Mietkautinskonto?
Hallo,
Ich möchte in eine neue Wohnung einziehen. Der Vermieter hat mir auch die Zusage gegeben. Ich soll ein mietkautionskonto anlegen. Jedoch wurde ich von der Versicherung des Vermieters abgelehnt. Meine Frage wäre, ob eine 2 Person die nichts mit dem Mietvertrag usw zutun hat dieses Konto für mich anlegen kann?
3 Antworten
Eine zweite, außenstehende Person kann das nicht machen.
Es gibt für diese Kautionssparkonten bei den Banken spezielle Kundennummern. Und nur Personen, die einen Bezug zur Wohnung nachweisen können, dürfen solche Kundennummern anlegen.
Der Vermieter kann das bei seiner Bank auch selber machen. Schließlich kostet das inzwischen Extra-Gebühren.
Wenn dich eine Versicherung (Wohnungsrechtsschutz?) ablehnt, bedeutet das nur, daß sie in einem Schadensfall keine Haftung übernehmen will. Aber sie kann dich nicht daran hindern, da zu wohnen und mit der Kaution hat eine Versicherung nichts zu schaffen.
Das könnte der Vermieter auch selbst tun. Als Mieter hast du das Recht, die Kaution in 3 Raten zu hinterlegen.
Der Vermieter muss sie als "Sondervermögen" anlegen.
Was hat die Versicherung des Vermieters damit zu tun?
Ein Kautionskonto legt man bei einer Bank an.
Das ist aber eigentlich Aufgabe des Vermieters, nicht des Mieters.