Wie viel Kaution darf mir abgezogen werden, bei einer Herdplatte?
Ich habe für eine kurze Zeit eine Wohnung gemietet und dort gewohnt. Den Herd habe ich nie benutzt ich habe nur gelegentlich leichte Gegenstände darauf abgestellt. In den Drei Monaten, in denen ich dort war, habe ich höchstens zwei- oder dreimal die vordere Reihe des Herds genutzt. Ansonsten habe ich auswärts oder bei Freunden gegessen.
Da ich den Herd so gut wie nie benutzt habe, frage ich mich, wie Folgendes passieren konnte: Beim oberflächlichen Saubermachen habe ich beim hinteren Herd eine weiße Stelle bemerkt. Zunächst dachte ich, es wäre Schmutz, also habe ich sie eingesprüht und versucht zu reinigen. Dabei kam jedoch eine silberne Fläche darunter zum Vorschein.
Ich frage mich nun, wie viel Kaution dafür möglicherweise abgezogen werden kann
Wäre das ein HAFTPFLICHTSCHADEN??!
3 Antworten
Das Abstellen der Gegenstände scheint die Glaskeramikplatte beschädigt zu haben. Möglicherweise hatten die Gegenstände scharfe Kanten oder herausstehende Nägel. Das ist sicher keine übliche Abnutzungserscheinung. Als Vermieter würde ich mich genötigt sehen, die Keramikplatte auszutauschen. Es ist unklar ob es diese Keramikplatte einzeln gibt. Manchmal kann man so etwas gebraucht (in gutem Zustand) bekommen. Auf diese Weise habe ich jemandem im Auftrag des Sozialen Dienstes der Stadt München eine neue Glaskeramikplatte eingebaut. Die meisten Hersteller stellen aber Teile der verkauften Herde nicht einzeln her.
Falls der Schaden eingebrannter Zucker sein sollte, kann man zwar die Unebenheit glätten, aber die Verfärbung durch den Zucker bekommt man nicht mehr weg.
Eigentlich kann eine Glaskeramik in dieser Form nicht kaputt gehen. Das ist wie der Name schon sagt Glas. Das kann springen aber du kannst in dem Sinne keine Schicht "abkratzen". Ich denke das ist hartnäckig Eingebranntes. Ich denke mal du merkst wenn du mit dem Finger drüber gehst auch das es etwas erhaben ist, oder? Hast du einen Schaber für Glaskeramik da?
Da ist irgendwann mal was eingebrannt. Wenn im Übergabeprotokoll zu deinem Einzug diese Schäden nicht erfasst worden sind, wird man dir diese beim Auszug ankreiden.
Ob deine Versicherung auch Ceranfeld abdeckt musst du in deren Bedingungen nachlesen. Sowas geht, muss aber explizit aufgeführt sein.
Achte bei der nächsten Wohnung drauf das ein Übergabeprotokoll angefertigt wird und sämtliche bereits vorhandene Schäden erfasst werden. Bestenfalls mit Fotos oder zumindest eindeutig beschrieben.
Danke, tatsächlich nie genutzt. Es war vorher aber tatsächlich eingebrannt durch vermieter/vormieter. Leider nicht abfotografiert.