Verschleißteil? Zahlt der Vermieter?
Hallo, an meiner Balkontür ist der Griff bzw. Hebel zum Öffnen und Verschließen defekt. Wer zahlt die Reparatur?
8 Antworten
Ob Verschleißteil oder nicht, zählt nicht, wenn im Mietvertrag steht, dass Kleinreparaturen bis zu einem bestimmten Betrag vom Mieter zu zahlen sind. Schau mal nach.
Diese Klausel steht in den meisten Mietverträgen genau aus dem Grund, dass um die Frage, ob normaler Verschleiß oder starker Verschleiß und wer am Ende zahlen soll gar nicht erst gestritten werden soll. Entscheidend ist für Kleinreparaturen, dass es sich bei den Teilen, um die es geht um solche sind, die der Mieter ständig selbst benutzt, also eben genau solche Sachen, wie Türgriff etc.
Das sollte der Vermieter bezahlen.
Wenn im Mietvertrag vereinbart ist, dass Kleinreparaturen vom Mieter zu tragen sind, dann musst du diese selber bezahlen. Meist wird auch die Höhe solcher Reparaturkosten im Mietvertrag festgehalten. Z. B. Kosten bis 500.--€ sind vom Mieter zu übernehmen.
Türgriffe werden täglich benutzt und somit ist auch höherer Verschleiss gegeben, dem man dem Vermieter nicht anlasten kann. Ist im Mietvertrag nichts vereinbart, dann muss der Vermieter die Kosten hierfür übernehmen.
Wenn mietvertraglich eine wirksame Kleinreparaturklausel vereinbart ist und die Kosten unter dem Limit liegen, darfst du die Reparatur bezahlen.
Schau mal in deinen Mietvertrag. Dort findest du meist eine Klausel zu Kleinreparaturen, aus der hervorgeht bis zu welcher Höhe du selbst die Kosten zu tragen hast.