Bestehen Schadensansprüche beim Vermieter nachdem dieser die Kaution bereits zurückgezahlt hat?

1 Antwort

Hallo,

die Rückzahlung der Kaution hat keine Bedeutung. Sie bestätigt keine mangelfreie Wohnungsübergabe. Der Vermieter hat nun lediglich keine finanzielle Sicherheit mehr von dir. Ansprüche kann er jedoch grundsätzlich trotzdem geltend machen. Er muss bei Uneinigkeit jedoch nachweisen, dass du für die Mängel verantwortlich bist. Ein Übergabeprotokoll ist hier, für beide Seiten, meist der beste Beweis. Hat der Vermieter keine Beweise, ist eine Klage für ihn relativ aussichtslos.