Wie viel Kaution darf mir abgezogen werden, bei einer Herdplatte?


25.02.2025, 18:22

Wäre das ein HAFTPFLICHTSCHADEN??!

3 Antworten

Das Abstellen der Gegenstände scheint die Glaskeramikplatte beschädigt zu haben. Möglicherweise hatten die Gegenstände scharfe Kanten oder herausstehende Nägel. Das ist sicher keine übliche Abnutzungserscheinung. Als Vermieter würde ich mich genötigt sehen, die Keramikplatte auszutauschen. Es ist unklar ob es diese Keramikplatte einzeln gibt. Manchmal kann man so etwas gebraucht (in gutem Zustand) bekommen. Auf diese Weise habe ich jemandem im Auftrag des Sozialen Dienstes der Stadt München eine neue Glaskeramikplatte eingebaut. Die meisten Hersteller stellen aber Teile der verkauften Herde nicht einzeln her.
Falls der Schaden eingebrannter Zucker sein sollte, kann man zwar die Unebenheit glätten, aber die Verfärbung durch den Zucker bekommt man nicht mehr weg.

Eigentlich kann eine Glaskeramik in dieser Form nicht kaputt gehen. Das ist wie der Name schon sagt Glas. Das kann springen aber du kannst in dem Sinne keine Schicht "abkratzen". Ich denke das ist hartnäckig Eingebranntes. Ich denke mal du merkst wenn du mit dem Finger drüber gehst auch das es etwas erhaben ist, oder? Hast du einen Schaber für Glaskeramik da?

Da ist irgendwann mal was eingebrannt. Wenn im Übergabeprotokoll zu deinem Einzug diese Schäden nicht erfasst worden sind, wird man dir diese beim Auszug ankreiden.

Ob deine Versicherung auch Ceranfeld abdeckt musst du in deren Bedingungen nachlesen. Sowas geht, muss aber explizit aufgeführt sein.


Fitzelstrift 
Beitragsersteller
 25.02.2025, 18:35

Danke, tatsächlich nie genutzt. Es war vorher aber tatsächlich eingebrannt durch vermieter/vormieter. Leider nicht abfotografiert.

Bonye  25.02.2025, 18:36
@Fitzelstrift

Achte bei der nächsten Wohnung drauf das ein Übergabeprotokoll angefertigt wird und sämtliche bereits vorhandene Schäden erfasst werden. Bestenfalls mit Fotos oder zumindest eindeutig beschrieben.