Was tun, wenn die Hausverwaltung mit der Jahresabrechnung nicht nachkommt. Sie ist schon seit 8 Monaten fällig?
Nun hat sie uns versprochen es nach der Sommerpause zu liefern und wir haben jetzt schon wieder Oktober und es kommt einfach nichts! Auch Anfragen bleiben unbeantwortet. Was macht man da als Hausgemeinschaft?
16 Antworten
Ihr könnt nur weiter abwarten. Irgendwann verjährt sie - nach 3 Jahren kann der Vermieter keine Nachzahlungen mehr verlangen. Guthaben müssen allerdings ausgezahlt werden.
Vermieter müssen Ihren Mietern die Nebenkostenabrechnung spätestens ein Jahr nach Ablauf des Abrechnungszeitraums zukommen lassen. In der Regel bezieht sich dieser auf den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Entsprechend muss die Nebenkostenabrechnung fürs Vorjahr bis Ende des Jahres vorliegen.
Wie soll man das erreichen, wenn die Hausverwaltung schläft?
... das LG Itzehoe urteilt, allein eine Sache des Vermieters, denn der allein ist für seine Mieter zuständig.
Seid ihr Vermieter? Könnte sein, dass ihr eventuelle Nachzahlungen dann nicht mehr von den Mietern einfordern könnt, wenn die Frist verstrichen ist.
Ich würde mir gegenüber der Hausverwaltung Schadenersatzforderungen vorbehalten, für den Fall, dass ihr durch deren Verschulden auf irgendwelchen Kosten sitzenbleibt.
Einer von euch geht zum Rechtsanwalt und reicht eine Leistungsklage ein.
Gem. § 28/3 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) hat der Verwalter nach Ablauf des Kalenderjahres eine Abrechnung zu erstellen. Die Rechtssprechung läßt dem Verwalter noch ein halbes Jahr nach Ablauf des Kalenderjahres Zeit. Diese Frist läßt sich noch verlängern, sofern der Verwalter die Verzögerung nicht zu vertreten hat.
Kommt der Verwalter trotz (schriftlicher) Aufforderung nach Fristablauf der Erstellung der Jahresabrechnung nicht nach, kann jeder Wohnungseigentümer eine Leistungsklage gegen den Verwalter vor dem zuständigen Amtsgericht (zuständig ist das Amtsgericht in dessen Bezirk das Objekt liegt) einreichen.
Da ich einige der Antworten gelesen habe, will ich noch klarstellen, dass die Jahresabrechnung der WE-Gemeinschaft keine Grundlage für die Nebenkostenabrechnung des Mieters darstellt. Insofern können hier auch keine Rechte abgeleitet werden.
Bis wann muss der Hausverwalter die Nebenkostenabrechnung erstellen?
Anders als im Mietrecht, wo die jährliche Betriebskostenabrechnung dem Mieter spätestens 12 Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraums auszuhändigen ist, existiert im Wohneigentumsrecht keine gesetzliche Frist für die Erstellung der Hausgeldabrechnung (Jahresabrechnung).27.10.2016
WEG-Verwaltung: Gibt es eine Frist für die ...https://www.hausverwalter-angebote.de › blog › frist-hausgeldabrechnung
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Der Abrechnugszeitraum endete am 31.10.2018. Es kam zu einem Hausverwalterwechsel im Frühjahr 2019. Trotzdem hat er die Abrechnung bis spätestens zum 31.10.2019 zu machen. Das ist in 4 Wochen. Sonst verfallen meine Ansprüche an meinen Mieter.
... was bitte hat denn eine fremde Hausverwaltung mit Deinem Mieter und Deinen Verträgen zu tun?
Die drei Jahre Frist gilt doch aber nur wenn die Abrechnung eingegangen ist und der Mieter meint er müsste nicht zahlen.