Bestehen Schadensansprüche beim Vermieter nachdem dieser die Kaution bereits zurückgezahlt hat?
Ich bin aus meiner Wohnung ausgezogen, habe einen Nachmieter und mein Mietvertrag wurde aufgelöst. Die Kaution habe ich auch bereits erhalten.
Der Vermieter hat jetzt nach der Schlüsselübergabe noch Mängel gefunden, kann diese aber ja nicht mehr von der Kaution abziehen. Eine Übergabeprotokoll wurde nicht erstellt.
Bin ich dann jetzt noch für die Schäden belangbar oder hat der Vermieter mit der Rückzahlung der Kaution quasi bestätigt dass alles gut ist und ich bin fein raus?
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