Was tun, wenn die Hausverwaltung mit der Jahresabrechnung nicht nachkommt. Sie ist schon seit 8 Monaten fällig?

16 Antworten

Ihr könnt nur weiter abwarten. Irgendwann verjährt sie - nach 3 Jahren kann der Vermieter keine Nachzahlungen mehr verlangen. Guthaben müssen allerdings ausgezahlt werden.

IvyHolo  29.09.2019, 18:10

Die drei Jahre Frist gilt doch aber nur wenn die Abrechnung eingegangen ist und der Mieter meint er müsste nicht zahlen.

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IvyHolo  04.10.2019, 21:09
@beangato

So ist es aber. Der Vermieter hat ein Jahr lang Zeit die Abrechnung zuzustellen.

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Vermieter müssen Ihren Mietern die Nebenkostenabrechnung spätestens ein Jahr nach Ablauf des Abrechnungszeitraums zukommen lassen. In der Regel bezieht sich dieser auf den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Entsprechend muss die Nebenkostenabrechnung fürs Vorjahr bis Ende des Jahres vorliegen.

Woher ich das weiß:Recherche

Einer von euch geht zum Rechtsanwalt und reicht eine Leistungsklage ein.

Gem. § 28/3 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) hat der Verwalter nach Ablauf des Kalenderjahres eine Abrechnung zu erstellen. Die Rechtssprechung läßt dem Verwalter noch ein halbes Jahr nach Ablauf des Kalenderjahres Zeit. Diese Frist läßt sich noch verlängern, sofern der Verwalter die Verzögerung nicht zu vertreten hat.

Kommt der Verwalter trotz (schriftlicher) Aufforderung nach Fristablauf der Erstellung der Jahresabrechnung nicht nach, kann jeder Wohnungseigentümer eine Leistungsklage gegen den Verwalter vor dem zuständigen Amtsgericht (zuständig ist das Amtsgericht in dessen Bezirk das Objekt liegt) einreichen.

Da ich einige der Antworten gelesen habe, will ich noch klarstellen, dass die Jahresabrechnung der WE-Gemeinschaft keine Grundlage für die Nebenkostenabrechnung des Mieters darstellt. Insofern können hier auch keine Rechte abgeleitet werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – ........

Bis wann muss der Hausverwalter die Nebenkostenabrechnung erstellen?

Anders als im Mietrecht, wo die jährliche Betriebskostenabrechnung dem Mieter spätestens 12 Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraums auszuhändigen ist, existiert im Wohneigentumsrecht keine gesetzliche Frist für die Erstellung der Hausgeldabrechnung (Jahresabrechnung).27.10.2016

WEG-Verwaltung: Gibt es eine Frist für die ...

https://www.hausverwalter-angebote.de › blog › frist-hausgeldabrechnung

Search for: Bis wann muss der Hausverwalter die Nebenkostenabrechnung

albatroz1102 
Fragesteller
 29.09.2019, 18:49

Der Abrechnugszeitraum endete am 31.10.2018. Es kam zu einem Hausverwalterwechsel im Frühjahr 2019. Trotzdem hat er die Abrechnung bis spätestens zum 31.10.2019 zu machen. Das ist in 4 Wochen. Sonst verfallen meine Ansprüche an meinen Mieter.

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schleudermaxe  04.10.2019, 17:10
@albatroz1102

... was bitte hat denn eine fremde Hausverwaltung mit Deinem Mieter und Deinen Verträgen zu tun?

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