Meinung des Tages: Amoklauf erschüttert Österreich - wie könnten Schulen besser vor vergleichbaren Taten geschützt werden?

(Bild mit KI erstellt)

Amoklauf in Graz erschüttert ganz Österreich

Am gestrigen Dienstag tötete ein 21-jähriger ehemaliger Schüler an seiner früheren Schule neun Jugendliche und eine Lehrkraft. Die Tat ereignete sich kurz vor den Sommerferien und gilt als der bis dato schlimmste Amoklauf in der Geschichte Österreichs.

Der Täter war mit legal erworbenen Waffen bewaffnet und beging nach dem Angriff Suizid. Trotz eines Abschiedsbriefs konnten bisher keine eindeutigen Motive festgestellt werden.

Gesellschaftliche Reaktionen und politische Debatten

Die österreichische Gesellschaft reagierte mit großer Anteilnahme und Zusammenhalt – Bürger versammelten sich zum Trauergottesdienst und bildeten ein Lichtermeer auf dem Hauptplatz. Österreichs Spitzenpolitiker wie Kanzler Stocker und Präsident Van der Bellen sprachen von einer nationalen Tragödie und forderten gemeinsames Gedenken.

Gleichzeitig entbrannte eine Diskussion über Österreichs vergleichsweise lockeres Waffenrecht, da der Täter trotz jungen Alters und ohne Schulabschluss legal Schusswaffen besaß. Diese Debatte dürfte politische Konsequenzen nach sich ziehen, insbesondere im Vergleich zu strengeren Regelungen wie in Deutschland.

Psychologische Aufarbeitung und Prävention in Schule und Gesellschaft

Psychologen betonen, dass Kinder und Jugendliche mit solchen Ereignissen offen, altersgerecht und respektvoll konfrontiert werden müssen, sobald Gesprächsbedarf besteht. Eine wichtige Stütze hierfür sind lt. Experten sowohl die Lehrkräfte als auch die Eltern.

Schulen in Deutschland – etwa nach den Erfahrungen von Winnenden – haben bereits umfassende Krisen- und Notfallpläne etabliert, inklusive regelmäßiger Übungen und gestärkter schulpsychologischer Beratung. Dennoch bleibt Gewaltprävention eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, bei der auch außerschulische Akteure wie Präventionsvereine aktiv mitwirken.

Unsere Fragen an Euch:

  • Welche konkreten Maßnahmen könnten Schulen ergreifen, um das Risiko von Amoktaten zu minimieren?
  • Sollte der Zugang zu legalen Waffen in Österreich weiter eingeschränkt werden?
  • Was kann die Gesellschaft Eurer Meinung nach tun, um psychische Auffälligkeiten bei Jugendlichen frühzeitig zu erkennen und zu begleiten, bevor sie in Gewalt münden?
  • Wie gelingt es, Kinder und Jugendliche über solche Taten altersgerecht zu informieren, ohne sie zusätzlich zu ängstigen?

Wir freuen uns auf Eure Beiträge zum Thema.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

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Gar nicht.

Solche Vorfälle passieren nunmal immer wieder. Das läßt sich nicht verhindern, wenn man nicht will, dass Schulen ein Hochsicherheitstrakt werden.

Was man in Schulen machen kann, ist entsprechende Notfallpläne auszuarbeiten und zu üben und Ursachen wie Mobbing aktiver bekämpfen.

Gesellschaftlich sollte der Besitz von Waffen deutlich stärker eingeschränkt werden und z. B. wie in Österreich (leider nur für Klasse B) nur mit einem psychologischen Gutachten/Test erfolgen.

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Der Staat ist nicht gleichzuseten mit der jeweiligen Regierung.

Erst recht nicht mit dem Glauben. Deutschland trägt natürlich die Verwantwortung für das Verbrecherregieme des Nationalsozialismus, weshalb es eine unzerbrüchliche Solidarität gegenüber Israel gibt. Das hat nichts mit Schuldgefühlen zu tun, sondern ist die Konsequenz aus den Fehlern, die man damals gemacht hat.

Das bedeutet aber nicht, dass man alles Gutheißen muss, was die jeweilige Regierung gerade tut. Netanjahu ist eine Katastrophe für Israel und die Palästinenser, weshalb auch ein Großteil der Israelis seine Politik scharf kritisiert. Auch wenn es emotional verständlich ist, was Netanjahu und seine Regierung im Gaza-Streifen vollführt, ist es Menschenverachtend und verstößt gegen viele internationale Abkommen und insbesondere das Völkerrecht.

Komischer Weise monieren das vor allem Gruppen, die oft selbst nichts mit dem Völkerrecht am Hut haben. Ganz zu schweigen von den Terrorgruppen die den Gaza-Streifen regieren.

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Könntest Du in einer Stadt leben, in der an Sonn- und Feiertagen alle Kioske geschlossen sind?

Das ist in Aachen (Nordrhein-Westfalen) seit Ende Februar der Fall

In Aachen, die Sonntagsöffnung für Kioske und andere Geschäfte wird strenger kontrolliert als in anderen Teilen von Nordrhein-Westfalen, weil das Ladenöffnungsgesetz NRW bestimmte Ausnahmen von der Sonntagsruhe vorsieht, die in Aachen restriktiv ausgelegt werden. 

Seit ein paar Wochen steht man sonntags in Aachen vor verschlossenen Kiosk-Türen. Das Ordnungsamt kontrolliert in letzter Zeit vermehrt Kioske, die an Sonntagen geöffnet sind. Denn offiziell ist es Kioskbesitzern durch das Ladenöffnungsgesetz nicht erlaubt, von Samstagnacht 0 Uhr bis Sonntagnacht um 24 Uhr sowie an Feiertagen Geschäfte zu machen. Eine Ausnahme bilden Kioske, deren Kernsortiment zum Beispiel Zeitungen oder Backwaren sind, was aber bei den meisten nicht zutrifft. Halten sich Kioskbesitzer nicht an das Gesetz, drohen 5.000 Euro Geldstrafe. Das alles ist gegen jeden Zeitgeist und treibt Kioskbetreiber in die Pleite.

Das Ladenöffnungsgesetz gefährdet Existenzen

Die ganze Welt ruft nach 24/7. Alles soll immer, 24 Stunden am Tag, 7 Tage in der Woche, zu bekommen sein. Lieferdienste bringen vieles in wenigen Minuten nach Hause. Gerade an den Wochenenden wird auf den Plattformen bis zum Abwinken geshoppt. Aber in Aachen darf man sonntags keine Snacks mehr kaufen. Ein Gesetz aus dem Jahr 1958 hat die Stadt aus der verstaubten Schublade geholt. Das klingt nicht sehr fortschrittlich. Zumal jetzt auch noch das unter Personalmangel leidende Ordnungsamt damit zusätzliche Aufgaben hat. Und warum holt Aachen wieder ein Gesetz hervor, das woanders in der Kiste bleibt? In Köln zum Beispiel wird offenbar deutlich weniger auf die Sonntagsschließung der Büdchen geachtet.

Die Schließungen gefährden außerdem Existenzen. Kioskbetreiber in Aachen berichten t-online, der Sonntag sei der wichtigste Einnahmetag für sie, ohne den sie nur schwer überleben könnten. Denn ihre größte Konkurrenz, die Supermärkte, sind an diesem Tag geschlossen.

https://www.t-online.de/region/aachen/id_100541368/aachen-sonntags-geschlossen-das-ladenoeffnungsgesetz-ist-unmodern.html

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Die Nachfrage ändert sich nicht dadurch, dass man sie nur an 5 Tagen befriedigen kann.

Wer nicht am Wochenende Kleinigkeiten besorgen kann, der muss lernen seine Bedarfsbefriedigung zu planen. Übrigens etwas was viele Menschen die auf dem Land leben ohnehin machen müssen, da es dort kaum Angebote gibt.

Eine Existenzgefährdung von Kioskbesitzern sehe ich daher auch nicht ansatzweise.

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Weder bei den Grünen noch der SPD gibt es einen solchen Beschluss.

Nur weil irgendjemand in den Parteien seine Meinung geäußert hat, bedeutet dies noch lange nicht, dass die Parteien dafür oder dagegen sind, wie der Springerkonzern dies gerne wahrheitswidrig darstellt.

Ungeachtet dessen macht es in meinen Augen keinen Sinn. Da müsste man auch Abgase in der Öffentlichkeit verbieten. Denn die schaden im Freien den Menschen deutlich mehr, als Zigarettenqualm.

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Gesetze regeln das Gemeinschaftsleben.

Sie sind der (Rechts-)Schutz des kleinen Mannes vor der Willkür der Mächtigen. Und da Letzere dazu neigen, Vorschriften/Gesetze zu umgehen, müssen diese Hintertürchen durch ergänzende Vorschriften oder entsprechenden Gesetzen geschlossen werden.

Davon abgesehen dienen viele Gesetze auch der Sicherheit der Bevölkerung, oder verhindern Behördenwillkür.

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Du selbst, weil du ja das Hotelzimmer anmietest.

Zum Ausgleich machst du ja Mietminderung geltend.

Wenn deine Miete jedoch so niedrig ist, dass du mit der Mietminderung kein Hotel bezahlen kannst, musst du mit dem Angebot/Rechnung (des Hotels) zum Vermieter/Verwalter gehen, damit dieser das bei der Wohngebäudeversicherung einreichen kann. Bei den meißten Wohngebäudeversicherungen sind solche Schäden begrenzt (z. B. auf drei Monatsmieten bzw. 100 Tage) mitversichert.

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Worin soll da die Pflichtverletzung liegen?

Eine WEG hat mit Mietern nichts zu tun, weshalb es ihr egal sein kann, welche Kosten von den vermietenden Eigentümern auf ihre Mieter umgelegt werden können oder nicht. Da müssen die Eigentümer schon selbst aktiv werden und einen Antrag auf der Eigentümerversammlung stellen, wenn der Verwalter dies nicht von sich aus (z. B. aus Servicegründen) macht.

Bei einer Mietverwaltung hängt es von den Bestimmungen des Verwaltervertrages ab, ob der Wohnungsverwalter (gegenüber dem vermietenden Wohnungseigentümer) verpflichtet gewesen wäre.

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Die Nutzung des Sondereigentums kann nur vertraglich in der Gemeinschaftsordnung geregelt werden.

Den Nutzungszweck einer Wohnung einzuschränken ist ein erheblicher Eingriff ins Sondereigentum. Daher kann man dies im Beschlusswege mangels Beschlusskompetenz nicht ändern.

Möglich wäre diese Vertragsänderung der Gemeinschaftsordnung nur dann, wenn alle Eigentümer mit dieser Änderung einverstanden sind und sich zum Notar begeben, damit dieser die Änderung der Gemeinschaftsordnung aufsetzt, die Zustimmung und Unterschriften aller Eigentümer beglaubigt und diese Änderung dann dem Grundbuchamt übermittelt. Da du hierzu auch die Zustimmung und Unterschrift des Vermietenden Eigentümers benötigst, kommst du mit dieser Idee nicht weiter, zumal du ihn auch nicht dazu zwingen kannst.

Die Hausordnung durchzusetzen dürfte schon allein daran scheitern, dass die Störer nicht lange genug dort wohnen, bevor eine Unterlassungsklage entschieden ist. Denn mit dem Wegzug des Störers entfällt auch das Rechtsschutzbefürfnis der übrigen Bewohner.

Bleiben nur noch zwei Möglichkeiten, nämlich:

  1. Den Eigentümer überzeugen längerfristig zu vermieten oder einer Änderung der Gemeinschaftsordnung zuzustimmen; oder
  2. Gem. § 17 Abs. 1 WeMoG eine Entziehung des Wohnungseigentum zu versuchen, weil die sich wiederholenden Folgen der Pflichtverletzungen (Hausordnungsverstöße der Mieter) trotz Abmahnung nicht mehr für die übrigen Eigentümer zumutbar sind. Dazu dürften die Verstöße die du hier aufzählst meines Erachtens wohl nicht ganz reichen.
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Der Leistungsdruck wächst mit dem Wohlstand.

Und da wir von beiden sehr viel haben, die menschliche Natur aber für diesen Dauerstress nicht ausgelegt ist, greifen halt viele zu Hilfsmitteln, die zwar kurzfristig nutzen, dem gestressten Körper aber auf Dauer den Rest geben.

ADHS hat damit jedoch nichts zu tun, da man ADHS von Geburt an hat oder eben nicht.

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An den Pranger hat sich Clownswelt selbst gestellt.

Wenn sich jemand hinter der Anonymität versteckt um Hetze und Fake-News zu verbreiten und sich damit an die Öffentlichkeit wendet, kann er sich nicht beschweren, wenn er ebenfalls Öffentlich gemacht wird.

Ganz nebenbei bemerkt hat Clownswelt kein Probleme damit seine Opfer an den Pranger zu stellen und sie mit Namen und Fotos in die Öffentlichkeit zu zerren.

Ihn jetzt als Opfer darzustellen ist an Dreistigkeit wohl kaum noch zu überbieten und zeugt von einem blinden Fanatismus.

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Weil Fakten für die Trump-Administration keine Rolle spielt, sondern nur Ideologie.

Natürlich hast du recht, dass sexuelle Präferenzen oder das Geschlecht keinerlei Schlussfolgerungen auf die Qualifikation oder Fähigkeiten der Person aussagt. Das interessiert Trump jedoch ebensowenig wie andere Ignoranten. Wenn er sie ausgrenzt bringt ihm das bei seinen beschränkten Anhängern zustimmungswerte.

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Die AfD darf öffentlich nicht mehr als "gesichert rechtsextremistische Anstrebung" eingeordnet werden. Teilerfolg?

Wer die Nachrichten verfolgt hat weiß ja nun, gem. Beschluss des BfV darf man die AfD öffentlich nicht mehr als "gesichert rechtsextremistische Anstrebung" bezeichnen, bis ein Beschluss getroffen ist.

Kann ein Verbotsverfahren eingeleitet werden parallel? Ja, aber man sollte auf den Beschluss warten, sonst schießt man sich ins eigene Bein (schon mal gut!).

Wie denkt ihr nun? Verwendet ihr trotzdem die Phrase, die AfD ist gesichert rechtsextremistisch? Das wäre ja dann völlig falsch, da man erst auf den Beschluss des BfV warten müsste.

der BfV geht mit gutem Beispiel voran und löschte die Pressemitteilung über die Hochstufung vom Verdachtsfall. Bedeutet im Klartext: Die AfD ist weiterhin nur ein Verdachtsfall, bis es eben vom BfV rechtlich dann bestätigt wurde oder nicht.

Wie handelt ihr? Bezeichnet ihr sie immer noch fälschlicherweise als "gesichert rechtsextremistisch" oder seid ihr vernünftig und sagt es ist nur ein Verdachtsfall?

Achso, wie immer: Bleibt sachlich, respektvoll und freundlich :)

----- MEINE MEINUNG -----

Ich denke man muss den Beschluss abwarten, der gut und gerne Monate und wohl eher Jahre dauern wird. Und was dann rauskommt das ist es. Wobei ich finde hier wird viel gegen die AfD gestichelt. Wenn man sich frühere Aussagen von Politikern anhört, wären viele heute als rechts beschimpft worden. Es ist heute der Versuch Menschen mundtot zu machen und ein Einheitsbrei zu haben den man besser lenken kann. Eigene Meinung war gestern, heute muss man sich exakt so verhalten wie es vorgeschrieben wird. Keine Deutschlandfahnen hissen, sonst bist du nazi. Nicht stolz auf dein Land sein, weil das ein totales No-Go ist. Zu allem ja und Amen sagen, vor allem wenn es um Ausgaben in Milliardenhöhe gehe, z.B außenpolitisch. Das ist Deutschland heute.

Armes Deutschland, aber ja nur meine Meinung.

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Natürlich darf man die AfD öffentlich als gesichert Rechtsextrem bezeichnen.

Nur weil das BfV seine Einschätzung aus Respekt gegenüber dem Verwaltungsgericht nicht mehr öffentlich wiederholt und bis zur besagten Entscheidung die AfD als Verdachstsfall einstuft, ist das keineswegs so wie du das absichtlich falsch behauptest, dass man die AfD öffentlich nicht mehr als gesichert Rechtsextrem bezeichnen darf.

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Wozu sollte das gut sein?

Putin kennt die europäische Haltung und will seine nicht aufgeben. Dank Trump läuft es ja ganz gut für ihn.

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Auch Unternehmer haben das Recht Dummheiten zu äußern.

Davon machen einige reichlich, andere wenig Gebrauch. Nur weil jemand geschäftlich erfolgreich ist, macht ihn das noch lange nicht, zu einem klugen Mann.

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Trump versteht nichts von Wirtschaft.

Mit seiner dummen Zollpolitik wird er das Handelsdefizit niemals ausgleichen können, sondern schwächt alle Volkswirtschaften und insbesondere die der USA.

Denn das Handelsdefizit der USA liegt nicht etwa darin begründet, dass andere Länder die USA ausbeuten und mehr Waren in die USA verkaufen als US-Produkte zu kaufen wie Trump dies unwissend immer wieder behauptet, sondern die USA mehr konsumiert als sie durch ihre Produktivität ausgleichen kann. Das lernt bereits jeder Volkswirtschaftsstudent am Anfang seines Studiums. Doch nicht einmal bis dahin hat es Trump intelektuell geschafft.

Die Schwäche des Dollars bedeutet für die USA nur, dass Importe sich neben den Einfuhrzöllen noch weiter verteuern. Das führt aber in den USA nicht etwa dazu, dass nur noch US-amerikanische Produkte gekauft werden, sondern dazu, dass viele US-Amerikaner in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten geraten, weil die Inflation mit der Schwäche des Dollars steigt was auch US-Produkte im Landesinneren verteuert.

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Sozialleistungen haben nichts mit Tarifverhandlungen zu tun.

Deine kindliche Vorstellung, wenn man Sozialleistungen kürzt oder verfassungswidrig verweigert, würden Mediziner mehr Geld verdienen ist reichlich naiv.

Das Bürgergeld ist eine Sozialleistung, die Hilfebedürftigen zusteht. Das Einkommen der Mediziner jedoch, hängt von deren Tarifverhandlungen und den Kosten des Gesundheitswesens ab. Wenn du gerne mehr Krankenversicherungsbeiträge bezahlen willst, kannst du dies gerne tun.

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Die AfD missbraucht diese Plattform für Wahlwerbung.

Indem hier Blots der AfD immer wieder ihre fremdenfeindlichen und demokratiezersetzenden Anspielungen, Falschbehauptungen und Unterstellungen in Frageform verpacken, setzen Sie Ihre Themen und Ideologie.

Unbedarfte User und leider auch die Plattformbetreiber, fallen dem regelmäßig zum Opfer. Diese Masche ist leider nicht neu, sondern wurde schon erfolgreich von Putin, Xi Jinping, Trump, Erdogan, Orban und vielen anderen demokratiefeindlichen Autokraten in ihren eigenen Ländern eingesetzt.

China, Russland und seit Anfang des Jahres auch von den USA setzen diese Methode auch ein, um Demokratien zu zersetzen.

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