Hallo Zusammen!
Vielleicht kennt sich ja jemand mit dem Erbrecht aus oder hatte einen ähnlichen Fall erlebt.
Nachdem meine Tante verstorben ist, musste ihr Nachlass geregelt werden.

Unsere Beziehung war eher die eines Mutter-Tochter-Verhältnisses.
Kein Testament, keine Eltern, keine leiblichen Kinder, keinen Partner, dafür drei Geschwister.
Zwei davon wären nicht im Stande gewesen den Nachlass zu regeln.
Also habe ich das mit der Unterstützung ihrer älteren Schwester übernommen.

Jetzt zum eigentlichen Thema.
Jeglicher Schriftverkehr in dieser Sache lief über meinen Namen. So also auch die Beendigung des Mietverhältnisses der Wohnung.
Die Kündigungsfrist wurde eingehalten. Wohnung nach bestem Wissen und Gewissen renoviert und übergeben.
Um die Vorlage eines Erbscheins wurde gebeten, da wir diesen aber nicht beantragt hatten haben wir das “ignoriert”.
Die Abnahme der Wohnung wurde durch den Hausmeister und mir durchgeführt.

Ist es legitim, dass die Vermietung die Wohnung abnimmt und weitervermietet, obwohl ein Erbschein vorliegen muss?
Im Umkehrschluss aber weder Kaution noch Betriebskosten erstattet werden, weil kein Erbschein vorliegt?