Reparatur eines Rollos in Mietwohnung, Schäden an Tapete, haftet Mieter?
Hallo zusammen :)
Unser Rollo unserer Balkontür ist defekt. Vermieter schickt nun eine Firma für die Reparatur. Dazu muss die Verkleidung abgenommen werden. Dadurch wird unweigerlich die Tapete beschädigt. Diese Stelle müsste dann natürlich renoviert werden. Das Problem ist, die Farbe, die wir verwendet haben, haben wir nicht mehr. Frage: haftet der Vermieter? Oder haben wir die Kosten zu tragen, da ja neu renoviert werden muss?
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Renovierung
haftet der Vermieter? Oder haben wir die Kosten zu tragen, da ja neu renoviert werden muss?
Das hängt wahrscheinlich maßgeblich davon ab, wer den Rolladenkasten tapeziert hat.
Wenn du die Wohnung so übernommen hast, muss der Vermieter den ursprünglichen Zustand wieder herstellen.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
nein, dafür haftet er.
Was ihr aber nicht bekommt, ist das ganze Zimmer gemacht.
Da wird eine andere Lösung gefunden.