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Phantom150

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FraGenius

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Phantom150
21.12.2022, 16:30
Darf die Kaution einbehalten werden?

Guten Tag.

Ich bin im Mai ausgezogen, ich habe die Wohnung unrenoviert übernommen und so auch wieder verlassen.

Laut Vermieter habe er 20 tausend investieren müssen in die Sanierung der Wohnung und bat mich die 1000€ Reinigung zu zahlen. Dieser Forderung bin ich nachgekommen.

Jetzt heißt es ich bekomme die Kaution nicht wieder wegen dübellöchern, vergilbung an Türen und fenstern. Und die Schäden seien ja alle höher. Darf er das? Habe 5 Jahre dort gelebt, vergilbung schön und gut aber es wurde ja unrenoviert übergeben.

...zum Beitrag
Antwort
von Phantom150
22.12.2022, 20:52

Ja, in dem Schreiben heißt es die Kaution wird für neue Türen welche vergilbt sind, das Fenster streichen aufgrund von vergilbung und einer angeblich defekten duschwand einbehalten.

Sowie das verschließen der dübellöcher.

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