Darf der Vermieter einen eigentlichen Haftpflichtschaden von der Kaution abziehen obwohl die Versicherung zahlen würde?
Hallo zusammen, bei unserem Auszug ist im Waschraum eine feuchte Wand sichtbar geworden, diese haben wir nie bemerkt weil ein Regal davor hing. Es stellte sich raus, dass beim befestigen des Regals ein Abflussrohr angebohrt würde. Ich habe dies meine Versicherung gemeldet, die müsste diesen Schaden übernehmen, der Vermieter hat ab eigenmächtig repariert und will das Geld von der Kaution abziehen! Ist das so zulässig? Für ein kurzes Feedback würde ich mich freuen.
3 Antworten
Hallo,
meines Erachtens: Nein. Die Mietkaution stellt eine Sicherheit dar, falls aus dem Mietverhältnis geschuldete Zahlungen nicht beglichen werden. Sind alle Forderungen beglichen, muss die Kaution vollständig zurückgezahlt werden. Der Vermieter muss dir die Schadensbeseitigung also in Rechnung stellen. Du wiederum musst, unverzüglich nach Bekanntwerden, den Schaden deiner Versicherung melden. Diese setzt sich dann entweder direkt mit dem Geschädigten in Verbindung, oder du schickst ihr die entsprechende Rechnung zu.
Wenn du den Schaden geltend machst, zahlt die Versicherung auch an dich. Von daher alles okay.
Das ist eine sehr schwere Frage. der Vermieter hat hier ggf. durch sein Handeln die Regulierung des Schadens nicht nur erschwert sondern ggf. verhindert. Ob er sich damit schadensersatzpflichtig gemacht hat, kann ich schwer beurteulen.
Allerdings würde ich noch mal den Dialog mit der Versicherung suchen. Wenn der Schaden ausreichend dokumentiert war und oder der Handwerker der den Schaden repariert hat bezeugen kann, dass das Anbohren des Rohrs für den Schaden verantwortlch gewesen ist, besteht duchaus die Chance, dass die Versicherung der Regulierung in Höhe der Kosten die der Vermieter angegeben hat, sofern sie nicht exorbitant hoch sind, zustimmt.