch Deiner aberwitzigen Ansicht nach gar nicht zuständig ist (aber lediglich sein kann), sondern allein die vom Vermieter.

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Nach dem Gesetz muß der Verursacher für Schäden aufkommen. Wenn der nicht geibar ist, muß der Geschädgte in Vorleistung gehen, oder er verzichtet auf die Besitigung der Schäden. Eine Hausratversicherung wäre eingespungen, wenn du keine hast, mußt du leider selber zahlen. Sollte der Einbrecher gefasst werden, kanns tdu versuchen, dir das Geld von ihm wiederzuholen.

steefi  14.09.2019, 12:50

Auf diese Antwort würde ich nichts geben - zu viele Rechtschreibefehler

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Bitterkraut  15.09.2019, 13:02
@steefi

Wer Tippfehler nicht von Rechtschreibfehlern unterscheiden kann, hat selber ein Problem.

Und wer in einem kleinen Glashaus sitzt, sollte nicht mit großen Steinen werfen - oder sll ich dir mal deine echten Rechtschreib- und Grammatikfehler aus deinen Texten zitieren - und das sind garantiert keine Tippfehler.

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steefi  16.09.2019, 07:40
@Bitterkraut
 sll ich dir mal deine echten Rechtschreib- und Grammatikfehler aus deinen Texten zitieren - und das sind garantiert keine Tippfehler.

ja bitte

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LXNDR1902 
Fragesteller
 14.09.2019, 12:50

Wer ist in diesem Fall der Geschädigete der Vermieter oder Mieter? Ich bin Mieter und diese Kellerraumtür gehört mir ja nicht. Müsste eigentlich nicht der Vermieter das bezahlen?

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schleudermaxe  14.09.2019, 12:53
@LXNDR1902

... also, bei mir sind die lieben Mieter Besitzer der Mietgegenstände.

Prüfe also einen Regress gegenüber Deinem Berater/Makler, weil er Dir son Abschluss verweigert hat.

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DerHans  14.09.2019, 14:56
@schleudermaxe

Die Hausratversicherung ist ihm zu 100 % NICHT verweigert worden, sondern er hat sich die Prämie gespart.

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imager761  15.09.2019, 08:33
@LXNDR1902

Natürlich ist der VM als Eigentümer der Kellertür Geschädigter und darf diesen Schaden, wie ausgeführt n. §§ 823ff., 249 I BGB, von dir ersetzt verlangen, soweit du weder den Schadensverursacher benennen noch eine Hausratversicherung für diese Schadensersatzforderung des VM in Anspruch nehmen kannst.

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LXNDR1902 
Fragesteller
 15.09.2019, 10:47
@imager761

Ich sehe in den Paragrafen immer noch nichts, dass der M zum Schadensersatz verpflichtet ist, solange er nachweislich nicht die Schuld dafür trägt.

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imager761  15.09.2019, 11:13
@LXNDR1902

Diese Uneinsichtigkeit, gar Beratungsresistenz kann man deinen Kommentaren durchaus entnehmen. Versuchen wir es anders: Wenn du dir am Flughafen ein Auto mietest, hast du den in diesem Zustand wieder zurückzugeben. Dem Vermieter ist es egal, wie es zu der Beule kam: Kannst du den Schädiger nicht benennen und glaubtest, auf eine Kaskoversicherung verzichten zu können, schuldest du dem Verleiher Ersatz der Schadensbehebungskosten in den angemieteten Zustand. Genau dafür verlangt er eine Kaution, um sich mit solchen Ignoranten nicht auseinadersetzen zu müssen.

Mit der Mietsache Kellertür oder dem Brandfleck in der Auslegware verhält es sich genauso - ob du das kapierst oder nicht. Du bist Vertragspartner und haftest. Und die Beweislast ist hier erleichternd genau anders herum geregelt: Beschädigungen während der Mietzeit fallen grds. dem Mieter an es sei denn, er könnte den Verursacher benennen.

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Hast du denn bei der Polizei Anzeige gegen Unbekannt erstattet ?

Wenn Ja und du keine Hausratversicherung hast, hast du denn eine Haftpflichtversicherung ? Diese könnte evtl. dafür aufkommen da der Schaden an Dritte verübt wurde. Bin mir aber nicht sicher. Wenn du Haftpflichtversicherung hast einfach mal anfragen.