Bestehen Schadensansprüche beim Vermieter nachdem dieser die Kaution bereits zurückgezahlt hat?
Ich bin aus meiner Wohnung ausgezogen, habe einen Nachmieter und mein Mietvertrag wurde aufgelöst. Die Kaution habe ich auch bereits erhalten.
Der Vermieter hat jetzt nach der Schlüsselübergabe noch Mängel gefunden, kann diese aber ja nicht mehr von der Kaution abziehen. Eine Übergabeprotokoll wurde nicht erstellt.
Bin ich dann jetzt noch für die Schäden belangbar oder hat der Vermieter mit der Rückzahlung der Kaution quasi bestätigt dass alles gut ist und ich bin fein raus?
1 Antwort
Hallo,
die Rückzahlung der Kaution hat keine Bedeutung. Sie bestätigt keine mangelfreie Wohnungsübergabe. Der Vermieter hat nun lediglich keine finanzielle Sicherheit mehr von dir. Ansprüche kann er jedoch grundsätzlich trotzdem geltend machen. Er muss bei Uneinigkeit jedoch nachweisen, dass du für die Mängel verantwortlich bist. Ein Übergabeprotokoll ist hier, für beide Seiten, meist der beste Beweis. Hat der Vermieter keine Beweise, ist eine Klage für ihn relativ aussichtslos.