Miete Kaution Auszug?
Hallo wir sind aus einem Haus ausgezogen und haben wie im Mietvertrag vereinbart die wände geweislt und ich habe einmal grundgeputzt jetzt war eine erste Besichtigung mit Vermieter die überhaupt nicht zufrieden ist mit allem und sagt jetzt das ich keine Kaution bekomme wenn das nicht so gemacht wird wie sie es möchte für die neuen mieter.ist das rechtens oder heißt das alles noch einmal machen
Was ganz genau verlangt die Vermieterin denn? Das hat sie doch bestimmt konkret gesagt, was ihr nicht gefällt. Wände fleckig, Fenster nicht geputzt etc?
Naja sie sieht Graue und gelbe Flecken auf der Wand die ich und meine Familie nicht sehen und noch paar Reinigungsarbeiten wie unter der Heizungsanlage und Holzofen außen Rohr
3 Antworten
Hol Dir mal jemand aus dem Bekanntenkreis dazu, der/die sich gut auskennt in diesen Dingen. Zum Beispiel reicht einmal streichen oft nicht, weil die Wände dennoch fleckig bleiben. Zweimal wäre das Minimum. Und auch dabei kann man viel falsch machen.
Wir hatten mal eine Mieterin, die ausgezogen ist und sich große Mühe gegeben hat, alles frisch und ordentlich zu streichen, aber leider mit dem Ergebnis, dass die Farbschicht dann von allein wieder abgeblättert ist.
Was hat die Vermieterin sonst noch so bemängelt?
Wenn es der Mietvertrag hergibt, dass Ihr die Wohnung frisch renoviert zurück geben müsst und Ihr schon einige Jahre drin gewohnt habt, könnte es auch sein, dass Ihr außer den Wänden auch die Türen und die Heizkörper streichen müsst.
Somit ist es keine formularmäßige Vereinbarung, sondern etwas, was Ihr beide damals mit Eurer Unterschrift so vereinbart habt. Deshalb darf die Vermieterin das weißeln verlangen und es sollte dann auch ordentlich ausgeführt sein. Wie schon geschrieben, einmal noch und dann sollte es gut sein.
Renoviert übernommen, bedeutet, renoviert zurück. Also bemängelt die Vermieterin nur die Qualität des Anstrichs. Hast Du einmal gestrichen oder zweimal und mit Qualitätsfarbe oder billiger Baumarkt-Farbe?
Aus Erfahrung: Alpina ist eine gute Farbe, aber einmal streichen hat noch nie ausgereicht und wir haben einen alten Maler in der Familie, mit dem wir das immer zusammen gemacht haben. Mein Rat daher: Noch einmal mit Alpina drüber streichen und dann sollte es wirklich ausreichend decken. Bei Verwendung billiger Farben muss man ggf. sogar drei- bis vier mal ran, bis es endlich zufriedenstellend ist.
Nein. Das kann der Vermieter nicht fordern.
Kann er schon, wenn es im Mietvertrag rechtssicher vereinbart wurde und wenn sie die Wohnung beim Einzug renoviert übernommen hat.
Die Frage ist nicht mehr, ob ihr überhaupt renovieren musstet - das hättet ihr klären müssen, bevor ihr damit angefangen habt.
Wenn ihr renoviert habt und es nicht fachgerecht ausgeführt wurde, dann müsst ihr nachbessern.
Sie hat das damals mit der Hand ergänzt im Mietvertrag die Vermieterin mit dem streichen