Tapete und Boden Vermieter oder Mieter Sache?
Wir haben ein altes Haus gemietet .mit Teppich und Tapeten aus den 60ern. Nun hab ich gelesen das es zu Schönheitsreparaturen gehört und es Vermieter Sache ist und eigentlich alle 10jahre erneuert werden muss..stimmt das ?die Vermieter möchten nämlich das wir dass auf eigene Kosten machen
10 Antworten
Schönheitsreparaturen sind vom Mieter zu erledigen. Tapete ist nur Aufgabe des Vermieters, es sei denn am Anfang hat man bei einer als audrücklich frisch renovierten Wohnung, Probleme.
Was besagt denn der Mietvertrag?
Wenn ihr das so gemietet habt, dann düfte das euer Job sein.
Wenn der Vermieter ein renoviertes Haus vermietet, will er wesentlich mehr Geld dafür haben.
Schönheitsreparaturen sind vom Mieter zu erledigen.
Nur wenn vertraglich wirksam vereinbart.
Grundsätzlich sind Schönheitsrep. Vermietersache. A B E R der Vermieter kann die auf den Mieter übertragen.
Hier würde gelten: Besenreine Übernahme und der Vermieter wird mit 50% an den Schönheitsrep. beteiligt, wenn diese notwendig werden.
Schönheitsreparaturen, tapezieren und streichen, können per Mietvertrag auf den Mieter übertragen werden.
Erneuerung des Teppichbodens gehört nicht dazu.
Das ist Sache des Vermieters, sofern notwendig.
Das kommt ja dann wie immer darauf an.
Gehören Tapeten und Fußbodenbeläge dem Vermieter, hat er diese zu erneuern, wenn der Gebrauch des Mietgegenstandes nicht mehr möglich ist.
Eine Frist von 10 Jahren gibt es da nicht.
Gibt es Schönheitsreparatur laut Mietvertrag, wäre der Mieter für die Malerarbeiten zuständig, der Vermieter für seinen Fußbodenbelag.
Gibt es keine, darf der Mieter malern, möchte er, dass das der Vermieter macht, hat der Mieter die Kosten dafür zu 50% zu tragen, so jedenfalls der BGH.
Also, was kostet ein Eimer gute Farbe, was habe ich in meiner Urkunde vereinbart, wie gefüllt ist meine Geldbörse?
Viel Glück.
Was steht zu den Schönheitsreparaturen in eurem Mietvertrag?
Teppichboden gehört nicht dazu.