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FRAGE : Kann die Mietkaution in drei gleichen Raten bezahlt werden?
Folgende Klausel im Mietvertrag ist vorhanden:
4 Kaution
4.1 Zur Sicherung sämtlicher Pflichten des Mieters aus dem Mietvertrag hat der Mieter Sicherheit zu
leisten durch Zahlung eines Geldbetrages (Kaution) in Höhe 1.200,00 €.
4.2 Die Kaution ist spätestens eine Woche vor Mietbeginn auf das unter Ziffer 3.6 genannte Konto zuüberweisen. Ein Überweisungsbeleg ist bei der Wohnungsübergabe mitzuführen. Bitte verwenden Sie als Verwendungszweck den Titel Kaution plus App.Nr. und überweisen Sie diese separat zur Miete. Kontodaten siehe §3 Miete.4.3 Der Anspruch auf die Übergabe der Wohnung besteht erst nach vollständiger Zahlung der
Kaution.
4.4 Der Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Kaution ist spätestens 6 Monate nach Beendigungdes Mietverhältnisses fällig. Der Vermieter ist berechtigt, evtl. ihm noch zustehende Ansprüche aus dem Mietverhältnis mit dem Rückzahlungsanspruch zu verrechnen. Steht eine Forderung des Vermieters zu diesem Zeitpunkt der Höhe nach noch nicht fest, ist er berechtigt, einen der voraussichtlichen Forderungshöhe entsprechenden Betrag zurückzubehalten.