Muss ich mein Vermieter in meine Wohnung lassen?

4 Antworten

Du scheinst auf 180 zu sein, weil Du gleich den ganzen Text "fett" druckst.

Gemäß Deinem Mietvertrag ist wohl der Vermieter für die Schönheitsreparaturen in Deiner Wohnung zuständig. Es ist seine Sache, zu entscheiden, wann und wie oft das gemacht wird. Genauso, wie es seine Sache ist, die Maler dafür auszuwählen, bzw. zu bestimmen, wer was macht. Und es ist seine Sache, sich vor Ort selbst ein Bild zu machen und mit den Malern zu besprechen, was sie tun, bzw. zu lassen haben.

Ja, Du musst ihn in die Wohnung lassen. Natürlich nur nach Vorankündigung und Vereinbarung eines Termins.

In den meisten Mietverträgen wird genau aus diesem Grund die Pflicht zu Schönheitsreparaturen auf die Mieter übertragen und die machen das dann meistens gar nicht.

Ohne berechtigten Grund musst du niemand in die Wohnung lassen, auch den Vermieter nicht. Der Mieter hat das Hausrecht.

Allerdings muss er Arbeiten in der Wohnung nicht selbst ausführen, sondern kann durchaus jemanden damit beauftragen. Ich gehe davon aus, dass er dem Malerteam vor Ort erklären möchte, was zu tun ist.

...wenn ich mir den ganzen Strang hier so durchlese, würde ich Dir empfehlen, umgehend Mitglied im Mieterverein zu werden und mich dann von denen beraten lassen. Klar kostet das Geld....aber Du bekommst Beratung und Rechtssicherheit. Sind die durchzuführenden Arbeiten nämlich auf normalen Gebrauch der Mietsache zurückzuführen, wären sie vom Vermieter zu zahlen....eingetretene Türen oder mutwillig zertrümmerte Fliesen zählen da natürlich nicht zu....aber darum wird es ja nicht gehen, nehme ich an.


SarkuraP 
Beitragsersteller
 03.06.2025, 18:30

Natürlich gerne machen zum Mieterschutzbund bloß das lohnt sich für mich jetzt nicht mehr weil ich die Stadt nämlich verlassen werde sonst würde ich schon längst zum Mieterschutzbund gehen

Tuedelsen  03.06.2025, 19:07
@SarkuraP

...das ist die Frage....wenn Du jetzt mehrere hundert Euro hinlegen sollst oder Deine Kaution nicht zurückerhältst? Wenn ich mir zu 100 % sicher wäre, im Recht zu sein, würde ich mir auch einen Anwalt nehmen. Vielleicht gibt es ja auch die Möglichkeit einer kostenlosen Rechtsberatung oder erstmal eines Vorgesprächs...

Vielleicht hilft auch so etwas

https://www.yourxpert.de/kostenlose-ersteinschaetzung-anwalt?utm_source=bing&utm_medium=cpc&utm_campaign=RE_Kost-Beratung&utm_term=rechtliche%20beratung%20kostenlos&utm_content=Beratung

(habe damit allerdings keine Erfahrungen!)

SarkuraP 
Beitragsersteller
 03.06.2025, 19:42
@Tuedelsen

Ja daran habe ich auch schon gedacht wenn das morgen mir zu viel wird dann werde ich das den Vermieter auch im Gesicht sagen mal gucken was er denn macht wenn ich ihn sage dass ich dann einen Anwalt nehme selbst meine Freunde und Arbeitskollegin waren in meiner Wohnung und die haben auch gesagt dass das kein Zustand ist

Du bist der Auftraggeber, du bezahlst die Rechnung. Der Vermieter bleibt draußen. Der Vermieter ist noch nicht einmal berechtigt deine Wohnung zu einer Vorabnahme zu betreten. Erst nach Mietende, wenn du die Mietwohnung wieder zurück gibst, kann er sein Eigentum ohne deine Genehmigung wieder betreten.

De Malerfirma wird nur mit dir vereinbarte Aufgaben in der Wohnung erfüllen.